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Bettelverbot im Hamburger NahverkehrWer bettelt, soll zahlen

Die Hamburger Verkehrsbetriebe kontrollieren seit zwei Jahren die Einhaltung des Bettelverbots. Ob das die Zahl der Bettelnden reduziert, ist unklar.

Fahrgäste müssen herhalten: Hochbahn begründet Bettelverbot mit Beschwerden über Belästigungen durch Bettelnde Foto: Daniel Bockwoldt/dpa

Seit knapp zwei Jahren kontrollieren die Hamburger Verkehrsbetriebe (HVV), ob das Bettelverbot eingehalten wird – nun gibt es durch eine kleine Anfrage der CDU neue Zahlen dazu. Demnach wurden im vergangenen Jahr 3.628 Vertragsstrafen gegen Bettelnde im HVV verhängt – das waren 441 mehr als 2024. Während die Zahl der verhängten Strafen in der U-Bahn mit 1.926 nahezu gleich blieb, ist sie in der S-Bahn von 1.261 auf 1.704 angestiegen. Bezahlt wurden insgesamt etwa 50 davon.

So viel zur Statistik. Doch wie die zu deuten ist, bleibt umstritten. „Viel Aufwand, wenig Ertrag“, schreibt das Hamburger Straßenmagazin Hinz&Kunzt. „Das Betteln gehört zur Realität unserer Gesellschaft“, erklärt Hinz&Kunzt-Geschäftsführer Jörn Sturm in dem Text. Die Hochbahn verweist dagegen auf die Beschwerden der Fahrgäste über Belästigungen durch Bettelnde.

Die haben laut Auskunft von Hochbahn-Sprecher Andreas Ernst zugenommen: 2025 habe es 209 explizite Beschwerden zum Thema gegeben und damit fast doppelt so viele wie im Jahr 2022. Über 90 Prozent der Fahrgäste in einer Befragung hätten sich durch Betteln gestört gefühlt und Maßnahmen dagegen begrüßt.

Was die Hochbahn außerdem betont: dass es hier keineswegs um neue Regelungen gehe, sondern lediglich ein Verbot umgesetzt werde, das schon seit 2002 besteht. Die Vertragsstrafe in Höhe von 40 Euro sei kein Bußgeld, deshalb kann bei Nichtbezahlen auch keine Ersatzfreiheitsstrafe folgen.

Die Zahlen liefern keine Belege

Es bleibt die Frage, ob die Kontrollen eigentlich das erwünschte Ziel erreichen, nämlich weniger Bettelei. Hier wird es statistisch kompliziert: Laut der Antwort des Senats auf die CDU-Anfrage waren die Sicherheits- und Kontrollkräfte im Bereich der S-Bahn 2025 rund 410.000 Stunden im Einsatz und damit etwa 25.000 Stunden mehr als im Vorjahr. Gleichzeitig ist aber auch die Zahl der Fahrgäste gestiegen. Für die Hochbahn wiederum gibt es keine Daten zu den Einsatzstunden.

HVV-Sprecher Rainer Vohl ist zurückhaltend bei der Frage, ob die steigende Zahl der Strafen eigentlich das Scheitern der Maßnahmen belegt. „Das lässt sich nur schwer beurteilen“, schreibt er. „Dieser Zusammenhang könnte nur dann seriös hergestellt werden, wenn die Prüfdienste flächendeckend immer in allen Bussen und Bahnen unterwegs wären und in allen Fällen auch eine Vertragsstrafe ausstellen.“

Für die Kri­ti­ke­r:in­nen des Bettelverbots im HVV ist die Frage, ob es wirkt oder nicht, ohnehin nicht entscheidend. Olga Fritzsche von der Linken hat schon in der Vergangenheit erklärt, dass diese Strategie ein „unwürdiger Umgang mit Armut“ sei. Denn: „Verdrängung ist keine Sozialpolitik – sie verschärft nur das Leid.“ Auch jenseits der Politik hat sich Widerstand geregt: Die „Lobbygruppe gegen Verdrängung und Diskriminierung“ hat 13.000 Unterschriften gegen die Umsetzung des Bettelverbots gesammelt und einen runden Tisch zum Thema gefordert.

Den hat es im August 2025 tatsächlich gegeben – die Kontrollen des Bettelverbots hat die Hochbahn danach allerdings nicht aufgegeben. Vorgeschlagen wurde bei dem Treffen, künftig auf Geldstrafen zu verzichten sowie auf die Durchsagen in der bisherigen Form und bettelnde Menschen zu unterstützen. Noch prüft die Hochbahn diese Vorschläge. Eines ist aber bereits klar: „ein großer Teil der Fahrgäste“ sei hier „anderer Auffassung“, schreibt der Hochbahn-Sprecher Rainer Vohl.

Noch läuft eine Klage

Dabei teilt das Unternehmen sogar die Ansicht, dass es hier um mehr geht als die Umsetzung der Beförderungsbedingungen, nämlich um eine gesellschaftliche Frage. Nur: „Diese kann und soll nicht durch Verkehrsunternehmen gelöst werden“, schreibt Hochbahn-Sprecher Andreas Ernst. Zudem sei die Hochbahn kein öffentlicher Raum.

Damit bezieht er sich indirekt auf den Strang des Konflikts, auf den die Kri­ti­ke­r:in­nen des Bettelverbots ihre Hoffnung setzen: Noch läuft die Klage eines Wohnungslosen gegen den HVV, unterstützt wird er dabei von Hinz&Kunzt und vom Berliner Verein „Gesellschaft für Freiheitsrechte“. Sein Widerspruch stützt sich auf die Auffassung, dass öffentliche Unternehmen wie der HVV das Ausüben von Grundrechten nicht verbieten dürfen. Dass Betteln zu eben diesen Grundrechten gehört, hat unter anderem das Europäische Gericht für Menschenrechte entschieden.

Die S-Bahn hat den Konflikt bereits anders gelöst: Um das Gerichtsverfahren zu beenden, hat sie die Vertragsstrafe zurückgezahlt. Beim Verfahren gegen die Hochbahn wird das nicht möglich sein: Da hat der Kläger nämlich nicht gezahlt.

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