piwik no script img

Bundesländer gehen vors BVerfGKein Staatsgeld für die NPD

Ein NPD-Verbot lehnten die Verfassungsrichter ab – nun soll den Rechtsextremisten der Geldhahn zugedreht werden. Versinkt die Partei in der Bedeutungslosigkeit?

Der NPD sollen die staatlichen Gelder gestrichen werden Foto: dpa

Berlin dpa | Die Bundesländer wollen einen Ausschluss der rechtsextremistischen NPD von der staatlichen Parteienfinanzierung erreichen. Sie beschlossen am Freitag im Bundesrat in Berlin einstimmig, einen entsprechenden Antrag beim Bundesverfassungsgericht zu stellen.

Damit ziehen die Länder Konsequenzen aus dem vor einem Jahr gescheiterten zweiten NPD-Verbotsverfahren in Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hatte den Verbotsantrag des Bundesrats abgewiesen, aber die Partei zugleich als verfassungsfeindlich eingestuft. Grund für die Ablehnung eines Verbots war, dass die NPD derzeit zu unbedeutend erscheint. Die Richter hatten aber auf die Möglichkeit hingewiesen, die staatliche Parteienfinanzierung zu ändern. Daraufhin hatte es 2017 eine entsprechende Änderung des Grundgesetzes gegeben. Der nun geplante Antrag in Karlsruhe muss neu erarbeitet und begründet werden.

Die saarländische Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) sagte, die Länder wollten verhindern, dass die NPD von dem Staat, den sie bekämpfe, auch noch finanziert werden müsse. „Wir bleiben eine freiheitliche und auch eine streitbare Demokratie, aber wir sind eben auch eine wehrhafte Demokratie“, sagte sie. Dass die NPD derzeit keine große Bedeutung habe, sei eine Momentaufnahme. „Wir müssen alles daran setzen, dass sich das nicht noch einmal ändert.“

Ihre Amtskollegin aus Mecklenburg-Vorpommern, Manuela Schwesig (SPD), betonte: „Gerade in unserem Bundesland ist die NPD sehr umtriebig. Wir haben eine NPD erlebt, die versucht, sich in der Zivilgesellschaft breit zu machen, die versucht, sich in unseren Dörfern und Städten Raum zu erkämpfen.“ Im Landesparlament habe die NPD für ihre feindliche Ausrichtung geworben.

Ohnehin eine Kleinstpartei

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) sagte, der Staat dürfe die Kräfte, die auf seine Beseitigung hinarbeiteten, nicht auch noch in ihrem unheilvollen Treiben unterstützen. Berlins Innensenator Andreas Geisel (SPD) unterstrich, die NPD liege am Boden – und dort solle sie auch bleiben.

Von 1,3 Prozent bei der Bundestagswahl 2013 war die NPD auf 0,4 Prozent im September 2017 abgestürzt. Die Partei ist nach Expertenansicht in der Klemme zwischen der moderateren AfD und noch radikaleren Splitterparteien.

Durch eine Streichung des Staatsgeldes könnte die NPD quasi von der Bildfläche verschwinden, meint der Vorsitzende der Innenministerkonferenz, Sachsen-Anhalts Ressortchef Holger Stahlknecht (CDU). „Die Partei wird nach dieser Streichung, denke ich, in der Bedeutungslosigkeit versinken“, sagte Stahlknecht. „Da werden Strukturen zusammenbrechen. Ein Wahlkampf auf Landes- wie auf Bundesebene wird außerordentlich schwierig werden.“

40.000 mal Danke!

40.000 Menschen beteiligen sich bei taz zahl ich – weil unabhängiger, kritischer Journalismus in diesen Zeiten gebraucht wird. Weil es die taz braucht. Dafür möchten wir uns herzlich bedanken! Ihre Solidarität sorgt dafür, dass taz.de für alle frei zugänglich bleibt. Denn wir verstehen Journalismus nicht nur als Ware, sondern als öffentliches Gut. Was uns besonders macht? Sie, unsere Leser*innen. Sie wissen: Zahlen muss niemand, aber guter Journalismus hat seinen Preis. Und immer mehr machen mit und entscheiden sich für eine freiwillige Unterstützung der taz! Dieser Schub trägt uns gemeinsam in die Zukunft. Wir suchen auch weiterhin Unterstützung: suchen wir auch weiterhin Ihre Unterstützung. Setzen auch Sie jetzt ein Zeichen für kritischen Journalismus – schon mit 5 Euro im Monat! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

2 Kommentare

 / 
  • ICH WARTE...

    auf den augenblick, wenn der bundesrat dann die parteigelder für afd und csu zu streichen beantragt, weil diese parteien mit ihren rassistischen parteigängern noch nicht in der bedeutungslosigkeit angekommen sind.

  • „Versinkt die Partei in der Bedeutungslosigkeit?“

    Was für eine Frage - hat doch das Bundesverfassungsgericht die NPD nur deshalb nicht verboten, weil es von ihrer Bedeutungslosigkeit fest überzeugt war.