Gegen Zweckentfremdung: Ferien hier? Ja. Wohnung? Nein
Am Donnerstag entscheidet das Abgeordnetenhaus über das Verbot von Ferienwohnungen. Die entscheidende Verordnung dazu soll es aber erst im Frühherbst geben.
Der Rollkoffer gehört ins Hostel und nicht in die Ferienwohnung: Das soll am heutigen Donnerstag das Abgeordnetenhaus mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen SPD und CDU beschließen. Zur Abstimmung steht ein Gesetzentwurf des Senats über „das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum“. Damit will der Senat aus den schätzungsweise 12.000 Ferienwohnungen in Berlin wieder normale Mietwohnungen machen.
„Neben der Schaffung von neuem Wohnraum ist das Gesetz ein weiterer Baustein zur Sicherung bezahlbaren Wohnens in Berlin“, hatte Stadtentwicklungssenator Michael Müller (SPD) bei der Vorlage des Gesetzentwurfs Anfang Mai erklärt. Vorausgegangen war allerdings ein langer Streit innerhalb der Koalition über Details. Der Kompromiss: Vermieter von Ferienwohnungen müssen ihr Gewerbe bei den zuständigen Bezirksämtern anmelden. Anschließend haben sie einen Bestandsschutz von zwei Jahren.
Die Grünen kritisieren, dass man den Vermietern so weit entgegenkommen will. Bereits im Januar legten sie einen eigenen Gesetzentwurf vor, in dem es keine Übergangsfristen gibt. „Der Senat hat mit dem Bestandsschutz für die sogenannten Altfälle die Vermieter faktisch dazu aufgefordert, noch schnell Tatsachen zu schaffen“, moniert die grüne Bauexpertin Katrin Schmidberger. Schmidberger plädiert zudem dafür, dass das Gesetz für ganz Berlin und nicht nur für einzelne Bezirke gilt.
Dennoch begrüßen Mieterverbände und auch die Opposition das Gesetz als Schritt in die richtige Richtung. Das Verbot der Zweckentfremdung betrifft nicht nur Ferienwohnungen, sondern auch spekulativen Leerstand oder den Abriss von Wohnraum. Nicht verboten sind soziale Einrichtungen oder Arbeitsräume von Freiberuflern, sofern diese die Hälfte der Wohnungsgröße nicht überschreiten.
Mit der Zweckentfremdung hat sich auch der Rat der zwölf Bezirksbürgermeister beschäftigt. Auf ihrer Sitzung am 23. Mai stimmten sie der Vorlage des Senats zu – allerdings nur unter der Voraussetzung, „dass die organisatorischen Voraussetzungen und personalwirtschaftlichen Auswirkungen geklärt werden“. Die Vorstellung des Senats, dass eine solche Aufgabe ohne zusätzliches Personal erfüllbar sei, hieß es aus den Bezirken, sei absurd. Allerdings gehen einzelne Bezirke wie Friedrichshain-Kreuzberg oder Pankow bereits ohne berlinweite Regelung gegen Ferienwohnungen vor. Dies betrifft vor allem die Kieze, in denen es noch Milieuschutzverordnungen gibt.
Wenn das Parlament der Vorlage am Donnerstag zustimmt, wird ein wichtiger Punkt noch nicht geklärt sein – die Frage, ob das Zweckentfremdungsverbot nur für einzelne Bezirke oder ganz Berlin gilt. „Das wird erst mit einer Verordnung bestimmt, die dem Gesetz folgt“, erklärt Müllers Sprecherin Petra Rohland. Nach dem Beschluss des Abgeordnetenhauses müsse der Entwurf noch in den Ausschüssen diskutiert werden. Erst danach könne eine Verordnung erlassen werden. „Wir rechnen aber damit, dass wir beides im Frühherbst haben“, so Rohland.
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