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Bremens teure Berater – wofür?

■ Haushalts- und Finanzausschuss will vom Finanzsenator wissen, welche Effekte die teure Beratung durch Roland Berger „hatte“. Antwort: Einsparungen „werden erwartet“ – vonm Berger

Ohne die Berater von Roland Berger läuft nichts mehr in Bremen, so scheint es. Selbst bei der „Staatsräteklausur“ sitzen die Berger-Experten dabei genauso wie bei den diversen „Steuerungsgruppen“. So ein Dabei-Sitz-Tag eines Roland-Berger-Experten im Spitzengremien kostet schlappe 8.264 Mark, ein gewöhnlicher Arbeitstag dagegen nur knapp 5.000 Mark.

Je länger Roland Berger überall dabei sitzt, desto stärker wird aber das Grummeln im Untergrund. So hat der Haushalts- und Finanzausschuss für den kommenden Freitag zum zweiten Male einen Bericht des Finanzsenators erbeten, was eigentlich bezahlt worden ist und wofür. Die Abgeordneten fragten: „Welche fiskalischen Auswirkungen hatten die verschiedenen Untersuchungsaufträge?“

Das Plusquamperfekt „hatte“ scheint der Finanzsenator übersehen zu haben. Er gibt blumige Antworten, was denn sein könnte, wenn Anregungen aus der Roland-Berger-Beratung umgesetzt würden: Im Stadtamt werden Einsparpotenziale über 2,4 Millionen Mark „für erreichbar gehalten“, beim Umbau des Hafenamtes „werden Einsparungen bis 20 Millionen Mark erwartet“, bei der Reform des Strafvollzuges gehen „die Berater von jährlichen Einsparungen von bis zu 5,1 Mio. DM aus“. Der vorsichtig distanzierende Tonfall ist überdeutlich. Einzig klarer Spar-Erfolg ist die Aktion „Studierende mit erstem Wohnsitz anmelden“, das war angeblich eine Idee, für die Bremen Roland-Berger brauchte. Auch dass 20 Prozent der Liegenschaften des Landes verkauft werden könnten, wenn die Staatsbediensteten entsprechend zusammenrücken würden, schreibt der Finanzsenator der Beratung durch Roland Berger zu, obwohl das schon in dem McKinsey-Gutachten von 1997 stand.

Eigentlich sollten die Roland-Berger-Beratungen nur „Pilot-Funktion“ haben für eine umfassende Reform der Verwaltung. Da findet sich im Bericht des Finanzsenators aber nur ein klassischer Verwaltungsbandwurmsatz, der zeigt, wie wenig sich die Denkweise geändert hat. Im Originaltext: „Der Senat hat im Zusammenhang mit dem Beschluss über den Finanzrahmen 2001/2005 am 6. März 2001 darauf hingewiesen, dass die mit externer Unterstützung begonnenen Prüfprozesse auf Neuordnnung der Aufgabenwahrnehmung bisher nur in Einzelfällen einen Stand erreicht haben, der den Bereichen die Entwicklung sanierungskonformer Konsolidierungsstrategien ermöglicht und die Einhaltung der konsumtiven Eckwertvorgaben im weiteren Finanzplan-Zeitraum die Entwicklung und Vorlage schlüssiger (Ressort-)Strategien voraussetzt.“ Irgendwie scheint der Satz den Autoren auch aus dem Ruder gelaufen zu sein. Für Verwaltungsdeutsch-Fachleute wird klar: Die Erwartung, dass Roland Berger nicht nur Ideen liefert, sondern die Umsetzung steuern hilft, haben sich nicht erfüllt.

Während die Effekte eher nebulös bleiben, sind die Kosten klar. Acht Millionen Mark sollte für die ganze Legislaturperiode der „Kostenrahmen“ der Beratung durch Roland Berger sein, elf Millionen sind es jetzt schon. Und Roland Berger hat weitere Forderungen.

Allein für die „Begleitung/Qualitätssicherung“ der Arbeit der Staatsräte wurden in diesem Jahr schon 608.146 Mark bewilligt, darin ist aber die Teilnahme einer Staatsräteklausur im vergangenen Jahr nicht enthalten: Dafür wurden nachträglich noch einmal 251.328 Mark spendiert. K.W.

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