Bundestag verschärft Strafrecht: Härtere Strafen für Hassverbrechen
Rassistische und menschenverachtende Straftaten sollen schärfer verfolgt werden. Grüne und Linke hätten sich noch mehr Details gewünscht.
FREIBURG taz | Wer rassistisch motivierte Straftaten begeht, muss künftig mit härteren Strafen rechnen. Ein entsprechendes Gesetz wollte der Bundestag an Donnerstagnachmittag mit den Stimmen der Großen Koalition beschließen. Er setzt damit eine Empfehlung des NSU-Untersuchungsausschusses um.
Konkret soll eine Vorschrift geändert werden, die im Strafgesetzbuch die Strafzumessung für alle Delikte regelt (Paragraph 46). Schon bisher heißt es dort, dass „die Beweggründe und Ziele des Täters“ bei der Festlegung des Strafmaßes einzubeziehen sind. Künftig sollen im Gesetz aber „rassistische, fremdenfeindliche oder sonstige menschenverachtende“ Ziele ausdrücklich erwähnt werden.
Der Grund für diese Strafverschärfung: Bei Hassverbrechen ist nicht nur das konkrete Opfer gemeint, sondern es trifft alle Mitglieder der Gruppe, die der Täter mit seiner Straftat verunsichert. Die Koalition hofft, dass Polizei, Staatsanwaltschaft und Richter künftig genauer hinschauen, wenn es Anzeichen für Rassismus gibt.
Grüne und Linke haben sich im Rechtsausschuss enthalten. Ihnen ist die Formulierung zu eng. Vor allem die Grünen hätten gern auch Hassverbrechen wegen der „Religion“ oder der „sexuellen Identität“ ausdrücklich im Gesetz erwähnt. Die Koalition hielt das nicht für nötig. „Das fällt alles unter ’menschenverachtend‘ “, erklärte Johannes Fechner, der rechtspolitische Sprecher der SPD.
Schon Anfang März haben die Justizministerien von Bund und Ländern einstimmig die Richtlinien für die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen (RiStBV) geändert. Bei Delikten wie Körperverletzung, bei denen eigentlich ein Strafantrag des Betroffenen vorliegen muss, soll nun immer ein öffentliches Interesse an den Ermittlungen bejaht werden – wenn es Indizien für rassistische oder fremdenfeindliche Motive des Täters gibt.
Der Gesetzentwurf, den der Bundestag jetzt verabschiedet hat, umfasst noch einen zweiten Schwerpunkt: Das Gesetz soll die Rolle des Generalbundesanwalts stärken. Dieser soll zeitiger in laufende Ermittlungen eingebunden werden. Wenn es notwendig ist, kann er die Ermittlungen dann an sich ziehen.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
Starten Sie jetzt eine spannende Diskussion!