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Beschluss im BundestagMehr Rechte für biologische Väter

Jetzt dürfen auch Männer Kinder sehen, die sie zwar gezeugt haben, die aber ein anderer Mann großzieht. Das hat der Bundestag beschlossen.

Auch gegen den Willen der Mutter können Männer einen Vaterschaftstest durchsetzen. Bild: dpa

BERLIN taz | Erneut erhalten Väter mehr Rechte an ihren Kindern. Der Bundestag hat in der Nacht zu Freitag einstimmig beschlossen, dass biologische, nicht rechtliche Väter jetzt ein Umgangs- und Auskunftsrecht für ihre Kinder bekommen.

Das heißt: Männer, die ein Kind zwar gezeugt haben, aber rechtlich nicht der Vater des Kindes sind, weil die Mutter beispielsweise mit einem anderen Mann verheiratet ist, können jetzt Umgang mit dem Kind haben - auch gegen den Willen der Mutter und den rechtlichen Vater.

Bislang war das nicht möglich. Mit einer Ausnahme: Wenn der leibliche Vater bereits eine enge Bindung zum Kind hatte. Das war beispielsweise schwierig, wenn die Mutter aus Rücksicht auf die Familie den Kontakt des „echten“ Vaters zum Kind verwehrt hatte.

Das neue Recht stärkt auch die Situation von Männern, die zum Zeitpunkt der Schwangerschaft der Frau und der Geburt des Kindes nicht wussten, dass sie Vater geworden sind. Voraussetzung für den Umgang mit dem Kind und das Recht aus Auskunft über seine Lebensverhältnisse ist aber, dass das Kindeswohl durch den „zweiten“ Vater nicht gefährdet ist.

Darüber, was gut oder schlecht für ein Kind ist, gehen die Meinungen bekanntermaßen auseinander. Im Zweifelsfall muss das ein Gericht prüfen. Darüber hinaus muss, will ein Mann den Umgang durchsetzen, die biologische Vaterschaft eindeutig geklärt sein. Gibt es daran Zweifel, können Männer einen Vaterschaftstest verlangen - seit der Änderung des Kindeschaftsrechts 2008 auch gegen den Willen der Mutter.

Der jetzige Entscheidung in Deutschland war nötig geworden, weil der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg in mehreren Urteilen entschieden hatte, die Väterrechte zu stärken. Das Gesetz muss noch vom Bundesrat beschlossen werden und kann danach in Kraft treten.

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5 Kommentare

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  • I
    ilmtalkelly

    wenn die Mutter aus Rücksicht auf die Familie den Kontakt des „echten“ Vaters zum Kind verwehrt hatte.

     

    Aus Rücksicht auf die Familie. Das kann man in vielen Fällen bezweifeln. Wohl eher aus Rücksicht auf sich selbst.

     

    @ sigibold,

     

    gehören da nicht immer zwei dazu, wenn ein Kind ensteht? Der eine hat den anderen "einmogeln" lassen. Damit erklären Sie Frauen für unmündig und zum Opfer.

  • S
    sigibold

    Eigentlich war das Familienrecht mal ganz klar.

    Wenn eine verheiratete Frau ein Kind bekommt und der Ehemann sagt es ist meins, dann war es seins. Selbst wenn das Kind grüne Haut und Antennen am Kopf gehabt hätte. Das war weise und familienfreundlich. Das was da jetzt abgeht dient nur dazu Unfrieden zu stiften. Lotterheinis, die verheirateten Frauen Kinder machen, können sich nun auch noch ins Eheleben drängen, in dem sie die Kinder behelligen und Unfrieden erzeugen. Meine Meinung ist da ganz klar. Männer (anders herum ist es ja so nicht möglich), die sich in Ehen stehlen und dort Kinder hinterlassen, sollten keinerlei Rechte haben. Sie sollten froh sein, dass sie nicht mehr gesteinigt werden.

  • E
    Elter

    Gut so, ein Schritt in die richtige Richtung. Aber viele weitere werden noch folgen müssen, damit Kinder nicht länger als Eigentum der Mütter gelten. Ich hätte unserem genderverblendeten Parlament ein solches Gesetz gar nicht zugetraut - hält es sich doch ansonsten Ohren und Augen zu, wenn es um wahre Gleichberechtigung und Rechte von Männern und vor allem Jungen geht.

  • S
    subhuman

    Die neue Regelung ist ein Schritt in die richtige Richtung. Meiner Meinung nach sollte der Vater das Sorgerecht sofort mit Geburt bekommen. Was mich an der ganzen Sache etwas stört ist die Tatsache, daß sich erst der EU Gerichtshof für Menschenrechte einschalten mußte. Väter, Männer und Jungen sind in Deutschlands Femokratie leider immer noch Menschen 2. Klasse.

  • J
    Jörn

    Mehr Rechte für Väter bringt dieses Gesetz kaum. Der europäische Menschenrechtsgerichtshof hat den Vätern ihr bislang verwehrtes Recht gegeben. Nach der Entscheidung war dies "Gesetz". Mit dem Gesetz des Bundestages wird das nun auf ein Mindestmass reduziert und unter den Gummivorbehalt des "Kindeswohls" gestellt. Dabei ist das "Kindeswohl" der am meisten missbrauchte Begriff im Familienrecht. Über den Zirkelschluss dass es einem Kind nur gut gehe, wenn es der Mutter gut geht, wird es vielfach immernoch einfach mit dem Wohl der Mutter gleichgesetzt.

    Es bleibt abzuwarten, wie viel solche Kinder- und Väterrechte in der Praxis wert sein werden.