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Bundestag stimmt Gesetzentwurf zuSchlachtverbot für hochträchtige Kühe

Jährlich ersticken tausende Föten, weil ihr Muttertier geschlachtet wird. Das soll nun zumindest teilweise verboten werden.

Aus Berlin

Jost Maurin

afp/taz | Der Bundestag hat ein Verbot für das Schlachten hochträchtiger Tiere beschlossen. Die Abgeordneten nahmen am Donnerstagabend einen Gesetzentwurf von Union und SPD an, der ein Schlachtverbot für Säugetiere „im letzten Drittel der Trächtigkeit“ vorsieht. In dieser Zeit empfänden die Ungeborenen „bis zu ihrem Tod Schmerzen und Leiden“, was dem Tierschutzrecht widerspreche, heißt es im Gesetzestext.

Die Ungeborenen ersticken bei der Schlachtung durch Sauerstoffmangel. Nach Schätzungen sind davon jedes Jahr zehntausende Föten betroffen.

Nach dem neuen Gesetz ist das Schlachten des Muttertieres nun erst nach der Geburt erlaubt. Von dem Verbot ausgenommen sind Schafe und Ziegen. Die Haltung der Tiere und die Paarung seien „grundlegend anders“ als bei Rindern und Schweinen, hieß es. Daher sei es auch schwieriger festzustellen, in welchem Stadium der Trächtigkeit sich die Tiere befinden. Erlaubt ist auch das Schlachten nach tierseuchenrechtlichen Bestimmungen und im Einzelfall nach tierärztlicher Indikation.

Grüne kritisieren Schlupflöcher

„Die Ausnahmen sind viel zu vage und dadurch anfällig für Missbrauch“, sagte Nicole Maisch, Sprecherin für Tierschutzpolitik der Grünen-Fraktion, der taz. „Ich sehe nicht, welche ‚tierärztliche Indikation‘ eine Ausnahme vom Schlachtverbot trächtiger Tiere rechtfertigen könnte. Denn selbstverständlich erleiden auch die ungeborenen Föten von kranken oder verletzten Tieren einen grausamen Erstickungstod bei der Schlachtung.“

Der Deutsche Tierschutzbund kritisierte, dass Ziegen und Schafe von dem Verbot ausgenommen sein sollen. Die Grünen forderten, dass die Möglichkeiten zur Trächtigkeitsbestimmung bei Ziegen und Schafen verbessert werden. Der Gesetzentwurf der Koalition sieht vor, zu einem späteren Zeitpunkt über die Aufnahme dieser Tiere in die Regelungen zu entscheiden.

Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen, bevor es in Kraft treten kann. Wahrscheinlich wird die Länderkammer grünes Licht geben.

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1 Kommentar

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  • 8G
    81331 (Profil gelöscht)

    ..."zumindest teilweise", habe auch nichts anderes erwartet.