Berufung gegen Küken-Urteil: Streit über Schreddern
Ein Gericht hat das Verbot der Massentötung männlicher Junghühner in Nordrhein-Westfalen aufgehoben. Das Land will nun in Berufung gehen.
BERLIN taz | Der juristische Streit über die Massentötung männlicher Eintagsküken geht weiter. Der nordrhein-westfälische Umweltminister Johannes Remmel (Grüne) kündigte Berufung gegen das Küken-Urteil des Verwaltungsgerichts Minden an. Das Gericht hatte entschieden, dass das millionenfache Töten der Junghühner nicht per Erlass durch die Landesbehörde verboten werden könne. Dazu fehle die gesetzliche Ermächtigung.
Nordrhein-Westfalen hatte im September als erstes Bundesland die Tötung männlicher Küken in allen zwölf Brütereien des Bundeslands zum 1. Januar 2015 verbieten lassen. Dagegen hatten elf Brütereien geklagt und jetzt recht bekommen.
Das Schreddern und Vergasen der Tiere – allein in NRW sind es jährlich 2,6 Millionen Küken, bundesweit 50 Millionen – geht mit juristischer Deckung weiter. Männliche Küken der Legehennen-Linien werden aussortiert, weil sie weder Eier legen, noch als Masthähnchen taugen.
„Wir halten das Urteil für falsch, haben Berufung eingelegt und wollen ein Grundsatzurteil erzwingen“, sagte Remmels Sprecher Frank Seidlitz am Dienstag der taz. Zudem sei jetzt die Bundesregierung gefordert, endlich eine rechtliche Grundlage für ein Tötungsverbot zu schaffen.
Tierschutzbund fordert Ende der Massentötung
Das Gericht hatte erklärt, dass die Massentötung der Küken „seit Jahrzehnten im In- als auch im Ausland üblich“ sei und als „gerechtfertigt“ angesehen werde, weil es keine Alternativen dazu gebe. Lösungen wie die Geschlechtsbestimmung im Ei oder auch das Aufziehen der männlichen Tiere seien nicht praxistauglich.
Die Brütereien „stünden bei einem Tötungsverbot vor dem Aus“, hieß es. Per Güterabwägung hatte das Verwaltungsgericht die Berufsfreiheit der Brütereien höher bewertet als das Tierschutzgesetz, wonach kein Tier ohne vernünftigen Grund getötet werden darf.
Der Deutsche Tierschutzbund forderte Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt auf, endlich „seine Hausaufgaben“ zu machen und mit konsequenter Gesetzgebung die Massentötung zu stoppen: „Es gibt keine Ausreden mehr!“
Die BUND-Landwirtschaftsexpertin Reinhild Benning erklärte, Tierqualen in diesem Ausmaß könnten nicht durch die Berufsfreiheit der Brütereien gedeckt werden.
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