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Bundesverfassungsgericht lehnt Klage abNetzpornos nur für Erwachsene

Im Internet sind ausländische Porno-Seiten wie Youporn frei verfügbar. Dennoch lassen deutsche Richter ein Verbreitungsverbot im Internet bestehen - aus Jugendschutzgründen.

Laut Gericht genügt es, wenn das freie Porno-Angebot im Netz nur teilweise verringert wird. Bild: himberry / "photocase"

FREIBURG taz | Die Verbreitung von Pornographie im Internet bleibt in Deutschland verboten. Das Bundesverfassungsgericht lehnte jetzt eine Klage des Mainzer Erotik-Unternehmers Tobias Huch ab. Huch wollte unter anderem ein Portal mit Webkameras aufbauen, die Frauen bei sexuellen Handlungen zeigen.

In Deutschland ist es verboten, pornographische Darstellungen so zu verbreiten, dass Kinder und Jugendliche darauf zugreifen können. Das sehen die Paragraphen 184 und 184d des Strafgesetzbuches vor. Es drohen Haft bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe.

Mit insgesamt drei Verfassungsbeschwerden wollte der Erotik-Unternehmer das Verbot kippen. Es greife unverhältnismäßig in sein Grundrecht auf "elektronische Pressefreiheit" ein. "Bisher gibt es keinen Beleg dafür, dass einfache Pornographie Minderjährigen schadet", behauptete Huch.

Das Verfassungsgericht lehnte die Klagen nun ab und verwies auf seine Entscheidung aus dem Jahr 1990, wonach der Gesetzgeber in einer wissenschaftlich ungeklärten Situation die Risiken selbst einschätzen darf.

Damals ging es um den erotischen Roman "Josefine Mutzenbacher", der auf dem Index der jugendgefährdenden Schriften stand. Der Rowohlt-Verlag hatte seinerzeit erfolglos dagegen geklagt. Auch heute gebe es keinen gesicherten Kenntnisstand zur Wirkung von Pornographie auf Jugendliche, erklärten jetzt die Verfassungsrichter.

Kritisiert hatte Unternehmer Huch auch, dass das Porno-Verbreitungsverbot nur deutsche Anbieter treffe, während ausländische Seiten wie youporn weiter abrufbar sind. "Das ist rein symbolische Gesetzgebung", kritisierte der Kläger.

Doch auch dieses Argument konnte die Verfassungsrichter nicht überzeugen. Es genüge bereits, wenn das Verbot in manchen Fällen die Verfügbarkeit von Pornos für Jugendliche verringere. Die Richter erwähnten als Beispiel Minderjährige, die nur deutsch sprechen - was aber etwas weltfremd wirkt, da die Dialoge im Porno-Genre ja eher im Hintergrund stehen.

Tobias Huch will jetzt den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anrufen. Angeblich hat er im Kampf gegen das Porno-Verbot schon 200.000 Euro für Anwalts- und Gutachterkosten investiert. Derzeit macht er nach eigenen Angaben Geschäfte damit, dass er Firmen berät, wie sie mit Porno-Angeboten aus dem Ausland deutsche Internet-Surfer anlocken können.

Vor zwei Jahren war Huch beim Bundesgerichtshof mit seinem Altersrpüfsystem ueber18.de gescheitert. Der BGH hielt die Angabe von Ausweis- und Kreditkarten-Nummer für nicht sicher genug und verlangte eine Übergabe der Zugangs-PIN durch den Postboten. Danach - aber auch wegen der frei zugänglichen ausländischen Konkurrenz - brach das Geschäft von ueber18.de weitgehend zusammen.

Der Zugang zu ausländischen Porno-Seiten wäre vermutlich bald ein Thema für die Befürworter von Internet-Sperren geworden, wenn diese nicht vorläufig auf Eis lägen.

Az.: 1 BvR 1231/04 u.a.

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