Comeback des Radikalenerlasses: „Auch Albert Einstein hätte heute Berufsverbot“
Weil er sich als Student kapitalismuskritisch äußerte, darf Benjamin Ruß in Bayern kein Wissenschaftler werden. Das könnte in Hamburg auch passieren.
taz: Herr Ruß, Ihnen wurde nach dem Studium an der Technischen Universität München (TUM) eine Stelle angeboten. Um was ging es dabei?
Benjamin Ruß: Das war eine Stelle als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Kartografie und visuelle Analytik. Dort wird unter anderem erforscht, wie das Auge Karten liest und Informationen aufnimmt. Ich hätte dort Verwaltungsaufgaben übernommen, Studierende betreut, geforscht und die Möglichkeit gehabt, eine Doktorarbeit zu schreiben.
taz: Aber vorher mussten Sie Fragebögen ausfüllen?
Ruß: Im Laufe des Einstellungsverfahrens musste ich anhand einer Liste ankreuzen, in was für politischen Organisationen ich Mitglied war oder immer noch bin. Ich gab an, dass ich als Student beim Sozialistisch-Demokratischen-Studierendenverband der Linkspartei, kurz SDS, Mitglied war. Und dass ich Mitglied der Roten Hilfe bin.
taz: Und das hatte Folgen?
Ruß: Ja. Die Personalabteilung der TUM fragte direkt beim bayerischen Verfassungsschutz nach, ob Erkenntnisse zu meiner Person vorlägen. Der schickte daraufhin sechs Fragen zur Stellungnahme an die TUM, die dieses Blatt ungeprüft, aber mit Uni-Logo an mich weiter gab. Ich sollte die Zweifel, die durch das Ankreuzen dieser Organisationen entstanden waren, aus dem Weg räumen.
taz: Was fragten die denn so?
Ruß: Ob ich nachweisen könne, dass ich nicht mehr beim SDS bin. Wie ich zur Durchsetzung politischer Forderungen mit Gewalt stehe. Ob ich jederzeit die freiheitlich-demokratische Grundordnung verteidigen würde? Ob ich Verbindungen zu marxistischen, im Verfassungsschutzbericht nicht erwähnten Organisationen hätte? Ob ich mich von dem Ziel einer sozialistischen Gesellschaftsordnung distanziere.
taz: Wie haben Sie geantwortet?
Ruß: Dass ich grundsätzlich Gewalt zur Durchsetzung politischer Ziele ablehne und für eine gewaltfreie Gesellschaft eintrete. Dass ich auf Treffen marxistischer Organisationen war und ich in Wortbeiträgen eine marxistisch beeinflusste Kapitalismuskritik geübt hatte. Dass dies aber keinesfalls verfassungsfeindlich sei. Dazu gibt es Urteile des Bundesverfassungsgerichts. Aus der Mitgliedschaft in einer Organisation lässt sich auch nicht ableiten, ob man Verfassungsfeind ist. Auch dazu gibt es Urteile des Bundesverfassungsgerichtes.
„Wer hat Angst vorm Berufsverbot?“, fragen wir im taz Salon am 7. April, 19 Uhr, anlässlich der Wiedereinführung einer Regelanfrage beim Verfassungsschutz für alle neuen Beschäftigten der Stadt Hamburg. Gäste sind Benjamin Ruß, Sarah Timann (SPD), Dennis Paustian-Döscher (Grüne), Hans-Peter de Lorent (Autor und leitender Oberschulrat a.D.) und Olaf Schwede (DGB-Nord). Moderation: Kaija Kutter (taz). Ort: Beta-Haus, Eifflerstraße 43, 22769 Hamburg
taz: Ihre Stellungnahme hat die TUM nicht überzeugt?
Ruß: Nein, die sagten, ihre Zweifel an meiner Verfassungstreue und damit an meiner Eignung für den Job blieben bestehen. Hier wird das Rechtsstaatlichkeitsprinzip umgedreht. Man muss quasi seine Unschuld beweisen. Am Ende reicht, dass Verfassungsschutz und Personalabteilung sagen: „Glauben wir nicht.“ Die Frage ist: Wer definiert Verfassungsfeindlichkeit? Tatsächlich das Bundesverfassungsgericht oder der Verfassungsschutz?
taz: Was taten Sie dann?
Ruß: Wir reichten eine Klage beim Arbeitsgericht ein. Die TUM setzte noch während des Prüfverfahrens eine andere Person auf die mir versprochene Stelle. Ohne mir Bescheid zu geben. Das verstößt gegen das Arbeitsrecht, denn so wurde mir die Möglichkeit genommen, juristisch dagegen vorzugehen. Aus diesem Grund reichten wir eine Klage auf Wiederherstellung der Stelle ein. Diese Klage wurde nach zwei Jahren abgewiesen – eben wegen der Zweifel.
taz: Hamburg fragt künftig auch bei allen Beschäftigten, ob der Verfassungsschutz Erkenntnisse hat. Müssen sich Studierende auch hier Sorgen machen, wenn sie Marx zitieren?
Ruß: Grundsätzlich ja. Es wurden ja nun sogar auf Veranlassung des schwarz-roten Kulturstaatsministers Buchläden überprüft. Und wer weiß schon, was heute beim Verfassungsschutz als Erkenntnis gilt. Ist es schon verdächtig, im Buchladen Bertolt Brecht zu kaufen?
taz: Haben Sie Berufsverbot?
Ruß: Ja. Ich kann mit diesem Urteil an bayerischen Universitäten nicht arbeiten. Das dürfte übrigens nicht einmal Albert Einstein. Der schrieb 1949 den Essay „Why Socialism“ und war bekennender Antizionist. Damit hätte er heute Berufsverbot an bayerischen Hochschulen.
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