Brechmittelprozess: Kaum Chancen auf ein Urteil
Das Verfahren gegen den Polizei-Arzt, der für den Tod Laye Condés verantwortlich ist, droht zu platzen: Der Angeklagte ist verhandlungsunfähig.
BREMEN taz | Der dritte Prozess gegen den ehemaligen Polizeiarzt Igor V. droht zu platzen: V. ist verhandlungsunfähig. Das bestätigt ein vom Bremer Landgericht in Auftrag gegebenes ärztliches Gutachten. Seit Ende September pausiert das „Brechmittelverfahren“ gegen V., der vor neun Jahren dem aus Sierra Leone stammenden Laye Condé solange Brechmittel und Wasser einflößte, bis dieser starb. V. ist so schwer erkrankt, dass der Prozess möglicherweise sogar eingestellt wird.
Zwei Mal war V. bereits wegen der tödlichen „Zwangsexkorporation“ – der mutmaßliche Drogenhändler Condé sollte dazu gebracht werden, heruntergeschluckte Kokainkügelchen zu erbrechen – vom Bremer Landgericht freigesprochen worden. Beide Urteile kassierte der Bundesgerichtshof (BGH), den letzten Freispruch bezeichnete er als „fast grotesk falsch“. Dass der Arzt, so die Begründung, die Prozedur fortgesetzt habe, obwohl Condé bereits einige der verschluckten Drogen erbrochen hatte, sei menschenunwürdig gewesen. Außerdem seien die Risiken des Brechmitteleinsatzes damals bereits bekannt gewesen: 2001 war in Hamburg Achidi John an den Folgen der Brechmittelvergabe gestorben.
Der dritte Prozess wird nun höchstwahrscheinlich platzen oder eingestellt werden, denn V. befindet sich in stationärer psychiatrischer Behandlung – der Druck, der seit 2008 laufenden Prozesse wurde zu groß. „Es erscheint unwahrscheinlich, dass es innerhalb der nächsten drei Monate weitergehen wird“, sagt Elke Maleika, Anwältin der Nebenklage. Sollte V. tatsächlich so lange verhandlungsunfähig sein, „müsste das Verfahren noch einmal von vorne aufgerollt werden – oder eingestellt“. Momentan befänden sich die Prozessteilnehmer „in der Findungsphase. Wir diskutieren, wie es weitergehen soll“. Maleika, die Condés Mutter vertritt, hegt keinen Zweifel an V.s Zustand: „Ich kenne die beauftragte Psychiaterin aus vielen Verfahren und vertraue ihrem Urteil.“
Sowohl die Vorsitzende Richterin Barbara Lätzel als auch V.s Anwalt Erich Joester würden das Verfahren gern einstellen. Das wollten sie bereits im Mai: Damals schlug Lätzel vor, den Vorwurf der Körperverletzung mit Todesfolge auf eine weniger schwer wiegende fahrlässige Körperverletzung herunterzustufen und das Verfahren dann einzustellen. Das scheiterte am Veto der Staatsanwaltschaft und löste überdies massive Proteste aus: Die Internationale Liga für Menschenrechte und die „Vereinigung Niedersächsischer und Bremer Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger“ protestierten genauso wie Kristina Vogt, Fraktionsvorsitzende der Linken in der Bremer Bürgerschaft und Matthias Güldner, Fraktionschef der Grünen. Er warf Lätzel vor, den Bundesgerichtshof „austricksen“ zu wollen.
Diesmal sieht die Sachlage anders aus, denn V. ist ernsthaft krank. Sollte der Prozess neu aufgerollt werden müssen, ist fraglich, ob er ihn durchstehen würde. Vor diesem Hintergrund scheint es fast sicher, dass auch die Staatsanwaltschaft einer Einstellung zustimmen wird.
Ein Ende des Verfahrens würde auch das Ende der gerade erst begonnenen politischen Aufarbeitung des Falls bedeuten, denn mit Bremens Ex-Bürgermeister Henning Scherf (SPD) wurde zum ersten Mal seit Condés Tod auch ein für den Brechmitteleinsatz verantwortlicher Politiker als Zeuge geladen. Scherf, der 1992 als Justizsenator die rechtliche Grundlage für die Prozedur schuf, machte keine gute Figur vor Gericht: Er wollte sich nicht daran erinnern, dass es nach dem Tode Achidi Johns eine Bürgerschaftsdebatte und einen Antrag der Grünen für die Beendigung der Brechmittel-Einsätze gab und behauptete, dass Condés Tod „eine große Überraschung“ gewesen sei. Überdies erschien er über eine Stunde zu spät zum Prozess und behauptete fälschlicherweise, er sei erst in der Nacht zuvor aus dem Urlaub heimgekehrt.
Die Staatsanwalt prüft, ob sie gegen Scherf ein Verfahren wegen Falschaussage einleitet, „aber“, so heißt es dort, „abschließend kann das erst geklärt werden, wenn das Hauptverhandlungsprotokoll fertig ist – und dafür muss der Prozess beendet sein.“ Das kann schon Ende Oktober der Fall sein: Dann wird entschieden, wie und ob es überhaupt weitergeht mit dem „Brechmittelprozess“.
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