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Beschwerde gegen tazTot am Strand

Am 19. September 2015 druckten wir das Foto des toten syrischen Jungen Ailan Kurdi ab, der auf der Flucht über das Mittelmeer ertrank und am Strand von Bodrum angespült wurde. Wir nutzten dieses Foto für einen Text, der der Frage nachging, wie weit Empathie reicht. Eine Leserin sah in dem Abdruck mehrere Verstöße gegen den Pressekodex und reichte beim Presserat Beschwerde ein. Dieser entschied nun gegen die Beschwerdeführerin und für die taz. So sah das Gremium in dem Abdruck keinen Verstoß gegen presseethische Grundsätze. Vielmehr dokumentiere das Bild „die schrecklichen Folgen des Syrien-Krieges“. MSC

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