■ Gutachten vom Richter „verdrängt“?: Böttcher-Richter nicht befangen
Frankfurt/Main (dpa) – Im Frankfurter Prozess gegen Monika Böttcher (geschiedene Weimar) ist am Donnerstag ein Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter Heinrich Gehrke zurückgewiesen worden. Laut Gerichtsbeschluss war der Antrag, den die Verteidiger von Böttcher gestellt hatten, verspätet. Solche Anträge seien unverzüglich zu stellen. Der abgewiesene Antrag bezog sich auf einen Vorgang vom vergangenen Dienstag. Der Vorsitzende Richter habe bei der Sachverständigen-Anhörung einen für die Angeklagte entlastenden Umstand übergangen“. Es handele sich dabei um die Feststellung der Sachverständigen, dass an der Kleidung der ermordeten Kinder Spuren von Samt völlig fehlten. Diese Feststellung stütze die Behauptung der Angeklagten, dass die Kinder nicht am 4. August 1986 nach vorherigem Aufenthalt im Freien von ihr getötet worden seien. Durch die Vernachlässigung dieses Entlastungshinweises habe Richter Gehrke zu erkennen gegeben, dass er dieses „entweder für bedeutungslos hält oder bei erkannter Bedeutung die Erörterung darüber vermeiden wollte“.
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