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Besetzte Schule in KreuzbergDemo mit Tausenden Unterstützern

Die vergangene Nacht verlief weitestgehend ruhig in Kreuzberg. Derzeit läuft eine Demonstration der Unterstützer von Neukölln zur Schule.

Das Dach der besetzten Schule am Freitag. Bild: dpa

BERLIN dpa/taz |Mehrere tausend Menschen demonstrieren derzeit in Kreuzberg für ein Bleiberecht für die Flüchtlinge, die nach wie vor auf dem Dach der Gerhardt-Hauptmann-Schule ausharren. Gegen 16.30 Uhr startete der Zug mit etwa 6.000 TeilnehmerInnen vom Hermannplatz in Richtung Kottbusser Tor.

24 Mannschaftswagen der Polizei fahren dem Umzug voraus, Polizistenketten sperren die Seitenstraßen ab, durch die man die Schule in der Ohlauer Straße erreichen könnte. Nach einer Zwischenkundgebung am Oranienplatz mit Live-Schaltung zu den Flüchtlingen auf dem Dach zieht die Demo weiter zur Ohlauer Straße. Bislang verläuft der Protestzug friedlich. Die Demonstration verliert merklich Teilnehmer, nach Erreichen des Görlitzer Bahnhofs sind es weniger als 3.000.

Die von UnterstützerInnen der Flüchtlinge organisierte Demo soll bis zur Ecke Wiener/Ohlauer Straße führen. Die nähere Umgebung der besetzten Schule sperrt die Polizei seit Tagen ab.

Die letzte Gruppe von Flüchtlingen hält die ehemalige Schule in Berlin-Kreuzberg weiter besetzt. Die Situation ist nach Einschätzung des Bezirks verfahren. Ein internes Treffen der Bezirksverwaltung, das bis in die Nacht zum Samstag dauerte, habe „keine greifbaren Ergebnisse“ gebracht, sagte ein Sprecher der Nachrichtenagentur dpa.

Es seien noch einmal alle Optionen durchgespielt worden. Der Sprecher betonte erneut, eine Räumung des Gebäudes liege nicht im Interesse des von den Grünen geführten Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg. Die Flüchtlinge wollen ein Bleiberecht in Deutschland erreichen.

Der Bezirk fürchtet, dass er mit seiner nachgiebigen Politik vom Senat und der Polizei übergangen wird. Bezirksstadtrat Peter Beckers sagte mit Blick auf die Polizei: „Wir wissen nicht, wie lange wir hier noch das Hausrecht haben.“

Sollte die Polizei eine drohende Gefahr - etwa durch Explosionen oder Feuer - erkennen, kann sie von sich aus aktiv werden. Flüchtlinge hatten gedroht, in diesem Fall vom Dach zu springen. Bislang seien keine Maßnahmen geplant, erklärte ein Polizeisprecher.

Solidemos vor der Schule

Aus Solidarität mit den Flüchtlingen demonstrierten auch in der Nacht mehrere Hundert Menschen vor den Polizeiabsperrungen rund um die Schule. Zeitweise versammelten sich nach Polizeiangaben bis zu 250 Unterstützer. Insgesamt sei die Nacht ruhig verlaufen, hieß es. Immer wieder gab es in den vergangenen Tagen an den Absperrungen Auseinandersetzungen zwischen Polizisten und demonstrierenden Sympathisanten.

Etwa 40 bis 80 Flüchtlinge halten sich nach Einschätzung von Berliner Abgeordneten noch in dem Schulgebäude auf. Die übrigen mehr als 200 Bewohner hatten die Schule am Dienstag verlasse. Seitdem ist der ganze Block um das Gebäude an der Ecke Ohlauer und Reichenberger Straße von der Polizei abgeriegelt. Viele der Flüchtlinge waren in Asylverfahren in anderen Bundesländern bereits abgelehnt worden.

Die Senatsinnenverwaltung betonte noch einmal, dass Berlin bei den Verfahren keine Zuständigkeiten an sich ziehen werde. Ein Sprecher bestätigte einen entsprechenden Bericht der Berliner Morgenpost. Es werde keinen Extra-Weg für die Flüchtlinge geben, hieß es.

Die Bedingungen für ein Gespräch lägen auf dem Tisch, sagte der Sprecher. Die Flüchtlinge hatten das Gesprächsangebot von Innen-Staatssekretär Bernd Krömer (CDU) jedoch abgelehnt. Sie hätten dafür die Schule verlassen müssen.

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7 Kommentare

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  • Art. 17 GG lautet:

     

    Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.

     

    Haben auf diesem Recht basierend die Flüchtlinge einen freien Zutritt zu Anwälten, Journalsiten und Öffentlichkeit?

     

    Sie haben das Recht eine Beschwerde an unsere Bundesregierung, an das Europäische Parlament, an UNO an EMRK zu schreiben.

    • @Stefan Mustermann:

      Wer hindert denn die Flüchtlinge daran, die Schule zu verlassen, mit Pressevertretern zu reden oder eine Anwaltskanzlei aufzusuchen? Wenn die Flüchtlinge es möchten, können sie auch einen Brief an die Bundesregierung an das EU Parlament oder von mir aus auch an den Pabst schreiben.

  • Evtl. wäre eine Räumung der Schule ohne einer richterlichen Anordnung bzw. ohne eines Gerichtsverfahrens höchst rechtlich umstritten.

    • @Stefan Mustermann:

      Evtl. Aber auch nicht.

  • Aufgabe unseres Bundesverfassungsgerichts!

     

    Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wacht über die Einhaltung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland. Seit seiner Gründung im Jahr 1951 hat das Gericht dazu beigetragen, der freiheitlich-demokratischen Grundordnung Ansehen und Wirkung zu verschaffen. Das gilt vor allem für die Durchsetzung der Grundrechte.

     

    Zur Beachtung des Grundgesetzes sind alle staatlichen Stellen verpflichtet. Kommt es dabei zum Streit, kann das Bundesverfassungsgericht angerufen werden. Seine Entscheidung ist unanfechtbar. An seine Rechtsprechung sind alle übrigen Staatsorgane gebunden.

     

    Die Arbeit des Bundesverfassungsgerichts hat auch politische Wirkung. Das wird besonders deutlich, wenn das Gericht ein Gesetz für verfassungswidrig erklärt. Das Gericht ist aber kein politisches Organ. Sein Maßstab ist allein das Grundgesetz. Fragen der politischen Zweckmäßigkeit dürfen für das Gericht keine Rolle spielen. Es bestimmt nur den verfassungsrechtlichen Rahmen des politischen Entscheidungsspielraums. Die Begrenzung staatlicher Macht ist ein Kennzeichen des Rechtsstaats.

     

    https://www.bundesverfassungsgericht.de/organisation/aufgaben.html

  • Als erstes müsste die Gefahrenlage im Hause (Benzin) geklärt werden. Die Flüchtlinge waren doch mit „Inspektionen“ durch Journalisten einverstanden (PK von gestern), da muss doch etwas möglich sein.

    Die Kreuzberger Bezirkspolitiker sind reine Provinzpolitiker ohne Vision und Tatkraft.

    • @XBurger:

      nö. als erstes muß, nachdem der bezirk durch den reitenden boten Ströbele den polizeilich begleiteten umzug für beendet erklärt hat, dafür gesorgt werden, dass die polizei abzieht. danach kann man sich ans aufräumen machen.