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Bundesprogramm „Demokratie leben!“Aktionen zu AfD und NPD doch okay

Die Träger des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ dürfen sich doch wieder mit der „rechten Ideologie“ von Parteien befassen.

Die Auseinandersetzung mit „ideologischen Bestandteilen des Rechtsextremismus“ darf nun „auch im Kontext von Parteien ausdrücklich behandelt werden“ Foto: dpa

Berlin taz | Wer über Rechtspopulisten sprechen will, darf von Parteien nicht schweigen. Genau das aber sollten die Programmpartner des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ offenbar tun. So jedenfalls las sich ein Brief, den das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) kürzlich an alle Bildungsträger verschickte, die in diesem Jahr mit rund 104 Millionen Euro für den Kampf „gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit“ gefördert werden.

„Aus aktuellem Anlass möchten wir Sie für die besondere Stellung der politischen Parteien sensibilisieren“ stand in dem Brief des Programmleiters Frank von Woedtke. Die Parteien stünden, „soweit sie nicht vom Bundesverfassungsgericht verboten werden, unter dem Schutz des Grundgesetzes“. Und das bedeute, „keine Demonstrationen, Veranstaltungen, Veröffentlichungen oder sonstige Aktionen gegen Parteien“ mit Bundesgeld zu bezahlen. Solche Maßnahmen seien „nicht förderfähig.“

Der „aktuelle Anlass“, auf den von Woedtke sich offenbar bezog: Im Mai hatte die AfD mit Erfolg dagegen geklagt, dass das Berliner Bezirksamt Treptow-Köpenick für eine Veranstaltung des „Zentrums für Demokratie in Schöneweide“ geworben hatte. Auf der mit „Demokratie leben!“-Mitteln geförderten Veranstaltung sprachen Experten über den Umgang mit der AfD im Wahlkampf. Die Partei sah darin eine „einseitige Fixierung auf linke Projekte“.

Bei den Trägern sorgte der Brief für erheblichen Unmut. Viele Bildungseinrichtungen fragten sich, wie sie sich unter diesen Umständen künftig überhaupt noch mit NPD und AfD auseinandersetzen sollen, ohne Schwierigkeiten mit den Geldgebern zu bekommen. Wochenlang protestierten die Träger beim BMFSF.

Das hatte nun offenbar ein Einsehen: Am Freitag versandte die „Demokratie leben!“-Regiestelle im BMFSFJ erneut einen Brief an alle Partner. Darin stellt sie klar, dass die Träger „sehr sensibel“ und „differenziert“ mit Parteien umgehen und deren „Chancen nicht willkürlich beeinträchtigen“ dürften. Die Auseinandersetzung mit „ideologischen Bestandteilen des Rechtsextremismus“ jedoch dürfe „auch im Kontext von Parteien ausdrücklich behandelt werden“.

Das neue Schreiben sei „durchaus mit einem gewissen Spielraum versehen“, sagt Daniel Speer vom Jenaer Verein Drudel 11. Die zivilgesellschaftliche Initiative kümmert sich um Aussteiger aus der rechten Szene und arbeitet über rechte Hetze im Internet. „Dabei geht es uns in der pädagogischen Arbeit natürlich nicht darum, Parteien zu bewerten“, sagt Speer, „sondern darum, sich mit ihren Positionen auseinanderzusetzen.“

Auch die Berliner Amadeu Antonio Stiftung zählt zu den Programmpartnern von „Demokratie leben!“. „Sobald es um Hate Speech geht, beschäftigen wir uns damit, natürlich auch, wenn es von der AfD oder der NDP kommt“, sagt ein Sprecher der Stiftung der taz. „Wir reagieren darauf und glauben, dass wir das jetzt auch weiterhin tun können.“

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1 Kommentar

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  • Es ist ein wichtiges Prinzip der Demokratie, dass die Regierung keine Initiativen fördern darf, die gegen andere Parteien gerichtet sind. Daher dürfen Aktionen gegen AfD und NPD auch weiterhin nicht mit Bundesmitteln gefördert werden.

    Allerdings - und das ist der wichtige Unterschied - dürfen Aktionen gegen Ausländerhass oder Rassismus auch dann gefördert werden, wenn sie sich gegen Ausländerhass oder Rassismus richten, an dem Mitglieder oder Repräsentanten von Parteien beteiligt sind. Diese Kritik sollte auch vor dem Bundesinnenminister nicht halt machen - zum einen weil er Positionen vertritt, die auch in der AfD oder der NPD mehrheitsfähig wären - aber vor allem, weil es die parteipolitische Neutralität der öffentlich geförderten Bildungsträger verlangt.