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Cannabis-Pläne der BundesregierungKontrollrat kritisiert Freigabe

Der UN-Drogenkontrollrat sieht ein Problem mit der geplanten Legalisierung von Cannabis in Deutschland: Sie sei unvereinbar mit internationalen Regelungen.

Nach dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz sollen Besitz und Anbau von Cannabis zum Eigenkonsum legal werden Foto: Jürgen Blume/imago

Wien dpa | Der UN-Drogenkontrollrat (INCB) hat die deutsche Regierung auf die Unvereinbarkeit zwischen der geplanten Legalisierung von Cannabis und den bestehenden internationalen Regelungen hingewiesen. Das Gremium habe aufgezeigt, dass der Gebrauch von Cannabis laut UN-Drogenübereinkommen von 1961 ausschließlich für medizinische und wissenschaftliche Zwecke erlaubt werden darf, hieß es am Dienstag im Jahresbericht des INCB. Ein weiteres UN-Übereinkommen von 1988 schreibe vor, dass Anbau, Herstellung und Weitergabe der Droge für andere Zwecke gesetzlich verboten sein müssten.

Der in Wien ansässige INCB besteht aus 13 Fachleuten. Sie überwachen die Einhaltung der globalen Drogenübereinkommen, zu denen sich auch Deutschland verpflichtet hat. Angesichts des internationalen Trends zur Legalisierung von Cannabis beharrt das Gremium darauf, dass die Cannabis-Freigabe völkerrechtlich nicht möglich ist. Gleichzeitig haben die Fachleute jedoch betont, dass Länder den Besitz und Konsum entkriminalisieren können, indem sie etwa auf Hilfe, Aufklärung und soziale Reintegration statt auf Verurteilungen und Strafen setzen.

Nach dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz sollen Besitz und Anbau von Cannabis mit zahlreichen Vorgaben für Volljährige zum Eigenkonsum legal werden. Das Gesetz kommt am 22. März abschließend in den Bundesrat. Zustimmungsbedürftig ist es nicht, aber die Länderkammer könnte den Vermittlungsausschuss anrufen und das Verfahren abbremsen.

Neben der Kritik von Medizinverbänden, Rechtsexperten und Innenpolitikern sind auch aus den Ländern Einwände laut geworden, dass die Legalisierung und die verbundenen Umstellungen schon zum 1. April greifen sollen. Zuletzt hatten CDU und CSU argumentiert, dass Deutschland mit der Legalisierung gegen das Völker- und das Europarecht verstoße.

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11 Kommentare

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  • no offense aber 13 leute in wien, fühlen sich nicht wie eine zeitgemäße Platform um über Entscheidungen solcher tragweite zu befinden an.

    • @Berglandraupe:

      Naja, eine Kammer des Verfassungsgerichts in Karlsruhe besteht auch nur aus 8 Richtern und die werden ganz sicher darüber zu befinden haben.

  • Gibts keine "besseren" Regelungen, auf die man sich berufen kann? 1961 ist nun wirklich soooo aktuell. Die ältesten Funde der Nutzung von Marihuana sind über 2500 Jahre alt. Da sollte sich doch was finden lassen. Sowas wie übersetzte Keilschrift von Anno dunnemals oder so ...

  • "Das Gremium habe aufgezeigt, dass der Gebrauch von Cannabis laut UN-Drogenübereinkommen von 1961 ausschließlich für medizinische und wissenschaftliche Zwecke erlaubt werden darf"

    Die Zeit ist gekommen, dieses veraltete und realitätsfremde Übereinkommen zu ändern.

  • Aha, man beruft sich also ganz dogmatisch auf Erkenntnisse von 1961...deutlicher kann sich ein solcher "Rat" nicht überflüssig machen.

  • Das Ganze kommt ja jetzt nicht wirklich überraschend. Wer lesen kann ist schwer im Vorteil. Und die von Frau Leutheusser-Schnarrenberger bei der Ratifizierung des damaligen Übereinkommens abgegebene "Interpretationserklärung" ist ebenfalls ohne jede rechtliche Bindung.

    Es bleibt daher spannend, ob die Bundesregierung das Ganze angesichts der klar rechtswidrigen Situation jetzt doch noch abbläst oder sehenden Auges durchzieht. Nur wer sollte sich im letztgenanten Fall noch an Recht und Gesetz halten, wenn dies selbst der Gesetzgeber nicht macht?

    • @DiMa:

      Ganz schön retro, dieses Drogenübereinkommen von 1961.

      Vielleicht wäre es mal an der Zeit, die zu überarbeiten. USA, Kanada, Mexiko usw. scheint sie völlig egal zu sein.

      Und dann die ganzen Länder, in denen es zwar illegal ist, aber die Strafe gestrichen wurde siehe Karte hier de.wikipedia.org/w..._nach_L%C3%A4ndern

      • @Limonadengrundstoff:

        Das Abkommen hat ja kein Ablaufdatum und gilt daher bis zur Kündigung. Unser Grundgresetz ist älter, auch retro?

        Und nur weil sich andere Länder vertragsbrüchig verhalten ist das wohl noch lange nicht der Maßstab unserer Regierung.

        Das StGB wurde 1871 erlassen; nach ihrer Meinung wohl vollkommen veraltet.

    • @DiMa:

      Es gibt auch einen anderen Weg: Man kann das entsprechende Abkommen schlicht aufkündigen.

      • @Alexander Kosubek:

        Genau das wäre der richtige Weg! Dann müsste man nur noch die Übergangsfristen aus den Verträgen berücksichtigen und die EU ihrerseits um die Kündigung bitten. Ist dann die letzte Frist abgelaufen, könnte die Legalisierung in Kraft treten. Das wäre der Weg.