piwik no script img

Bestechungsvorwurf in ÖsterreichStrache erneut vor Gericht

Dem rechten Ex-Vize-Kanzler Strache wird Bestechlichkeit und Bestechung vorgeworfen. Er soll einem Unternehmer gegen Geld einen Posten besorgt haben.

Heinz-Christian Strache am Dienstag im Wiener Straflandesgericht Foto: Martin Juen/imago images

Wien taz | Österreichs Ex-Vize-Kanzler Heinz-Christian Strache steht wieder im Rampenlicht. Allerdings feiert er kein Comeback als Politiker, sondern er gibt ein Gastspiel im Großen Schwurgerichtssaal am Wiener Landesgericht. Es geht um Bestechung und Bestechlichkeit. Wieder einmal.

Angeklagt ist neben Strache der schwerreiche Immobilienunternehmer Siegfried Stieglitz aus Oberösterreich. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) wirft ihm vor, 10.000 Euro – gestückelt in vier Tranchen – an den FPÖ-Verein Austria in Motion überwiesen zu haben.

Die WKStA hält es für erwiesen, dass diese Zahlungen eine Gegenleistung für ein Aufsichtsratsmandat in der Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft (ASFINAG) waren. Diese lag nach Bildung der türkis-blauen Regierung unter Sebastian Kurz (ÖVP) und Strache (FPÖ) in der Kompetenz des FPÖ-geführten Infrastrukturministeriums. Mehrere Chat-Verläufe, die auf Straches Handy sichergestellt wurden, belegen, wie der Selfmade-Millionär seinen Freund Strache gedrängt hatte, ihn auch noch in den Aufsichtsrat der Bundesbahnen ÖBB zu hieven.

Bei seiner Einvernahme vor der WKSTA machte Stieglitz kein Geheimnis daraus, dass er aus Prestigegründen Aufsichtsratsmandate in staatsnahen Betrieben sammle: „Ich hatte davon geträumt, wie ich die Bahnhöfe entwickeln werde.“ Dass der Aufsichtsrat dafür nicht zuständig war, wusste er offenbar nicht.

Verdeckte Parteispenden

Die Erkenntnis, dass der Verein Austria in Motion zum Zweck der Kanalisierung verdeckter Parteispenden gegründet wurde, verdankt die Öffentlichkeit ebenso dem vor drei Jahren publik gewordenen Ibiza-Video, wie die Beschlagnahme des Strache-Handys samt Chats. Die Spenden stehen in verdächtig zeitlicher Nähe zu den Wahlen 2017 und der Berufung in den Aufsichtsrat 2018.

Dass Strache Angst hatte, gegen politische Compliance-Regeln zu verstoßen, legt die Absage einer Einladung zu einer Reise nach Dubai nahe, wo Stieglitz 2019 seinen 50. Geburtstag feiern wollte. Ob ein Teil der Spende in die privaten Tasche Straches geflossen sei, über ein Unternehmen, das Wohnungen ankauft, ist Gegenstand eines separaten Prozesses.

Vor Beginn der Verhandlung am Dienstag zeigten sich die beiden Angeklagten zuversichtlich, „die Vorwürfe entkräften zu können.“ Strache war bereits 2021 wegen Bestechlichkeit zu einer noch nicht rechtskräftigen Bewährungsstrafe von 15 Monaten verurteilt worden. Der neue Prozess ist auf sechs Verhandlungstage anberaumt. Das Urteil wird Ende Juli erwartet.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

0 Kommentare