Betriebsrat unter Druck: AssistentInnen auf der Abschussliste

Die Geschäftsführung der Hamburger Assistenzgenossenschaft attackiert ihre Belegschaftsvertretung mit Abmahnungen und droht mit Amtsenthebungen – doch die Betriebsräte wehren sich

Weitaus steiniger: Die Wege des AssistentInnen der Hamburger Assistenzgenossenschaft Foto: imago/Westend61

HAMBURG taz | Das Vorgehen hat Methode: Abmahnungen, Kündigungsandrohungen, Gehaltsabzug und die Einleitung von Amtsenthebungsverfahren. Seit Monaten überzieht die Geschäftsführung der Hamburger Assistenz-Genossenschaft (HAG) ihre BetriebsrätInnen mit Angriffen, um sie zu reglementieren, einzuschränken und zu zermürben – von einst vertrauensvoller Zusammenarbeit ist nicht mehr viel geblieben. Die BelegschaftsvertreterInnen vermuten hinter einer für die HAG neuen Strategie des Betriebsrats-Bashings eine klare Absicht. Die stellvertretende Betriebsratsvorsitzende Bettina Goebel sagt: „Um uns Betriebsräte loszuwerden“.

Mehr als 250 Männer und Frauen sind bei der HAG als Assistenz-HelferInnen beschäftigt, fast ausnahmslos in Teilzeit. Sie helfen behinderten Menschen zum Teil im 24-Stunden-Schicht-System in ihren Wohnungen ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu realisieren. Ein neunköpfiger Betriebsrat hat seit Jahren die Interessen der AssistentInnen bei der HAG im gegenseitigen Einvernehmen wahrgenommen.

150 Stunden aberkannt

Doch die Zusammenarbeit wird von der HAG-Geschäftsführung zunehmend in Frage gestellt. Diese hielt bestehende Betriebsvereinbarungen nicht mehr ein, sodass das Gremium vor das Arbeitsgericht ziehen musste. Auch den Wirtschaftsausschuss, in dem ArbeitnehmerInnen und Unternehmen gemeinsam über die wirtschaftliche Zukunft sprechen, erklärte die Geschäftsführung für aufgelöst. Begründung: Die HAG sei neuerdings ein caritatives Unternehmen, das dem Tendenzschutz unterliege. Und im Frühjahr erkannte die Geschäftsführung dem Betriebsratsvorsitzenden 150 Stunden Betriebsratsarbeit nicht als Arbeitszeit an.

Die Hamburger Assistenz-Genossenschaft ist mit ihren 260 Beschäftigten im Sinne des Betriebsverfasssungsgesetz (BetrVG) ein mittelständisches Unternehmen, dessen Betriebsrat aus neun Mitgliedern besteht.

Betriebsräte solcher Größe haben Anspruch nach Paragraf 38 BetrVG auf ein freigestelltes Mandat, das in der Regel der Betriebsratsvorsitzende bekleidet. Dabei wird von einer 38,5-Stunden-Woche ausgegangen.

Da in der HAG nur in Teilzeit gearbeitet wird, teilen sich drei Betriebsräte die Freistellung nach Paragraf 38 BetrVG und sind somit nur nach Paragraf 37 BetrVG freigestellt. Damit rächt sich die Unternehmensstrategie der Vergangenheit, auf Teilzeitbeschäftigte zu setzen.

Die anderen ordentlichen Betriebsrätehaben nach Paragraf 37 BetrVG den Anspruch, für Ausschüsse, ordentliche Sitzungen oder bei Bedarf freigestellt zu werden.

Eine weitere Eskalationsstufe erreichte der Konflikt im Juni. Von oben gab es die Dienstanweisung, dass die Betriebsräte trotz ihres Mandates ihre vertraglichen Verpflichtungen einzuhalten hätten und fester Bestandteil der Dienstpläne in voller Stundenzahl wären. Die Notwendigkeit der Ausschusssitzungen des Betriebsrates oder anderer Tätigkeiten wie Themen seien darzulegen und zu genehmigen.

Ansprüche müssen die BetriebsrätInnen einklagen

„Seit Juni startete die Geschäftsführung nun massive Angriffe auf unsere betriebliche Selbstorganisation“, berichtet der Betriebsratsvorsitzende Karl Schaaf. „Sie zweifeln die Erforderlichkeit des Betriebsrats an: man könne ihn sich nicht mehr leisten“, so Schaaf. Daher werde die geleistete Arbeit als Betriebsräte nicht als Arbeitszeit angerechnet. „Gleich, ob Büroarbeit oder Ausschüsse, die Geschäftsführung stellt vieles in Frage, was wir als Betriebsrats­tätigkeiten für zwingend erforderlich halten“, berichtet Goebel. Fast alle Betriebsräte seien daher gezwungen, ihre Ansprüche auf Entlohnung für geleistete Arbeit individuell vor dem Arbeitsgericht geltend zu machen.

Die Geschäftsführung begründet die Zahlungsverweigerung mit der Formulierung im Betriebsverfassungsgesetz, dass die Tätigkeit als Betriebsräte ein „unentgeltliches Ehrenamt“ sei.

In der Tat dürfen Betriebsräte laut Betriebsverfassungsgesetz nicht für ihr Mandat vom Unternehmen besonders vergütet werden. Denn dadurch wären sie unter Umständen bestechlich. Bereits in den nächsten Sätzen des Gesetzes steht aber deutlich, dass sie für ihre Arbeit als Betriebsräte von ihrer normalen Arbeit freigestellt werden müssen. Und wenn sie aufgrund betriebsbedingter Gründe Betriebsratsarbeit außerhalb der regulären Schichtplanungen absolvieren müssen, dann sei diese Mehrarbeit als Freizeit auszugleichen oder als Mehrarbeit zu vergüten.

Sonderschichten und Abmahnungen

Doch damit nicht genug: Zuletzt versuchte die Geschäftsführung Schaaf aufs Glatteis zu führen. Aus heiteren Himmel verpflichte die Schichtleiterin den Betriebsratschef, in einer Woche mehrere Assistenzen zu übernehmen und seine Betriebsratstätigkeit ruhen zu lassen, obwohl er als Betriebsratsvorsitzender für diese Tage seine Freistellung geltend gemacht hatte und seine Zwangsverpflichtung als Eingriff in die Betriebsratsarbeit geißelte.

Als sich Schaaf weigerte, diese Assistentenzschichten zu übernehmen, weil Betriebsratsarbeit Vorrang habe, hagelte es zwei Abmahnungen wegen Arbeitsverweigerung, Nötigung der Schichtleiterin und die Ankündigung, ein Amtsenthebungsverfahren wegen Missbrauch des Betriebsrats-Mandates einzuleiten.

Auch gegen die Abmahnungen werden die BetriebsrätInnen vor dem Arbeitsgericht klagen. Sie hoffen, dass die Richter­Innen die Geschäftsführung in die Schranken weist.

Eine Stellungnahme zu dem Komplex wollte der geschäftsführende HAG-Vorstand in den vergangenen Tagen nicht abgeben.

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