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CDU-Politikerin: § 219a korrigieren

Informationen über Abtreibungen sollten verfügbar sein, meint die Bundestagsabgeordnete

Erstmals spricht sich auch eine Unionspolitikerin für eine Korrektur des Abtreibungsparagrafen 219a aus. Werbung für Abtreibung solle weiterhin verboten bleiben, erklärt nun die Frankfurter CDU-Bundestagsabgeordnete Bettina Wiesmann: „Informationen hingegen, auch darüber, wer solche Leistungen anbietet, sollten verfügbar sein.“ Der Paragraf 219a des Strafgesetzbuchs verbietet das Anbieten, Ankündigen oder Anpreisen von Schwangerschaftsabbrüchen aus einem finanziellen Vorteil heraus und ist sehr weit gefasst: Ende November wurde eine Ärztin verurteilt, weil sie auf ihrer Webseite darüber informiert, dass sie Abtreibungen vornimmt.

Die Union lehnt Änderungen mit Verweis auf den Schutz des ungeborenen Lebens und die Sorge vor einer Verharmlosung von Abtreibungen bisher kategorisch ab. Auch Wiesmann verweist darauf. „Gleichwohl sind werdende Mütter nicht Bittsteller, sondern mündige Bürger, die im Rahmen des Rechts informierte Entscheidungen treffen sollen“, sagt sie. Paragraf 219a solle daher „in diesem Sinne ausdifferenziert“ werden. SPD, FDP, Grüne und Linke wollen Paragraph 219a abschaffen oder zumindest ändern. Dinah Riese

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