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Bremer Staatsräte-AffäreOhne Extrameile kein Vertrauen

In Bremen hat ein Untersuchungsausschuss zur Entlassung von Staatsräten begonnen. Bringt das die gewünschte Aufklärung?

Hat Stress wegen der Entlassung eines Staatsrats: Bremens Wirtschaftssenatorin Kristina Vogt (Die Linke) Foto: Focke Strangmann/dpa

Wann darf eine Senatorin ihren Staatsrat auswechseln? Und vor allem: Wie? Vergangene Woche hat in Bremen der Untersuchungsausschuss zur Entlassung mehrerer Staats­rä­t*in­nen begonnen. Die waren im Laufe der letzten Jahre in den „einstweiligen Ruhestand“ versetzt worden. Das ist zwar für politische Be­am­t*in­nen ein absolut übliches und gesetzlich vorgesehenes Ende der Laufbahn – aber auch die Lösung, die für den Staat am teuersten ist.

Im Raum stand deshalb der Vorwurf eines „goldenen Handschlags“. Die oppositionelle CDU hatte, mit Stimmen der FDP, einen Parlamentarischen Untersuchungsausschuss einberufen. Der soll nun in sechs Fällen klären, was wann warum passiert ist und ob man Entscheidungen rechtlich und politisch vertreten kann.

Nach der ersten Sitzung, in der ein Staatsrechtler seine Einordnung lieferte, sieht die CDU ihre „rechtlichen Zweifel am Vorgehen des Senats“ bestätigt.

Aber diese Einschätzung zeigt vor allem, dass so eine juristische Expertenbefragung einen immensen Interpretationsspielraum öffnet. Das Fazit müsste eher lauten: Es ist kompliziert.

Kaum Alternativen zur Entlassung in den Ruhestand

Die erste Sitzung am Donnerstag zog sich über fünfeinhalb Stunden. Der Bonner Staatsrechtler Matthias Friehe gab dort auf Einladung der CDU Einblicke ins Beamtenrecht, in Besoldungsregeln und Gerichtsurteile.

Friehe hat damit die Spielregeln erklärt. Die Anwendung auf die konkreten Einzelfälle wird erst in den nächsten Sitzungen während der heißen Phase der Beweisaufnahme diskutiert werden müssen. In welche Richtung es gehen könnte, ist aber schon klar: Die Nachfragen der Fraktionen beim Experten haben angedeutet, wie die Angriffs- und Verteidigungslinien verlaufen werden.

‚Die Extrameile schaffe ich nicht mehr‘ ist sehr wahrscheinlich die geschickteste Einleitung einer Entlassung in den Ruhestand.

Staatsrechtler Matthias Friehe

Die CDU hatte mehreren Se­na­to­r*in­nen vorgeworfen, die Staatsräte auf deren eigenen Wunsch hin in den einstweiligen Ruhestand entlassen zu haben – und nicht etwa aus mangelndem Vertrauen, wie es eigentlich vorgesehen sein sollte.

Be­am­t*in­nen sind eigentlich auf Lebenszeit eingestellt; das soll sicherstellen, dass sie vor jeder politischen Beeinflussung frei ihre Arbeit verrichten. Für Staats­rä­t*in­nen gibt es eine Sonderregel, denn sie haben als politische Beamte eine besondere Funktion. Sie sollen die politische Überzeugung der Regierung in die Verwaltung hineintragen.

Fehlendes Vertrauen rechtfertigt Entlassung

Dafür braucht es ein besonderes Vertrauen. Eine Entlassung in den einstweiligen Ruhestand ist deshalb möglich, und zwar jederzeit. Die Regierenden müssen ihre Entscheidung kaum begründen, sogar ein irgendwie „ungutes Gefühl“ kann reichen. Damit sich trotzdem noch jemand traut, Staats­rä­t*in zu werden, werden sie bei der Entlassung in den einstweiligen Ruhestand zumindest finanziell weich gebettet.

Von mangelndem Vertrauen, so der Vorwurf der Opposition, habe bei den Entlassungen aber keine Rede sein können. Schließlich, das legen einige Aussagen nahe, wollte zum Beispiel Wirtschaftsstaatsrat Sven Wiebe vor seiner Entlassung 2022 selbst gehen.

Doch eine wesentliche Frage ist: Was wäre die Alternative gewesen? Da wird es hakelig. Denn ganz anders, als am Anfang der Affäre mal berichtet wurde, reicht es für eine reguläre Entlassung (die finanzielle Nachteile für die Be­am­t*in­nen mit sich bringt) keinesfalls aus, dass jemand mal im Gespräch darum gebeten hat. „Ein schriftlicher Antrag muss vorliegen“, stellte Friehe auf Nachfrage klar. „Wenn der nicht gestellt wurde, kann ich die Person nicht entlassen.“

Andere Formen der Entlassung haben auch enge Anwendungsgrenzen: Eine aus disziplinarischen Gründen ist nur bei gravierendem Fehlverhalten möglich. Eine Weiterbeschäftigung in einem „ämtergleichen Amt“ scheidet meist aus, weil es keine entsprechenden Stellen gibt. Eine Entlassung in den vorzeitigen Ruhestand aus gesundheitlichen Gründen ist auch keine Option, wenn jemand weiterhin seine Dienstpflichten regulär erfüllt und nur nicht mehr in der Lage ist, die im Untersuchungsausschuss viel zitierte „Extrameile“ zu gehen.

Denn die, das wurde deutlich, erfordert der Job als Staatsrat oder Staatsrätin. „Das Amt ist sehr fordernd“, so Beamtenrechtler Friehe. „Um 17 Uhr den Griffel wegzulegen, wenn noch eine Sache ansteht, das ist schwierig.“ Falls jemand also andeutet, nicht mehr belastbar zu sein, kann das ausreichen. „Das ist für einen Senator Grund genug zu sagen: Das Vertrauensverhältnis ist getrübt“, sagte Friehe.

Eine wichtige Aussage: Genau diese Argumentation hat Wirtschaftssenatorin Kristina Vogt (Linke) im Nachhinein genutzt, um zu erklären, warum sie ihren Staatsrat entlassen hat. „Die Extrameile schaffe ich nicht mehr“, das sei sehr wahrscheinlich „die geschickteste Einleitung einer Entlassung in den Ruhestand“, referierte Staatsrechtler Friehe auf Nachfrage. Das klingt zunächst, als sei zumindest Vogt damit sicher aus der Affäre – doch ganz banal wird die Frage der Entlassung damit noch nicht.

Der Untersuchungsausschuss wird das Land Bremen am Ende laut einer Schätzung von „Buten un binnen“ rund eine Million Euro kosten. Was er bringt, wird sich zeigen, sicher eine Fortbildung im Beamtenrecht.

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