piwik no script img

Bundesländer gehen vors BVerfGKein Staatsgeld für die NPD

Ein NPD-Verbot lehnten die Verfassungsrichter ab – nun soll den Rechtsextremisten der Geldhahn zugedreht werden. Versinkt die Partei in der Bedeutungslosigkeit?

Der NPD sollen die staatlichen Gelder gestrichen werden Foto: dpa

Berlin dpa | Die Bundesländer wollen einen Ausschluss der rechtsextremistischen NPD von der staatlichen Parteienfinanzierung erreichen. Sie beschlossen am Freitag im Bundesrat in Berlin einstimmig, einen entsprechenden Antrag beim Bundesverfassungsgericht zu stellen.

Damit ziehen die Länder Konsequenzen aus dem vor einem Jahr gescheiterten zweiten NPD-Verbotsverfahren in Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hatte den Verbotsantrag des Bundesrats abgewiesen, aber die Partei zugleich als verfassungsfeindlich eingestuft. Grund für die Ablehnung eines Verbots war, dass die NPD derzeit zu unbedeutend erscheint. Die Richter hatten aber auf die Möglichkeit hingewiesen, die staatliche Parteienfinanzierung zu ändern. Daraufhin hatte es 2017 eine entsprechende Änderung des Grundgesetzes gegeben. Der nun geplante Antrag in Karlsruhe muss neu erarbeitet und begründet werden.

Die saarländische Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) sagte, die Länder wollten verhindern, dass die NPD von dem Staat, den sie bekämpfe, auch noch finanziert werden müsse. „Wir bleiben eine freiheitliche und auch eine streitbare Demokratie, aber wir sind eben auch eine wehrhafte Demokratie“, sagte sie. Dass die NPD derzeit keine große Bedeutung habe, sei eine Momentaufnahme. „Wir müssen alles daran setzen, dass sich das nicht noch einmal ändert.“

Ihre Amtskollegin aus Mecklenburg-Vorpommern, Manuela Schwesig (SPD), betonte: „Gerade in unserem Bundesland ist die NPD sehr umtriebig. Wir haben eine NPD erlebt, die versucht, sich in der Zivilgesellschaft breit zu machen, die versucht, sich in unseren Dörfern und Städten Raum zu erkämpfen.“ Im Landesparlament habe die NPD für ihre feindliche Ausrichtung geworben.

Ohnehin eine Kleinstpartei

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) sagte, der Staat dürfe die Kräfte, die auf seine Beseitigung hinarbeiteten, nicht auch noch in ihrem unheilvollen Treiben unterstützen. Berlins Innensenator Andreas Geisel (SPD) unterstrich, die NPD liege am Boden – und dort solle sie auch bleiben.

Von 1,3 Prozent bei der Bundestagswahl 2013 war die NPD auf 0,4 Prozent im September 2017 abgestürzt. Die Partei ist nach Expertenansicht in der Klemme zwischen der moderateren AfD und noch radikaleren Splitterparteien.

Durch eine Streichung des Staatsgeldes könnte die NPD quasi von der Bildfläche verschwinden, meint der Vorsitzende der Innenministerkonferenz, Sachsen-Anhalts Ressortchef Holger Stahlknecht (CDU). „Die Partei wird nach dieser Streichung, denke ich, in der Bedeutungslosigkeit versinken“, sagte Stahlknecht. „Da werden Strukturen zusammenbrechen. Ein Wahlkampf auf Landes- wie auf Bundesebene wird außerordentlich schwierig werden.“

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

2 Kommentare

 / 
  • ICH WARTE...

    auf den augenblick, wenn der bundesrat dann die parteigelder für afd und csu zu streichen beantragt, weil diese parteien mit ihren rassistischen parteigängern noch nicht in der bedeutungslosigkeit angekommen sind.

  • „Versinkt die Partei in der Bedeutungslosigkeit?“

    Was für eine Frage - hat doch das Bundesverfassungsgericht die NPD nur deshalb nicht verboten, weil es von ihrer Bedeutungslosigkeit fest überzeugt war.