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Bürgerschaftswahl in BremenAfD unwählbar

Von drei Listen bleibt keine übrig: Der Landeswahlausschuss streicht die AfD vom Wahlzettel für die Bremer Bürgerschaftswahl im Mai.

In trauter Zwietracht: AFDler beschweren sich im Bremer Landeswahlausschuss Foto: Sina Schuldt/dpa

BREMEN taz | Die AfD bleibt in Bremen ausgeschlossen von der Bürgerschaftswahl am 14. Mai. Der Landeswahlausschuss wies am Donnerstag die Beschwerden der zwei konkurrierenden AfD-Landesvorstände gegen eine entsprechende Entscheidung des Wahlbereichsausschusses zurück.

Beide – ein sogenannter Rumpf- und ein Notvorstand – hatten je eine eigene Liste mit Vorschlägen eingereicht. Das lässt die Wahlordnung allerdings nicht zu.

Überraschender war die dritte Entscheidung des Ausschusses: Er stellte zusätzlich die Unzulässigkeit eines in der Vorinstanz noch bewilligten Wahlvorschlags der AfD für Bremerhaven fest. Die beiden Städte, die das Land Bremen bilden, sind zwei getrennte Wahlbereiche mit je eigener Fünfprozenthürde. Von den 87 Landtagssitzen sind 15 für Abgeordnete aus Bremerhaven reserviert.

In der gestrigen Sitzung prüfte der Ausschuss eingehend, ob zumindest eine der Listen zugelassen werden könne. Dabei war zutage getreten, wie sich die Institutionen der Selbstorganisation in der AfD regelrecht bekämpfen.

Rumpf- gegen Notvorstand

So hatte die Parteischiedsgerichtsbarkeit auf Landes- und Bundesebene den am 8. Mai 2022 gewählten Rumpfvorstand des Amts enthoben und durch einen Notvorstand ersetzt. Dem gehören die derzeitigen Bürgerschaftsabgeordneten der AfD an, die als ebenso völkisch-nationalistisch wie ihre Gegenspieler gelten.

Dieses Gremium nun hatte im November zu einer Mitgliederversammlung aufgerufen – indes nur per Zeitungsannonce. Das sei alternativlos gewesen, erklärte der Notvorstandsvorsitzende Heiner Löhmann, weil ihm, den Parteigerichtsentscheidungen zum Trotz, der Zugang zu den Mitgliederlisten verweigert worden sei.

„Das entspricht aber sicher nicht den vom Bundesverfassungsgericht formulierten Vorgaben“, machte der stellvertretende Landeswahlleiter Sebastian Berger klar. Die bei jenem Meeting entstandene Liste leide an unheilbaren Mängeln.

Auf die Seite der Rumpfvorstandsmitglieder hatte sich der Bundesvorstand gestellt. Als „nicht nachvollziehbar“ bewertete angeblich im Namen des Bundesvorstandes dessen Beisitzer Carlo Clemens die Entscheidung. Diese ist vor der Wahl nicht mehr anfechtbar. Man werde deshalb „eine Wahlprüfungsbeschwerde vorbereiten“, sagte Clemens.

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5 Kommentare

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  • Ich muss nach Recherche meine erste Aussage korrigieren und (mit Bedauern) feststellen, dass ein Gericht die "Rumpfpartei" als juristische Vertretung der AfD bestätigt hat und somit die Liste durch den "Notvorstand" keine Liste der AfD darstellt.



    Dies ist dem richterlichen Urteil eindeutig zu entnehmen: www.afd.de/wp-cont...orstand-Bremen.pdf



    Insofern verstehe ich die Entscheidung des Landeswahlausschuss nicht und fürchte, dass somit die Gültigkeit der Wahl in Frage stehen kann.



    Um es ganz klar zu sagen: Es wäre mir eine Freude wenn sie aus eigener Dummheit aus der Wahl fliegen, aber es muss auch für sie das Recht gelten, und scheinbar ist dies durch den Richterspruch geklärt.

    • @Rudi Hamm:

      Falsche Verwendung des Wortes "scheinbar" - damit ist das ganze Argument zwar immer noch entschlüsselbar, aber trotzdem schade, dass der letzte Satz so vor die Hunde gehen musste.



      Korrekt wäre hier: anscheinend.

    • @Rudi Hamm:

      Laut Wortlaut des Artikels greift der Landeswahlauschuss auch nicht die Rechtmäßigkeit der Wahl des Rumpfvorstandes an.

      Der Landeswahlausschuss begründet seine Entscheidung damit, dass die -Liste- nicht gemäß den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes zustande gekommen ist.

      • @spinmearound:

        Genauer: Der Rumpfvorstand sei zwar befugt gewesen, eine Kandidatenliste einzureichen, die Liste selber sei aber nicht korrekt aufgestellt worden, weil zum Parteitag ausschließlich über eine Zeitungsanzeige eingeladen wurde.

        • @o_aus_h:

          Danke, jetzt habe ich es auch verstanden. Freu!