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Bundeswehreinsatz in SyrienBundestag muss noch zustimmen

Völkerrechtlich gibt es mehrere Wege, den Einsatz der Bundeswehr in Syrien zu legitimieren. Das Grundgesetz schreibt ein Bundestagsmandat vor.

Bevor deutsche Tornado-Jets nach Syrien fliegen, braucht es das „Ja“ des Bundestags Foto: dpa

Karlruhe taz | Völkerrechtlich gibt es mehrere Möglichkeiten, den Bundeswehreinsatz zu rechtfertigen. Am unproblematischsten ist ein Mandat des UN-Sicherheitsrats für militärische Maßnahmen. Die Resolution des Sicherheitsrats von vorigem Freitag forderte die Staaten zwar auf, „alle nötigen Maßnahmen“ im Kampf gegen den „Islamischen Staat“ (IS) im Irak und Syrien zu ergreifen. Letzten Freitag war jedoch noch klar, dass militärische Maßnahmen davon nicht umfasst sind, inzwischen gibt es aber auch gegenläufige Interpretationen.

Russland will einem militärischen UN-Mandat nur zustimmen, wenn die syrische Regierung in die Koordination der Kämpfe einbezogen wird. Das versuchen die westlichen Staaten zu vermeiden, weil man das Regime in Damaskus nicht als legitimen Partner behandeln will. Russland stützt seine Einsätze in Syrien auf ein Mandat der syrischen Regierung.

Die USA hat ihre Bombardements in Syrien bisher damit gerechtfertigt, dass man dem irakischen Staat gegen Angriffe beistehe, die von syrischem Boden ausgehen.

Neben dem Völkerrecht muss auch das Grundgesetz beachtet werden. Seit einem Urteil des Verfassungsgerichts 1994 gilt, dass jeder Bundeswehreinsatz im Ausland ein Mandat des Bundestags benötigt.

Dies kann auch für Maßnahmen der bloßen Luftaufklärung gelten, wie Karlsruhe 2008 entschied. Der Bundestag müsse immer dann vorab zustimmen, wenn es „greifbare tatsächliche Anhaltspunkte für eine drohende Verstrickung in bewaffnete Auseinandersetzungen“ gibt. Danach hätten auch die deutschen AWACS-Flieger in der Türkei während des Irak-Kriegs 2002 ein Parlamentsmandat benötigt. Es kommt also nicht nur darauf an, ob die Bundeswehr selbst schießen will, sondern auch darauf, ob sie beschossen werden könnte.

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5 Kommentare

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  • Deutschland raus aus der NATO. Die Diskussion über den Einsatz Deutschlands gegen den IS in Syrien geht großzügig darüber hinweg, dass die gesamte zur Debatte stehende Einsatzregion nach internationalem Recht immer noch syrisches Staatsgebiet ist. Allein der im Amt bestätigte Präsident Assad hat zu entscheiden, welcher Nation er militärische Operationen innerhalb syrischer Grenzen erlaubt. Zudem ist es nur logisch, dass auf weitere Kriegseinsätze auch weitere Terroranschläge erfolgen werden. Nur das finanzielle Austrocknen des IS kann ihn letztlich stoppen. Dazu müsste neben Saudi-Arabien und Katar vor allem die Türkei zur Räson gebracht werden. Weil Erdogan aber einem NATO-Staat voransteht, traut sich niemand aus dem westlichen Bündnis, seine Unterstützung des IS durch den Handel (seines Sohnes) mit illegal erbeutetem Öl zu unterbinden. Erdogan schiebt mit Unterstützung der USA das Militärbündnis immer weiter in eine Konfrontation mit Russland, bis der Bündnisfall endlich eintritt. Er zündelt unverfroren an der Weltkriegslunte – und niemand stoppt ihn. Für uns kann daher nur die Forderung aus der Zeit der großen Friedensbewegung Anfang der 80er Jahre gelten: Deutschland raus aus der NATO!

  • Wie wird´s wohl ausgehen? Im großen Ganzen so:

     

    Union: Ja

    SPD: Ja

    Grüne: Enthaltung

    Linke: Nein

  • 5G
    571 (Profil gelöscht)

    Heißa!

    Und alle zusammen mit Assad.

    Geht's noch?

    • @571 (Profil gelöscht):

      Besser Assad als IS.

      • 5G
        571 (Profil gelöscht)
        @DR. ALFRED SCHWEINSTEIN:

        Gucken wir in zehn Jahren mal in die Geschichtsbücher.

        Meine Prognose: Assad und IS dürften sich die Waage halten.