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Bundesverfassungsgericht zu SchulwahlInklusion nicht um jeden Preis

Das BVerfG lehnt die Klage einer Mutter ab, die ihr überfordertes Kind auf der Regelschule lassen wollte. Ihr war das Sorgerecht teils entzogen worden.

Das Bundesverfassungsgericht lehnt die Klage einer Mutter zur Schulwahl ihrer Tochter ab Foto: Stockhoff/imago

Freiburg taz | Das Recht auf inklusiven Unterricht kann nicht rechtfertigen, dass eine Mutter ihre leicht behinderte Tochter schulisch überfordert und damit das Kindeswohl gefährdet. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in einem jetzt veröffentlichten Beschluss. Es lehnte die Klage einer rheinland-pfälzischen Mutter ab, der das Recht auf Auswahl der Schule ihrer Tochter entzogen wurde.

Die heute 16-jährige Tochter war in dem Gutachten als „leicht intellektuell behindert“ eingestuft worden. Mehrere Tests hatten einen Intelligenzquotient von etwa 70 festgestellt. Trotzdem meldete die alleinerziehende Mutter das Kind nach der Grundschule im Gymnasium an. Das Mädchen erhielt aber bald einen Schulverweis, weil es Mit­schü­le­r:in­nen malträtiert hatte.

Seither besucht die Tochter eine Realschule plus, das ist der rheinland-pfälzische Name für den Zusammenschluss von Haupt- und Realschule. Doch auch dort hat das Mädchen laut Jugendamt massive Probleme. Es zeige sich permanent überfordert, traurig, verzweifelt und ohne Lebenslust, es habe sogar schon Suizidgedanken geäußert. Die Mutter setze das Kind unter massiven Leistungsdruck. Bei schlechten Noten habe das Mädchen Angst, von der Mutter geschimpft und geschlagen zu werden. Aus Stress reagiere das Kind aggressiv auf Mi­schü­le­r:in­nen und Lehrer:innen.

Das Jugendamt beantragte daher 2019, der Mutter einen Teil des Sorgerechts zu entziehen, sodass sie nicht mehr die Schulart des Kindes bestimmen kann. Das Kind solle besser eine Förderschule besuchen. Das Amtsgericht Koblenz und auch das dortige Oberlandesgericht segneten dies ab.

Leistungsdruck sei normal, so die Mutter

Dagegen erhob die Mutter Verfassungsbeschwerde und berief sich auf ihr Elternrecht. Sie habe sich für eine inklusive Beschulung der Tochter auf einer Regelschule entschieden, das dürfe nicht gegen sie verwandt werden. Zum einen sehe das rheinland-pfälzische Schulrecht ein freies Wahlrecht der Eltern vor. Zum anderen folge aus der UN-Behindertenrechtskonvention ein Recht auf inklusive Beschulung von behinderten Kindern an Regelschulen. Dass Eltern Leistungsdruck auf ihre Kinder ausübten, sei normal, dies könne nicht die Annahme einer Kindeswohlgefährdung rechtfertigen.

Das Mädchen habe keine geistige Behinderung, nur Förderbedarf in der „sozial-emotionalen Entwicklung“ und in Mathematik, so die Mutter. Die Annahme einer „Lernbehinderung“ lehne sie ab, weil der Begriff stigmatisierend sei. Das Jugendamt übernehme ungeprüft die Aussagen der Lehrkräfte, die das Mädchen loswerden wollen, weil sie nicht ausreichend für inklusiven Unterricht ausgebildet seien.

Eine Kammer des Bundesverfassungsgerichts lehnte die Klage der Mutter nun jedoch ab. Selbst wenn es ein Recht auf inklusive Beschulung gebe – was die Rich­te­r:in­nen offen ließen –, könne das Jugendamt dennoch eine Kindeswohlgefährdung feststellen, wenn das Verhalten der Eltern zu schweren Belastungen des Kindes führe. Weil die Mutter auch Fördermaßnahmen an der Realschule plus ablehnte, etwa zieldifferenzierten Unterricht für ihre Tochter, könne die Tochter von der inklusiven Beschulung im Ergebnis auch gar nicht profitieren.

Eine Benachteiligung der Tochter wegen ihrer Behinderung liege schon deshalb nicht vor, weil Grund des staatlichen Eingriffs nicht die Behinderung der Tochter war, sondern das Verhalten ihrer Mutter.

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8 Kommentare

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  • " ... Lehrkräfte, die das Mädchen loswerden wollen, weil sie nicht ausreichend für inklusiven Unterricht ausgebildet seien." Beim Thema"Inklusion" wird m.E. oft nicht dargestellt, wie komplex Inklusion ist. Förderschullehrkräfte sind hochqualifiziert und können in ihrem jeweiligen Fachgebiet den Kindern die bestmögliche Förderung angedeihen lassen - ein nicht entsprechend ausgebildeter Lehrer kann dies schlicht nicht, sein Studium beinhaltet andere Schwerpunkte! Es gibt schließlich die unterschiedlichsten Formen von Förderbedarf mit je sehr spezifischen pädagogischen, didaktischen, medizinischen usw. Herangehensweisen. Ziel der Fördermaßnahmen ist schließlich - wenigstens in Bayern - wo irgend möglich immer die Förderung der Kinder hin zu einer Integration in die Regelschule. Diese kann bei ehrlicher Betrachtung auch deshalb nicht das leisten, was die Kinder brauchen, weil die personellen, räumlichen und Ausstattungsressourcen nicht vorhanden sind - je nach Förderbedarf ist z.B. die Klassenstärke an FöSchulen erheblich kleiner als an den Regelschulen und es sind weitere Lehrkräfte in den Unterricht und die Betreuung eingebunden. Bitte also nicht einer "Pseudo-Inklusion" das Wort reden, die zu Lasten der betroffenen Kinder geht!

  • Der Artikel ist sehr einseitig. Die Schulen sagen bei vielen Kindern "unsere Schule passt nicht..." und verweisen auf Förderschulen, die es manchmal gar nicht gibt oder die das Kind auch nicht aufnehmen. Viele Kinder, gerade mit Förderbedarf "sozial-emotional" werden so defacto schullos. Ich glaube, dass es zwei Seiten zu der Geschichte gibt. Die Taz stellt die Sicht der LehrerInnen da. Ich glaube, die Mutter hätte mehr zu sagen, als in dem Artikel zur Sprache kommt

    • @Miram:

      Förderschulen gibt es flächendeckend im ganzen Land. Der Punkt ist doch, dass die Mutter dieses Angebot so vehement ablehnt, weil sie offensichtlich die Realität der Lernbehinderung ihrer Tochter nicht wahrhaben will, obwohl sich der IQ heutzutage ziemlich präzise messen lässt.

      Die Position der Mutter wird doch ausführlich dargestellt: "Das Mädchen habe keine geistige Behinderung, nur Förderbedarf in der „sozial-emotionalen Entwicklung“ und in Mathematik, so die Mutter. Die Annahme einer „Lernbehinderung“ lehne sie ab, weil der Begriff stigmatisierend sei."

      • 9G
        97287 (Profil gelöscht)
        @Winnetaz:

        Ich dachte sozial-emotionale Entwicklung wird in der Familie gelernt und gefördert. Wieso soll ein Lehrer diese Aufgabe übernehmen und nach welchem Lehrplan. Das ist doch eher eine Aufgabe des Sozialarbeiters in Gemeinschaft mit den Eltern.

      • @Winnetaz:

        Das stimmt nicht für alle Bundesländer. Förderschulen mit Schwerpunkt sozial-emotional erst recht nicht.

  • Ich frage mich wirklich, ob die Eltern da das beste für ihr Kind im Sinn haben. Inklusion kann man nicht erzwingen - und Kinder sind grausam. Spätestens ab der Pubertät wird ein geistig eingeschränktes oder verhaltensaufälliges Kind ausgeschlossen - nicht zu Geburtstagen eingeladen, aus der Clique ausgeschlossen. So zu sehen bei uns in der Schule - der Mitschüler im Rolli wurde sogar mit in die Disko geschleppt, von den Verhaltensauffälligen haben sich alle distanziert. Diesen Kindern geht es auf jeder Regelschule schlechter als in einer Förderschule, wo eben alle "anders" sind.

    • @Holger Steinebach:

      Merkwürdiger Kommentar... verhaltensauffällige Kinder werden ausgeschlossen, nicht zu Geburtstagen eingeladen etc. ....., deshalb müssen sie am besten ganz aus der Schule ausgeschlossen werden....

  • Das ist normal... ich kenne Auch Leute die denken ihr Kind sei ein "Wunderkind" und "hoch inteligent"... Ich glaube das gibt es heute zu oft.

    Auf der anderen Seite: hätten meine Eltern auf die Lehrer gehört, wäre ich heute kein Ingenieur...