Braunkohletagebau muss ruhen: Stille in Jänschwalde

Sieg für Umweltverbände: Ein Gericht stoppt vorläufig den Braunkohle-Tagebau in Brandenburg. Der Betrieb eines Kraftwerks ist nicht gefährdet.

Ein Bagger steht im Braunkohletagebau Jänschwalde

Gestoppt: Bagger im Braunkohletagebau Jänschwalde Foto: dpa

DRESDEN taz | Ab Sonntag stehen in Jänschwalde die Bagger still. Nach einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Cottbus vom Freitag wird die Braunkohleförderung im Tagebau im Süden Brandenburgs ab dem 1. September vorläufig gestoppt. Die Richter entschieden, dass dem Betreiber Leag keine längere Frist für eine Umweltverträglichkeitsprüfung als Voraussetzung für den Weiterbetrieb gewährt wird. Das Energieunternehmen hatte eine Fristverlängerung bis Ende November beantragt.

Ausgangspunkt ist eine Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gemeinsam mit der Grünen Liga gegen den Hauptbetriebsplan des Tagebaus für 2019. Die Umweltschützer fürchten, dass Filterbrunnen im Bereich des Tagebaus besonders geschützte Gebiete wie Moore gefährden könnten. Mit der Klage wollen sie eine Ausbreitung des Tagebaus in Richtung Norden verhindern und die Landschaften in der Umgebung vor dem Austrocknen schützen. Zurzeit arbeiten in dem Tagebau laut Betriebsrat rund 700 Menschen.

„Die Leag-Beschäftigten haben darauf vertraut, dass der Tagebau nach Recht und Gesetz geführt wird“, sagt René Schuster vom Umweltverband Grüne Liga, „sie sind von den Entscheidungsträgern schwer enttäuscht worden.“

Der Stopp der Braunkohleförderung schütze unmittelbar Pflanzen und Tiere in der Nähe des Tagebaus, sagt DUH-Geschäftsführer Sascha Müller-Kraenner. Es sei „bemerkenswert, dass die Leag die Umweltverträglichkeitsprüfung nicht von Anfang an eingereicht hat“, sagt Philipp Litz vom Thinktank Agora Energiewende zur taz. Dies wäre rechtlich geboten gewesen. Bemerkenswert sei auch, dass der Hauptbetriebsplan vom Landesbergamt gleichwohl genehmigt worden sei.

Vorbereitung eines Sicherheitsbetriebs

Die Leag hatte für den Fall, dass der Tagebau vom 1. September an nicht weiterbetrieben werden kann, vorgesorgt. Auf Anordnung des Landesbergamtes hatte sie mit der Vorbereitung eines Sicherheitsbetriebs begonnen. Damit wird geregelt, wie das Tagebauareal gesichert werden muss, um Unfälle zu vermeiden: Abraumbagger und Fördertechnik etwa müssen in eine Sicherheitsstellung gefahren werden. Zudem darf das Grundwasser in der Grube nicht unkontrolliert ansteigen, das könnte Rutschungen auslösen.

Der Kohleförderstopp im Tagebau habe wohl keine signifikanten Auswirkungen auf den Betrieb des Kraftwerks Jänsch­walde, sagt Energieexperte Litz. „Das Kraftwerk ist über eine Kohleverbindungsbahn auch mit den anderen Tagebauen der Lausitz verbunden und kann über diese mitversorgt werden.“

Dieses Szenario sei ohnehin ab 2023 geplant, wenn der Tagebau Jänschwalde regulär stillgelegt werden soll. „Solche Urteile beschleunigen das Ende der Kohle weiter“, sagt Felix Ekardt, Vorsitzender des BUND Sachsen. Allein schon wegen der Marktentwicklung und strengerer umweltrechtlicher Regelungen werde die Kohle in Deutschland nicht wie derzeit geplant bis 2038 genutzt werden.

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