Berlins Wohnungsmarkt: Touristen ab ins Hotel
Die rot-schwarze Koalition will die Zahl der Ferienwohnungen stark einschränken. So soll sich der Berliner Wohnungsmarkt entspannen.
BERLIN taz | Es werden wieder Wohnungen frei: Die rot-schwarze Koalition hat sich auf ein Gesetz geeinigt, das die Nutzung von Wohnungen als Büroräume, Arztpraxis oder Ferienwohnung verbietet. „Unser Ziel ist: Wohnen für die Berliner besonders auch in der begehrten Innenstadt zu ermöglichen“, sagte Stadtentwicklungssenator Michael Müller der Nachrichtenagentur dpa. Das Gesetz soll auch den Abriss von Wohnungen sowie den spekulativen Leerstand verbieten.
Laut einem Gutachten für den Senat gibt es in Berlin rund 12.000 Wohnungen, die an Touristen vermietet werden. „Die meisten Ferienwohnungen liegen in der historischen Mitte Berlins und in Prenzlauer Berg“, heißt es in dem Gutachten des Gewos-Instituts. Sobald das Gesetz in Kraft tritt, dürfen erstens keine neuen Wohnungen mehr in Ferienwohnungen umgewandelt werden.
Zweitens beginnt für alle bestehenden Fälle eine zweijährige Übergangsfrist – danach müssen diese Wohnungen an Menschen vermietet werden, die dort dauerhaft wohnen wollen und nicht nur während ihres Urlaubs. „Für unsere Feriengäste haben wir genügend Unterbringungsmöglichkeiten in Hotels, Pensionen und Hostels“, so Senator Müller.
Allerdings sollen auch Ausnahmen möglich sein. Nicht für Ferienwohnungen, aber für eine Arztpraxis oder eine Rechtsanwaltskanzlei, wenn die zur Versorgung eines Kiezes notwendig ist, weil es dort sonst keine ähnliche Einrichtung gibt. Die Entscheidung treffen die Bezirke.
Müller will den Gesetzentwurf zur Zweckentfremdung von Wohnraum nach Ostern in den Senat einbringen. Dann solle zügig die Beratung im Abgeordnetenhaus erfolgen: „Wir hoffen, dass wir mit Beginn der Sommerpause den Rechtsrahmen haben.“ In welchen Gebieten der Stadt die Regelungen gelten sollen, wird dann später per Verordnung festgelegt.
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