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Bezahlkarte für Geflüchtete„Eine nicht gerechtfertigte Diskriminierung“

Laut einem von den Grünen beauftragten Gutachter widerspricht die Bezahlkarte dem Landesantidiskriminierungsgesetz. Berlin will sie im Juli einführen.

Ein von den Berliner Grünen in Auftrag gegebenes Gutachten kommt zu dem Schluss, dass die Bezahlkarte, auch in ihrer abgeschwächten Berliner Variante, gegen Grund- und Menschenrechte sowie das Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) verstößt und rechtlich anfechtbar ist. Nach Auffassung des Gutachters Reza F. Shafaei, einem Juristen für Arbeits- und Sozialrecht, der an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften in Kiel lehrt, ist insbesondere die Begrenzung der Bargeldabhebung auf 50 Euro im Monat diskriminierend, weil sie zu „Autonomieverlust und Stigmatisierungseffekten“ führt, wie er der taz sagte.

Der Grünen-Abgeordnete und Sprecher seiner Fraktion für Migration, Partizipation und Flucht, Jian Omar, kommt zu dem Schluss: „Das Gutachten zeigt eindeutig: Eine Bezahlkarte ist grundsätzlich möglich. Rechtswidrig wird ihre konkrete Ausgestaltung dort, wo Geflüchtete pauschal schlechtergestellt und in ihrer Selbstbestimmung eingeschränkt werden.“

Die Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) hatte 2023 und 2024 die Einführung einer Bezahlkarte für Geflüchtete mit einer Bargeldobergrenze beschlossen, um angeblichen „Pull-Effekten“, also Anreizen für Migranten, nach Deutschland zu kommen, entgegenzutreten. Zudem sollten so Überweisungen in die Heimatländer oder an „Schlepper“ unterbunden werden. In der späteren Diskussion wurde auch Entbürokratisierung als Argument genannt. Bis auf Berlin haben inzwischen alle Bundesländer die Karte eingeführt, allerdings verweigern sich einzelne Kommunen, etwa Potsdam.

In Berlin soll sie nun im Juli kommen, sagte der Sprecher von Integrationssenatorin Cansel Kiziltepe (SPD) der taz. Im Vergleich zu anderen Bundesländern wird die Berliner Variante der Karte weniger restriktiv ausfallen: Sie wird nur für Neuankömmlinge gelten, die 50-Euro-Obergrenze für Bargeld soll nach den ersten sechs Monaten entfallen, man kann mit ihr bundesweit bezahlen. Auch Onlinegeschäfte sind mit ihr grundsätzlich möglich, auch wenn einzelne Waren/Dienstleistungen vom Amt gesperrt werden können. Menschen, für die eine Nutzung nicht barrierefrei möglich wäre, etwa Menschen mit Behinderungen oder mit bestimmten Krankheiten, bekommen die Karte nicht, sondern beziehen weiterhin Bargeld vom Landesflüchtlingsamt (LFU). Nach sechs Monaten wird die Karte zusammen mit Wohlfahrtsverbänden evaluiert.

Gegen das Landesantidiskriminierungsgesetz

Laut Gutachter Shafaei stellt jedoch auch die Berliner Variante eine nicht gerechtfertigte Diskriminierung dar und kollidiert mit dem LADG, dass Diskriminierungen etwa hinsichtlich des sozialen Status durch Landesbehörden wie das LFU verbietet. Das bedeutet, erklärt Shafaei, der Staat darf nur dann jemanden diskriminieren, also ungleich behandeln, wenn „sachliche und hinreichende Gründe“ dafür vorliegen. Dies sei aber nicht der Fall. Denn um die vorgeblichen Ziele der Bezahlkarte zu erreichen, „ist die Bezahlkarte weder erforderlich noch geeignet“. Im Gutachten heißt es dazu: „Sozialleistungen (sind) im wissenschaftlichen Diskurs als sogenannte Pull-Faktoren gerade nicht nachgewiesen.“

Digitalisierung muss der Modernisierung der Verwaltung dienen und darf niemals zum Instrument der Ausgrenzung werden

Jian Omar, Grüne

Was die angeblichen Erleichterungen für die Verwaltung angeht, die besonders Kiziltepe als Ziel in den Vordergrund gestellt hat, sagte Shafaei der taz: Zwar sei es gut, dass in Berlin jeder Einzelfall geprüft werde, da Kranke und Behinderte die Karte nicht bekommen sollen. „Aber das führt natürlich das Argument des Bürokratieabbaus ad absurdum.“ Hätte man weniger Bürokratie gewollt, wäre es das einfachste gewesen, allen Geflüchteten Zugang zu einem Bankkonto mit Girocard zu gewähren. „Die Bezahlkarte ist reine Symbolpolitik“, folgert Shafaei.

Für die Grünen fordert Omar eine diskriminierungsfreie und damit rechtssichere „BerlinCard“, die die Verwaltung wirklich entlastet und alltagstauglich ist. „Digitalisierung muss der Modernisierung der Verwaltung dienen und darf niemals zum Instrument der Ausgrenzung werden“, sagt er.

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