Brandenburg bleibt offen für Berliner: Mit Proviant ins Grüne

Berliner können zu Ostern nach Brandenburg fahren. Brandenburgs Innenminister Michael Stübgen glaubt an ein maßvolles Verhalten.

Kann man auch als BerlinerIn am Wochenende besichtigen: die Kirschblüte in Brandenburg

BERLIN taz | Wer aus der Enge der Stadt an den Osterfeiertagen aufs Land fliehen möchte, kann das tun. Das sagte Brandenburgs Innenminister Michael Stübgen (CDU) dem Tagesspiegel. „Ganz klar, an die Adresse der Berliner: Wir haben Brandenburg nicht geschlossen. Das sieht unsere Verordnung ganz bewusst nicht vor.“

Allerdings schränkte Stübgen ein: „Es sollte in diesen Zeiten schon einen triftigen Grund haben, sich in Brandenburg zu bewegen.“ Ob ein Spaziergang im Wald oder um einen See ein triftiger Grund ist, ließ der Innenminister offen. Schon bei der Verabschiedung der sogenannten Eindämmungsverordnung hatte die rot-schwarz-grüne Landesregierung die Berlinerinnen und Berliner gebeten, auf Ausflüge in Brandenburg zu verzichten.

Verbote aber gebe es nicht, hieß es damals. Nun sagte Stübgen: „Es hat auch in Brandenburg kein einziges Restaurant, kein Café, keine Pension geöffnet. Ein bisschen Proviant sollte man dabeihaben.“ Unterdessen haben zwei Berliner mit Zweitwohnsitz im Landkreis Ostprignitz-Ruppin vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg recht bekommen. Sie hatten gegen das Einreiseverbot geklagt, das der Landkreis verhängt hatte. Zuvor hatte schon das Potsdamer Verwaltungsgericht zugunsten der Berliner geurteilt.

Der Landkreis hatte als einziger landesweit eine Verfügung erlassen, nach der touristische Einreisen in das Gebiet von Ostprignitz-Ruppin aus privatem Anlass untersagt sind. Der dpa gegenüber sagte Stübgen, das Land habe „bewusst entschieden, Brandenburg nicht nach Berlin abzuschotten oder die neue Berliner Mauer zu bauen“. Dies sei nicht notwendig, wenn sich alle maßvoll verhielten.

Eine 180-Grad-Wende

Nach der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts will die Verwaltung des Landkreises nun eine Aufhebung der umstrittenen Verfügung von Karfreitag an prüfen. Die Behörde wolle die Beschlüsse des Gerichts und deren Auswirkungen genauer untersuchen, sagte Kreissprecher Alexander von Uleniecki am Mittwoch.

Das wäre eine 180-Grad-Wende. Denn wie Innenminister Stübgen verriet, habe der Landkreis bei der Brandenburger Polizei bereits nachgefragt, ob die Kreisgrenzen polizeilich kontrolliert werden könnten. „Das hat die Polizei aber abgelehnt“, so Stübgen. „Es ist eine Eigenentscheidung dieses Landkreises, die wir nicht für richtig halten. Unser Ziel sind landeseinheitliche Regelungen. Damit gibt es auch gute Chancen, Ostern in Rheinsberg zu verbringen.

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