Bibliothek des Konservatismus: Klage aus Prinzip
Die rechte Bibliothek klagt auf die Aufnahme in den Bibliotheksverbund. Um Inhalte geht es dabei nicht, sondern um Steuerrecht.
Für die Beteiligten des durch fünf Richter geführten Prozesses stellte sich die Frage der Ausrichtung der Bibliothek jedoch nicht. Ein Ausschluss aufgrund inhaltlicher Kriterien kann der öffentlich-rechtliche Bibliothekenverbund nicht begründen. Der Vorsitzende Richter bemühte den Vergleich zu Stadthallen, die, wenn Parteitage bei ihnen nicht grundsätzlich ausgeschlossen sind, auch für Treffen von unangenehmen Parteien zur Verfügung stehen müssten.
Dass die rechte Bibliothek trotzdem in der Warteschleife hängt, hat mit einer neuen EU-Verordnung im Bereich Steuerrecht zu tun. Demnach droht allen Verbundsmitgliedern, von Universitätsbibliotheken bis hin zu kleinen Spezialbibliotheken, zukünftig die Zahlung der Mehrwertsteuer auf ihren Mitgliedsbeitrag, sobald auch nur eine privatrechtlich geführte Bibliothek aufgenommen wird.
Als solcher wird den Rechten bis zu einer Entscheidung der Finanzbehörde vermutlich im kommenden Jahr die Aufnahme verweigert, ebenso wie den Bibliotheken der Rosa-Luxemburg- und Konrad-Adenauer-Stiftung. Diese allerdings akzeptieren das Moratorium des Verbundes.
Laut dem Leiter der Verbundzentrale, Thorsten Koch, drohten bei der Aufnahme auch nur einer einzigen nichtöffentlichen Bibliothek den großen Universitätsbibliotheken Zusatzausgaben von tausenden Euro, samt Neuverhandlungen der Hochschulverträge. Warum die selbst ernannten Konservativen auf ihre Mitgliedschaft bestehen? Koch sieht keine Notwendigkeit, schließlich ist die Bibliothek schon in einem anderen Verbund Mitglied. Offensichtlich geht es also ums Prinzip und einen Legitimationsgewinn.
Vorangekommen ist die Bibliothek vorerst jedoch nicht. Der Prozess wurde ruhend gestellt, bis sich die Steuerfragen entscheiden. Sollte die Steuerprüfer mit den Privaten kein Problem haben, winkt aber doch noch die Mitgliedschaft.
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