piwik no script img

Bettelverbot in DänemarkZwei Wochen Haft ohne Bewährung

Das Gesetz trifft besonders die in Armut lebenden Roma. Von Rechtspopulisten bis Sozialdemokraten stimmten alle Parteien im Parlament dafür.

In Hamburg ist Betteln noch erlaubt Foto: dpa

STOCKHOLM taz | Mit härteren Strafen will Dänemark Menschen, die öffentlich betteln, von den Straßen vertreiben. Am Mittwoch verabschiedete das Parlament eine Gesetzesvorlage der rechtsliberalen Regierung, die als Mindeststrafe für Bettelei, „die in der Öffentlichkeit Unsicherheit verursacht“, zwei Wochen Haft ohne Bewährung androht. Bislang galt aufgrund eines schon im 19. Jahrhundert erlassenen und mehrfach geänderten Betteleiverbots eine Mindeststrafe von einer Woche auf Bewährung, die nur verhängt werden konnte, wenn dem eine entsprechende polizeiliche Androhung vorausging.

Das Verbot, das auch „Roma-Gesetz“ genannt wird, wurde von der rechtspopulistischen Dänischen Volkspartei bis hin zu den Sozialdemokraten unterstützt. Nur vier kleinere linke und linksliberale Parteien stimmten dagegen. Ein soziales Problem könne man nicht über Verbot und eine Kriminalisierung lösen, argumentierte die „Einheitsliste“. Und soweit strafbare Handlungen infrage kämen, gebe es bereits ausreichend Sanktionsmöglichkeiten.

Dänemark müsse etwas gegen die „Roma-Plage“ tun, die „in Kopenhagen explodiert“ sei, begründete Marcus Knuth, der migrationspolitische Sprecher der regierenden Venstre die Gesetzesverschärfung: Diese Personengruppe würde „zielbewusst durch Europa reisen, nicht um zu arbeiten, sondern um zu stehlen, zu betrügen und unsere Gesellschaften auszunutzen“.

Bereits im Frühjahr waren in Dänemark neue Vorschriften erlassen worden, die das Übernachten im öffentlichen Raum verbieten, soweit dieses „Unsicherheit“ verbreite. Wegen Verstoßes gegen dieses Verbot wurden seit April allein in Kopenhagen Geldbußen gegen mehr als 100 ArmutsmigrantInnen vorwiegend aus Rumänien und Bulgarien verhängt.

Während die Dänische Volkspartei die nochmalige Erhöhung des Strafrahmens und die Ausweisung von Personen fordert, die wegen Bettelei bestraft wurden, verweist das Institut für Menschenrechte darauf, dass die soziale Not vieler EU-Migranten nicht mit Verboten gelöst werden könne.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen