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Berliner Senat bekämpft StreiksImmer mehr Kohle für die Streikbekämpfung

Beschäftigte in Kitas und Krankenhäusern streiken für bessere Arbeitsbedingungen. Anstatt sie zu unterstützen, geht Berlin gerichtlich dagegen vor.

Für die auskömmliche Bezahlung von pädagogischen Fachkräften kein Geld, aber für die Bekämpfung ihrer Streiks. Lange streikten die Beschäftigten der Berliner Kita-Eigenbetriebe, um bessere Arbeitsbedingungen und Bezahlung zu erwirken. Am Ende wurden aus ihrer Forderung nach 7 Prozent mehr 2,8 Prozent ab dem 1. April 2026. Gleichzeitig gab das Land Berlin 68.286,92 Euro für die gerichtliche Bekämpfung der Kita-Streiks zwischen 2024 und 2026 aus.

Das geht aus einer noch nicht veröffentlichten schriftlichen Anfrage des Abgeordneten Damiano Valgolio (Linke) hervor, die der taz exklusiv vorliegt. „Statt alle 2 Jahre die Ausgaben für Gerichts- und Anwaltskosten gegen Streiks zu vervielfachen, sollte diese Regierung das Geld lieber da hingeben, wo es wirklich gebraucht wird: in den sozialen Bereich“, sagt Valgolio. So wurde im September 2024 auf Klage des Landes eine einstweilige Verfügung erwirkt und das unbefristete Streiken der Kita-Eigenbetriebe verboten. Verdi ging daraufhin in die Berufung, wurde jedoch vom Landesarbeitsgericht zurückgewiesen.

Im März 2026 erhob das Land Berlin erneut Klage, um die Aufhebung einer weiteren einstweiligen Verfügung gegen die Streiks in den Kita-Eigenbetrieben zu verhindern. Schließlich stellte das Gericht mit einem am 29. Mai 2026 verkündeten Urteil fest, dass den pädagogischen Fachkräften das Streikrecht zusteht. Aber da waren die Tarifverhandlungen eh schon beendet.

Die Bekämpfung der Streiks der Kita-Eigenbetriebe und die damit für das Land Berlin entstehenden Kosten nehmen zu: Wurden im Haushalt 2022/2023 für Gerichts- und ähnliche Kosten nur 8.688,27 Euro ausgegeben, so waren es 2024/2025 bereits 23.490,02 Euro und 2026/2027 nun 60.235,89 Euro.

Landeseigene Betriebe schweigen

Die Kita-Eigenbetriebe sind nicht die Einzigen, bei denen Verfahren angestrengt oder einstweilige Verfügungen vor dem Arbeitsgericht beantragt wurden, um Streiks zu bekämpfen: 2025 gab es einen Eilantrag gegen einen Streik bei der Charité-Tochter CFM. Über die daraus entstandenen Kosten gibt die landeseigene Charité in der Anfrage jedoch keine Auskunft und verweist auf das Betriebs- und Geschäftsgeheimnis.

Die Vivantes GmbH gibt an, seit 2020 keine Streiks mehr verboten zu haben. Es kam aber zu einem einstweiligen Verfügungsverfahren 2021 und zu drei weiteren 2026. Im Jahr 2026 wurde außerdem der konkrete Umfang des Notdienstes gerichtlich festgesetzt. Auch Vivantes macht keine Angaben zu den entstandenen Kosten und verweist auf das Betriebs- und Geschäftsgeheimnis.

Trotz der fehlenden Auskunft über die konkreten Kosten seitens Vivantes und der Charité lässt sich erahnen, dass im Berliner Haushalt weit mehr Gerichts- und ähnliche Kosten zur Bekämpfung von Streiks eingestellt sind. „Die Arbeitsbedingungen durch Sparmaßnahmen zu verschlechtern und dann einstweilige Verfügungen zu erwirken und zu klagen, wenn die Betroffenen sich mit ihren legalen Mitteln wehren, ist zutiefst unsozial und einfach nur schäbig“, so Valgolio.

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