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Bürokraft von StaatssekretärNazi-Freund verschwiegen

Eine ehemalige Mitarbeiterin von Umweltstaatssekretär Flasbarth hat ihren rechtsextremen Lebensgefährten verschwiegen. Sie klagt gegen ihre Kündigung.

Fassade des Landesarbeitsgerichtes in Berlin Foto: Imago

Berlin taz | Im Vorzimmer von Umweltstaatssekretär Jochen Flasbarth, wo durchaus vertrauliche Schriftstücke über die Schreibtische gehen, hat fast zwei Jahre lang eine Frau gearbeitet, die ihren rechtsextremen Lebensgefährten verschwiegen hat. Als die Sache durch Ermittlungen gegen ihren heutigen Mann aufflog, erhielt Nicole J., die damals noch S. hieß, im September 2019 eine fristlose Kündigung. Am Mittwoch trafen sich die Anwälte beider Seiten in Saal 509 des Berliner Landesarbeitsgerichts. J. hatte gegen die Kündigung geklagt.

In dem Verfahren geht es nicht um die politische Einstellung der Verwaltungsfachangestellten, sondern um eine „Pflichtwidrigkeit“, wie der Richter es nannte: „Es sieht so aus, als habe die Klägerin ihren Verlobten unterschlagen, damit dieser nicht in die Sicherheitsüberprüfung einbezogen wird.“

Eine Sicherheitsüberprüfung gehört zum Einstellungsverfahren, ein rechtsextremer Partner hätte Nicole J. vermutlich um den neuen Job gebracht. Zuvor war sie im Außenministerium tätig.

Das Bundesinnenministerium, so führt es der Richter aus, habe die zuständigen KollegInnen im Umweltressort auf eine Hausdurchsuchung bei den J.s aufmerksam gemacht. Dabei hatten die Ermittler NS-Devotionalien, Material von rechtsextremen Organisationen wie der NPD und den Identitären gefunden, auch welches von der AfD. Zudem sei in der Wohnung eine Druckerei zur Vervielfältigung von rechtsradikalem Material betrieben worden. Weil sich bei den J.s auch zwei Ordnermappen aus dem Umweltministerium befanden, wurde schließlich ihr Arbeitgeber informiert.

Ermittlungen gegen Freund wegen Anschlag

Grund für die Durchsuchung waren Ermittlungen gegen Eric J. wegen eines Anschlags auf einen kirchlichen Flüchtlingstreff im brandenburgischen Jüterbog im November 2015. Kurz nachdem etwa 200 RechtsextremistInnen durch die Kleinstadt gezogen waren, wurde die Begnungsstätte „Turmstube“ mit Pyrotechnik schwer beschädigt. Ermittelt wurde auch gegen den damaligen NPD-Politiker Maik Schneider, der inzwischen wegen einer anderen Straftat in Haft sitzt. Die Ermittlungen wegen der „Turmstube“ sind nach Angaben der Potsdamer Staatsanwaltschaft inzwischen eingestellt. Ermittelt wird gegen Eric J. noch wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz, bei der Hausdurchsuchung wurde ein Schlagring gefunden.

Im Landesarbeitsgericht warb der Richter für einen Vergleich, denn der Fall sei komplex, auch weil J. zum Zeitpunkt der Kündigung schwanger war. Im Raum steht nun die Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum Ende 2019 mit einem „berufsfördernden Zeugnis“, wie es der Richter nannte. Die Entscheidung wird am 5. August verkündet.

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6 Kommentare

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  • Verstehe ich nicht.



    Der Artikel scheint mir schlecht recherchiert.



    Die war verlobt, und weil ihr Job einer Sicherheitsprüfung unterlag, musste sie das angeben. Sie hat falsche Angaben gemacht und fliegt dafür raus.



    Was daran ist "kompliziert"?



    Was hat das damit zu tun, dass sie schwanger gewesen ist?



    Mir bleibt der Vergleichsvorschlag des Richters also unverständlich.

    • @Tripler Tobias:

      "Was hat das damit zu tun, dass sie schwanger gewesen ist?"

      Weil das Mutterschutzgesetz ein absolutes Kündigungsverbot für den Fall enthält, dass ein Arbeitgeber eine schwangere Mitarbeiterin entlassen möchte. Eine Ausnahme ist nur aus einem "besonderen Grund" möglich, dessen Vorliegen von einer Aufsichtsbehörde bejaht werden muss. Hätte das BMU dieses Verfahren umgangen, wäre die Kündigung unzulässig.

      • @Devil's Advocate:

        Danke!



        Das klärt zumindestens den Teil, war ich gar nicht drauf gekommen.



        Dann wäre zu klären, ob Kündigungsschutz auch dann gilt, wenn man betrügt. Da fände ich eine gerichtliche Entscheidung sinnvoll & hoffe der Arbeitgeber ficht das durch.

  • 'Der Vergleich macht den Anwalt reich.' - Da zusätzlich Dienstakten an Orten gefunden worden sind, an denen sie nichts zu suchen haben, stehen schließlich erhebliche Pflichtverletzungen vor. In anderen Unternehmen werden Mitarbeiter wg weniger gefeuert wie zB wg Diebstahls nur paar Cents.



    Auf einen Vergleich sollte sich das Ministerium nicht einlassen. Das Vertrauensverhältnis ist schlichtweg zerrüttet, Schwangerschaft hin, Schwangerschaft her. Wer möchte schon eine Art Zschäpe im Vorzimmer haben?

    • @Unvernunft:

      "an Orten gefunden worden sind, an denen sie nichts zu suchen haben"



      Steht da nicht, ob sie da nichts zu suchen hatten.

    • @Unvernunft:

      Geb zu bedenken -

      “ Im Raum steht nun die Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum Ende 2019 mit einem „berufsfördernden Zeugnis“, wie es der Richter nannte. Die Entscheidung wird am 5. August verkündet.“

      “Zum Ende 2019“ - da sitzt keine Tschäpe mehr. Newahr.



      Normal. As usual.

      unterm——- vllt hams im Ohr -



      Schwachmaat Friedrich Merz - hm?



      ”Es könne ja nicht sein - daß man leichter aus einer Ehe - als aus einem Arbeitsverhältnis komme!“

      kurz - Dös is a Schmarrn. Wollnichwoll.



      “Letzter Halt - Brilon Wald.“



      Normal.