Berliner Schöffenwahl 2018: Im Namen des Volkes
Jens Wiechmann spricht seit zehn Jahren Recht, obwohl er kein Jurist ist. Er ist einer von 6.000 Schöffen in Berlin.
Zwei Stunden bevor Jens Wiechmann den 29-jährigen T. ins Gefängnis schicken wird, trinkt er einen Milchkaffee. Er sitzt in der Spree-Kantine von Europas größtem Strafgericht, Kirchstraße 6, Berlin-Moabit. Wiechmann drückt die Nr. 3 des Kaffeeautomaten und wartet, bis die Maschine durchgelaufen ist. „Jibt schlechteren Kaffee in Berlin“, sagt er, geht zur Kasse, legt einen 10-Euro-Schein auf den Tresen und haut mit der rechten Hand auf die silberne Klingel, damit ihn jemand abkassiert. Wiechmann kennt sich hier aus. Er ist öfter hier.
Jens Wiechmann ist 49 Jahre alt, verheiratet und Vater von zwei Kindern, deren Geburtsdaten er sich auf den Unterarm tätowieren ließ. Er trägt eine dunkle Jeanshose und ein braunes Hemd. Sein Bart ist blond, genauso wie sein schütteres Haar. Früher war Wiechmann in der Poststelle der Bundeswehr beschäftigt, heute ist er ein Richter. Und das, obwohl er kein Jurist ist.
Das Gesetz will es so. In Deutschland sollen nicht nur studierte Jurist:innen, sondern auch Bürger:innen auf der Richterbank sitzen. Sie sollen dafür sorgen, dass Urteile auch wirklich „im Namen des Volkes“ gefällt werden. Sie sind ein Erbe der politischen Aufklärung, ein moralisches Gegengewicht zur Obrigkeit. Ihre Stimme ist deswegen genauso viel wert wie die der Berufsrichter:innen. Sind sie sich einmal nicht einig, wird das Strafmaß miteinander verhandelt.
60.000 Schöff:innen gibt es in Deutschland, 6.000 davon in Berlin. Geld gibt es für die Arbeit nur in Form einer Aufwandsentschädigung: Sechs Euro die Stunde und Übernahme der Fahrtkosten. Das Schöffenamt ist wie das Wahlhelfer:innenamt ein verpflichtendes Ehrenamt, in das man auf fünf Jahre gewählt wird. In Berlin das nächste Mal in diesem Sommer, im Rest von Deutschland etwas später.
Nicht genug Freiwillige in Großstädten
Das größte Problem dabei: Gibt es nicht genug Schöff:innen, die sich freiwillig melden, wird der Rest aus dem Melderegister der Kommunen gezogen. Theoretisch kann es damit jede:n deutsche:n Staatsbürger:in zwischen 25 Jahren und 69 Jahren treffen. Vor allem in Großstädten melden sich meist zu wenig Schöff:innen freiwillig. In Berlin mussten in den Bezirken Neukölln und Friedrichshain-Kreuzberg über die Hälfte der Schöff:innen aus dem Melderegister gezogen werden. In Treptow-Köpenick wiederum kein einziger. Wiechmann ist einer der Freiwilligen dort.
Zwischen Wiechmanns Zuhause und dem Gericht in Moabit liegen 30 Kilometer. Rein in den Bus 169, dann in die S3 bis Bellevue, danach nochmal 15 Minuten laufen. Drei Stunden Weg sind das an einem Verhandlungstag, dazu kommen im Schnitt ein bis drei Stunden Prozess. Manchmal ist das Schöffenamt ein Vollzeitjob. „Wenn es richtig anstrengend wird, liege ich manchmal den ganzen nächsten Tag im Bett“, sagt Wiechmann. Seit sieben Jahren weiß er, dass er unheilbar an Multipler Sklerose erkrankt ist.
„Wegen meiner Krankheit würde ich das Amt aber nicht aufgeben“, sagt er. „Es ist meine letzte Verbindung ins Berufsleben“. Wiechmann, der Fleißige, verkörpert vielleicht auch deswegen eine Art Klassensprecher der Schöff:innen in Deutschland: Er doziert, berät, bringt bei. Und das zusätzlich zu den etwa 12 Prozessen, die jede:r Schöff:in im Jahr verhandelt.
Eigentlich hätte er in der nächsten Legislatur pausieren müssen. Der Bundestag hob diese „Zwangspause“ jedoch im Juni 2017 auf. „Könnte also klappen mit ’ner dritten Runde“, sagt Wiechmann. Im September wird er Bescheid wissen, dann verschickt der Bezirk Treptow-Köpenick wieder die Briefe mit den Zusagen.
Puls von 120 und leuchtende Augen
Den ersten dicken Brief bekam Wiechmann im Herbst 2008. In der Lokalpresse hatte er eine Anzeige gelesen, in der nach ehrenamtlichen Richter:innen gesucht wurde. Im Februar 2009 betrat er das erste Mal den Gerichtssaal des Landgerichts in der Turmstraße 91: Wilhelminischer Bau mit ausladenden Holztreppen und weißen Marmorsäulen. „Als ich da reinkam und wusste: Ich gehöre jetzt die nächsten fünf Jahre dazu, hatte ich 'nen Puls von 120 und leuchtende Augen“, schwärmt er.
Seinen ersten Fall verhandelte er schon sehr bald, im Februar 2009. Auch daran erinnert er sich ganz genau. „Das war an einem Montag um 9:30 Uhr“: Ein schon öfter straffällig gewordener Mann schoss mit einer Pistole viermal auf einen anderen Mann, stieg in ein Taxi und fuhr weg. Er traf den Mann nicht, die Anklage lautete trotzdem auf versuchten Totschlag. „Als juristischer Neuling hab' ich da sofort gesagt: Wenn jemand mit der Pistole auf jemanden schießt, dann ist das doch ein Mordversuch und kein versuchter Totschlag“.
„Das erste Mal über einen Menschen urteilen, das vergisst man nicht“
Die Richterin erklärte Wiechmann dann aber den Unterschied zwischen Mord und Totschlag. Denn wie die Berufsrichter:innen muss man auch als Schöff:in immer im Einklang mit dem Gesetz handeln. Und nach dem deutschen Strafgesetz braucht es für Mord in Deutschland einen niederen Beweggrund wie Habgier oder sexuelle Befriedigung. Das traf auf den Angeklagten nicht zu, zumindest konnte man ihm es nicht nachweisen, wie die beiden Schöffen und die Richterin in der Urteilsberatung feststellten.
„Solche Urteilsberatungen sind wie kleine Diskussionsrunden, in denen Schöffen und Richter darüber sprechen, wie man bestimmte Beweise einordnet und Aussagen verstanden hat“, erklärt Wiechmann. Die Funktion der Schöff:innen dabei: Menschlich urteilen, mit der eigenen Lebenserfahrung argumentieren und so einer möglichen „Betriebsblindheit“ der Richter:innen entgegenwirken, wie Wiechmann sagt. Das Urteil im ersten Fall: Siebeneinhalb Jahre Haft mit anschließender Sicherheitsverwahrung. „Das erste Mal über einen Menschen urteilen, das vergisst man nicht“, sagt Wiechmann leise.
Die „U-Bahn-Treter“ vom Schlesischen Tor
Der Fall, den Wiechmann an diesem Apriltag in Raum 1002 vor dem Amtsgericht verhandelt, ist einer von den größeren: Im Mai 2015 kommt ein Italiener von einer Party. Er steht am U-Bahnhof Schlesisches Tor, als der Angeklagte W. auf ihn zurennt und ihm mit der Faust ins Gesicht schlägt. Der Italiener knallt mit dem Hinterkopf auf den Boden und bleibt dort regungslos liegen. Dann kommt der zweite Angeklagte T. dazu, der auf das Opfer eintritt.
Womöglich Schlimmeres kann erst ein Zeuge verhindern, der T. anschreit und ihn wegziehen kann. W. und T. waren zum Tatzeitpunkt beide auf Drogen, das bestätigt der Gerichtsmediziner. Eine Videokamera filmt das Geschehen. In den Medien werden die beiden Angeklagten deswegen später als „U-Bahn-Treter“ bekannt, die erst durch eine Öffentlichkeitsfahndung gefasst werden können. Der Vater von W. hatte seinen Sohn im Fernsehen erkannt und ihm zugeredet, sich zu stellen. W. befolgte diesen Rat, meldete sich bei der Polizei und brachte auch T. dazu. W. wurde so zum Kronzeugen.
Die Verhandlung findet in einem höchstens 30 Quadratmeter großen Raum statt, der mit seinem grünen Teppichboden und den schwarzen Stühlen eher an ein großes Büro als an einen Gerichtssaal erinnert. Während der ganzen Beweisaufnahme sagt Wiechmann kein Wort. Obwohl er es dürfte, stellt er keine Fragen. Dafür notiert er viel. Seine Aufmerksamkeit gilt immer denen, die sprechen, noch mehr aber denen, die schweigen. Seit Beginn der Verhandlung sitzen die Angeklagten mit gesenkten Köpfen hintereinander und sagen ebenfalls nichts. Auch von ihrem letzten Wort machen sie keinen Gebrauch.
Wiechmann, der jetzt eine Brille trägt, achtet darauf besonders. Man sieht es an seinen Augen, die in der Verhandlung jedes Detail fixieren, das etwas erzählen könnte. Den Angeklagten schaut er direkt in die Augen. Als bei einem Prozess einmal der Anführer einer Bande auf der Anklagebank saß, bemerkte Wiechmann, wie sich dieser während der Verhandlung mit seinen Jungs verständigte. Ganz versteckt hatten die ihre Hand erst auf die Brust und dann zum Mund geführt. Der Angeklagte hatte es gesehen und mit gleicher Bewegung darauf geantwortet. Da wusste Wiechmann: Der bereut hier gar nichts.
Der Fall mit den 13 Kilo Heroin
Um 14 Uhr, nach etwa zwei Stunden Verhandlung und Urteilsbesprechung, verliest die Richterin zu Wiechmanns Linken das Urteil über W. und T. Es lautet: zehn Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung für den Angeklagten W., zwei Jahre und drei Monate für den Angeklagten T. Über zwei Jahre, das bedeutet Knast. Ein hartes Urteil, das weiß Wiechmann. „Gegen dieses Urteil können Sie binnen einer Woche Berufung einlegen“, sagt die Richterin. Die Verhandlung ist beendet.
Wiechmann verlässt mit seinem Schöffenkollegen Herrn Engel als letzter den Saal. „Ach Mensch“, sagt er zu ihm, „Der W. ist echt so einer, der zur falschen Zeit am falschen Ort war, das tut einem richtig leid“. Der andere Schöffe nickt, Wiechmann fährt fort: „Es tut mir auch leid für den T., der hat sich seit 2015 ja total verändert, aber auf jemanden eintreten, der schon am Boden liegt, das ist echt nochmal 'ne andere Nummer, und vorbestraft war er da auch schon“, sagt er. Wieder nickt der andere Schöffe. Man ist sich einig, das eben gefällte Urteil ist angemessen. Auch wenn es hart ist.
Draußen vor dem Aufzug steht der Rechtsanwalt des Angeklagten W. „Ah, Sie!“, sagt er zu Wiechmann, als beide einsteigen.„Wir hatten schon mal das Vergnügen, oder?“„Jau, hatten wir“„Wo war das noch gleich?“„Die 13 Kilo Heroin“„Ich erinnere mich!“
Draußen vor dem Amtsgericht nickt der Rechtsanwalt Wiechmann noch einmal zu: „Bis zum nächsten Mal!“, ruft er. Wiechmann lächelt. Sein nächster Prozess ist schon für den nächsten Tag angesetzt.