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Beschleunigte VerfahrenUrteile im 15-Minuten-Takt

Delikte wie Schwarzfahren werden in Berlin im Schnellverfahren erledigt. Bequem für die Justiz, nicht für die Angeklagten. Doch manchmal naht Hilfe.

Rechtssprechung in Kürze: Mitglieder von Disrupting Mass Criminalization wollen Ungerechtigkeiten des Strafsystems sichtbar machen Foto: Ina Fassbender/dpa/picture allince

Aus Berlin

Jonas Bernauer

Wartezimmer können Orte gähnender Langeweile sein, wo Menschen auf ihre Handys starren oder durch Magazine blättern. Der Wartebereich des Amtsgerichts Berlin-Tiergarten am Tempelhofer Damm ist an einem Mittwoch im März vor allem hektisch. Angeklagte und ihre Begleitungen, ein Dolmetscher, zwei Aktivistinnen und ein Anwalt versammeln sich hier, auf dem Gang laufen Jus­tiz­be­am­t*in­nen hin und her.

Grund für die Hektik ist das Geschehen im Nebenraum: An der Tür des Sitzungssaals 0202 ist eine Liste mit den aktuellen Gerichtsverhandlungen angeheftet. Zwischen 9 und 12 Uhr sind elf Prozesse angesetzt, Recht gesprochen wird hier im 15-Minuten-Takt. Betreten die Angeklagten nach Aufforderung nicht direkt den Saal, erscheint die Richterin vor der Tür, um sie hineinzubitten. Sie hat keine Zeit zu verlieren.

Die sogenannten beschleunigten Verfahren, die hier im Gerichtsaal 0202 verhandelt werden, sollen die Justiz entlasten und zu möglichst schnellem Rechtsfrieden führen. Welche Delikte dafür infrage kommen? Auf eine Anfrage zweier Abgeordneter der Berliner Fraktion der Linken antwortete die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz im August 2025, dass vor allem „Bagatell- und Alltagskriminalität“ für beschleunigte Verfahren geeignet seien. Zudem müsse eine „klare, übersichtliche und gesicherte Beweislage“ vorliegen. Was dem Gericht beim Tempomachen entgegenkommt: Kaum ei­ne*r der Angeklagten wird hier anwaltlich vertreten.

Das Bündnis Disrupting Mass Criminalization möchte das ändern. Wenn am Tempelhofer Damm mittwochs und donnerstags die beschleunigten Verfahren verhandelt werden, sind die Ak­ti­vis­t*in­nen mit unabhängigen An­wäl­t*in­nen vor Ort. „Ich wollte sowieso schon immer Menschen helfen, die durch das System benachteiligt werden“, erklärt Tom Görlitz, der an diesem Tag als Anwalt dabei ist, seine Motivation.

Es ist 9.36 Uhr, als Görlitz das erste Mal in die Akte von Volkan W. schaut. Ihm wird vorgeworfen, 18 Brötchen und ein halbes Brot gestohlen zu haben. Görlitz hakt nach, fragt, wie die Brötchen im Rucksack seines Mandanten landeten. Auf seinem Tablet macht sich der Rechtsanwalt Notizen, spricht W. Mut zu. „Ich hab' mich schon darauf vorbereitet, hier 'ne Rede zu halten“, sagt W. sichtlich perplex über die unerwartete Hilfe. Die Verhandlung ist für 9.45 Uhr angesetzt.

375 Euro fürs Bahnfahren ohne Ticket

Währenddessen läuft im Gerichtssaal schon das Verfahren von Carsten S. Zwei Mal sei er ohne Fahrschein Bahn gefahren, so die Anklage. Es seien nicht die ersten Male, dass er bei diesem Vergehen erwischt wurde. Nun muss er sich vor Gericht verantworten: Nach eigenen Angaben ist er selbstständig – über sein genaues Einkommen möchte er der Richterin keine Auskunft geben. Für sein Kind, das bei der Mutter lebt, zahle er Unterhalt. „Ich kann es jetzt leider nicht mehr ändern. Ich habe einfach vergessen, ein Ticket zu kaufen“, kommentiert S. die Tat.

Zur weiteren Beweisaufnahme kommt es nicht. „Ich vermute, dass Sie nicht viel mehr verdienen als ein Hartz IV-, äääh, Bürgergeld-Empfänger“, beginnt der Amtsanwalt stattdessen seinen Strafantrag. 30 Tagessätze à 15 Euro schlägt er als angemessenes Strafmaß vor. In einem Gerichtsverfahren ist dies der Punkt, an dem ein*e Ver­tei­di­ge­r*in von Herrn S. für eine geringere Strafe oder sogar auf Einstellung des Verfahrens plädieren könnte. Herr S. allerdings hat keinen Rechtsanwalt, mehr als „Ich habe Scheiße gebaut“ bringt er selbst nicht heraus.

25 Tagessätze à 15 Euro lautet schließlich das Urteil der Richterin, die Carsten S. mit den Worten „Alles Gute, und kaufen Sie sich 'ne Monatskarte“ entlässt. Addiert man den Preis einer Monatskarte mit der Geldstrafe, die Herrn S. an diesem Tag auferlegt wurde, kommt man auf einen Betrag von 438 Euro. Wenn die Vermutung des Amtsanwaltes stimmt und Herr S. nicht mehr als den Bürgergeld-Regelsatz verdient, bliebe ihm im nächsten Monat kaum etwas zum Leben übrig.

Keine fünf Minuten später beginnt dann die Verhandlung von Volkan W. „Nicht berufstätig“, „Arbeitslosengeld 1“ und „ledig“ antwortet er auf die Fragen der Richterin. Ab jetzt wird Tom Görlitz, sein Verteidiger, für ihn sprechen: Herr W. habe in der Bäckerei, in der er gestohlen haben soll, als Fahrer gearbeitet, gibt er Auskunft. Es sei gang und gäbe, dass die Mitarbeitenden sich im Lager Waren nähmen und diese erst am Ende des Arbeitstages bezahlen. Um seine Brötchen vor Ungeziefer zu schützen, habe er sie an diesem Tag direkt in seinen Rucksack gepackt. Dass er damit eine Straftat begehe, sei seinem Mandanten nicht bewusst gewesen.

„Das war ja wirklich ein Schnellprozess“, sagt Volkan W. weitere fünf Minuten später vor der Tür des Saals. Das Verfahren gegen ihn wurde soeben ohne Auflagen eingestellt. „Was soll ich sagen: Vielen Dank“, wendet er sich an Görlitz, bevor er das Gebäude verlässt. Ob die Verhandlung ohne ihn anders ausgegangen wäre, darüber möchte Görlitz nicht spekulieren – zumindest zu einer Auflage in Form einer Geldzahlung wäre es ohne seine Verteidigung aber wohl gekommen, vermutet der Rechtsanwalt.

Nur 6 Prozent der Angeklagten haben einen Anwalt

Die Fälle von Carsten S. und Volkan W. stehen exemplarisch für die Prozesse am Tempelhofer Damm. Im Jahr 2025 wurden in Berlin 945 Fälle im beschleunigten Verfahren verhandelt, bestätigt die Generalstaatsanwaltschaft Berlin auf Anfrage der taz. Bei 934 dieser Fälle handelte es sich bei den Anklagepunkten um Formen des Diebstahls oder um das Erschleichen von Leistungen – unter Letzteres fällt auch das Bahnfahren ohne Ticket. Lediglich 57 Beschuldigte wurden in ihrem Prozess durch einen Anwalt vertreten.

Diese Klassenjustiz ignoriert die sozialen Ursprünge von Kriminalisierung und somit Lebensrealitäten

Lara Möller, Disrupting Mass Criminalization

Dass es überhaupt zu Verfahren dieser Art kommt, bezeichnet Lara Möller von Disrupting Mass Criminalization als „politische Entscheidung“: Man könnte auch den öffentlichen Nahverkehr für alle kostenlos machen, findet sie. Stattdessen zwinge man Menschen zum Fahren ohne Fahrschein und kriminalisiere deren Armut. „Diese Klassenjustiz ignoriert die sozialen Ursprünge von Kriminalisierung und somit Lebensrealitäten“, so die 27-Jährige.

Seit Mai 2025 beobachten Mitglieder von Disrupting Mass Criminalization jede Woche die Prozesse am Schnellgericht Tempelhofer Damm, möglichst jedes Verfahren wollen sie dokumentieren. Sie wollen die Ungerechtigkeiten des Strafsystems sichtbar machen, sich aber auch mit den Beschuldigten solidarisieren und diese unterstützen. Viele der Angeklagten, die sie im Wartebereich anspreche, stehen staatlichen Institutionen skeptisch gegenüber, berichtet Lara und fügt hinzu: „Deshalb betonen wir, dass wir nicht vom Staat sind.“

Trotzdem versuchen die Aktivist*innen, allen Angeklagten eine ihrer Kontaktkarten mitzugeben – ganz egal, ob sie das Angebot einer anwaltlichen Vertretung in Anspruch nahmen oder nicht. „Den Menschen, die sich die Strafen nicht leisten können, drohen Ersatzfreiheitsstrafen“, erklärt Lara. Sollte beispielsweise Carsten S. nicht in der Lage sein, seine Tagessätze zu bezahlen, würde er für knapp zwei Wochen im Gefängnis landen – weil er zwei Mal ohne Fahrschein Bahn gefahren ist. Dass es so weit kommt, wollen die Ak­ti­vis­t*in­nen verhindern.

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