Bundesrat verschärft Jugendstrafrecht: Kurzknast soll abschrecken
Neben einer Bewährungsstrafe sollen Jugendliche auch zu einem Kurzaufenthalt im Knast verurteilt werden können. Der Bundesrat hat den umstrittenen Warnschussarrest jetzt gebilligt.
BERLIN rtr | Jugendliche können neben einer zur Bewährung ausgesetzten Strafe künftig für mehrere Wochen in einen sogenannten Warnschussarrest genommen werden. Der Bundesrat gab am Freitag in Berlin grünes Licht für ein vom Bundestag bereits im Juni verabschiedetes Gesetz.
Durch den Warnschussarrest sollen dem Jugendlichen seine Verantwortung für das begangene Unrecht und die Folgen weiterer Straftaten verdeutlicht werden. Der hessische Bundesratsminister Michael Boddenberg (CDU) sagte, junge Straftäter könnten oft die Tragweite ihrer Tat nicht verstehen und empfänden eine Bewährungsstrafe als Freispruch. Während des Warnschussarrests sollten die Jugendlichen nicht nur verwahrt, sondern sozialpädagogisch betreut werden.
Kritik kam von SPD-regierten Ländern. So hatte Nordrhein-Westfalen die Anrufung des Vermittlungsausschusses beantragt, scheiterte damit aber. Der nordrhein-westfälische Justizminister Thomas Kutschaty monierte, in vier Wochen Warnschussarrest könne eine langjährige negative Persönlichkeitsentwicklung nicht umgekehrt werden. Um Verantwortungsbewusstsein zu fördern, sei ein stimmiges, dauerhaftes Bewährungskonzept erforderlich. Arrest sei dagegen ein Störfaktor.
Auch bei Fachleuten ist der Warnschussarrest umstritten, da in den Gefängnissen wenig erzieherische Angebote existieren und sie oft überfüllt sind.
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