Brandenburger Piraten-Politiker klagt: Kennzeichen auf Vorrat gescannt
Brandenburg speichert dauerhaft die Nummernschilder von Autos auf Straßen – von jedem. Ein Politiker der Piratenpartei klagt dagegen.
Bei der Kfz-Kennzeichen-Fahndung scannt eine Kamera die Nummernschilder aller vorbeifahrenden Autos ein und gleicht sie mit Fahndungsdateien ab. Acht Bundesländer praktizieren derzeit diese Kennzeichen-Fahndung: Brandenburg, Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, MeckPomm, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen.
Die Nummernschilder der Autos, nach denen nicht gefahndet wird, müssen sofort gelöscht werden. So steht es ausdrücklich im Brandenburger Polizeigesetz. Dass die Praxis ganz anders ist, stellte sich erst im März dieses Jahres heraus – im Fall der vermissten 15-Jährigen Rebecca aus Berlin-Britz.
Mithilfe des Brandenburger Kennzeichen-Überwachungssystems Kesy stellte die Polizei fest, dass das Auto des unter Mordverdacht stehenden Schwagers von Rebecca am Tag ihres Verschwindens „auf der Bundesautobahn 12 zwischen Berlin und Frankfurt (Oder)“ unterwegs war. Alle fragten sich: Wie kam die Polizei an diese Daten? Wurde nach dem Schwager bereits zuvor aus anderen Gründen gefahndet?
Verbrecher, die die Autos wechseln
Es stellte sich aber heraus, dass in Brandenburg seit 2017 alle gescannten Kennzeichen mit Zeit und Ort der Erfassung langfristig gespeichert werden. Die gesetzlich vorgesehene Löschung der Nummernschilder, nach denen nicht gefahndet wird, findet nicht statt. Pro Tag kommen so rund 55.000 neue Daten hinzu. Insgesamt dürfte der Datenpool mehr als 40 Millionen Nummernschild-Erfassungen enthalten.
Die brandenburgische Landesregierung begründet dies mit gerichtlichen Beschlüssen zur „längerfristigen Observation“ von einzelnen Personen. Hierfür könne auch Kesy benutzt werden. Eigentlich würde es hierfür zwar genügen, wenn nur das Vorbeifahren der entsprechenden Fahrzeuge gespeichert würde. Doch nun kommt der Trick: Weil die Verdächtigen „wechselnde Tatfahrzeuge“ benutzen könnten, müsse die Polizei alle Daten aller Autofahrer vorsorglich für längere Zeit speichern.
Nur so könne man die Fahrbewegungen von Tatfahrzeugen auswerten, von denen die Polizei erst später erfährt, ist die Argumentation. Die Daten könnten erst dann gelöscht werden, wenn sie für keine einzige Observation mehr gebraucht werden. 2018 gab es parallel 95 Anordnungen der langfristigen Observation.
Es ist eine klassische Vorratsdatenspeicherung. Die Daten der gesamten Bevölkerung werden vorsorglich erfasst für den Fall, dass die Polizei sie später brauchen kann. Brandenburg bestreitet jedoch, dass hier „anlasslos“ Daten gespeichert werden. Denn es gebe ja konkrete Observationen als Anlass. Der Datenpool kann dann allerdings auch für Ermittlungen in anderen Fällen genutzt werden, etwa bei der Suche nach Rebecca. Diese eigenwillige und flächendeckende Vorratspraxis gibt es wohl nur im rot-rot regierten Brandenburg.
Der Kläger Marko Tittel ist Verkäufer in einem Bioladen und fährt regelmäßig über Straßen, die mit Kesy überwacht werden. Deshalb klagte er gegen die aus seiner Sicht unverhältnismäßige und damit verfassungswidrige Brandenburger Speicherpraxis. Doch sowohl das Amtsgericht als auch das Landgericht in Frankfurt (Oder) lehnten seine Klage als unzulässig ab. Er sei nicht „Zielperson“ der Kfz-Kennzeichen-Fahndung, sondern nur „zufällig miterfasst“. Tittel will aber überhaupt nicht erfasst werden. Er hat deshalb nun das Brandenburger Landesverfassungsgericht in Potsdam eingeschaltet.
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