Wahl neuer Schöffen in Niedersachsen: AfD prangert unliebsame Personen an

In Braunschweig veröffentlichte die AfD eine Liste mit Leuten, die aus ihrer Sicht nicht als Schöffen in Frage kämen.

Eine modellhafte Nachbildung der Justitia

Was würde Justitia sagen? In Braunschweig versucht die AfD, politische Gegner per Negativ-Liste als Schöffen zu verhindern Foto: dpa

HAMBURG taz | In Niedersachsen und Bremen werden derzeit rund 4.000 Schöff*innen gesucht. Ausgewählt werden sie in den Kommunen und die AfD in Braunschweig sorgt sich ganz offenbar um die Besetzung dieses Amtes. Bei der letzten Ratssitzung in Braunschweig verteilte die AfD-Fraktion um den Vorsitzenden Stefan Wirtz darum an die anwesenden Pressevertreter eine Liste jener Kandidat*innen, die aus Sicht der Rechtspopulist*innen für das ehrenamtliche Richteramt nicht geeignet sind.

„Öffentlichkeitswirksam übergab Herr Wirtz anklagend die personenbezogenen Daten“, sagt Sebastian Barnstorf von der Bürgerinitiative Braunschweig – kurz Bibs. An die 30 Namen stehen auf dieser Liste.

Die betroffenen Personen haben sich für die AfD offenbar als zu „kritisch“ oder „unliebsam“ herausgestellt und sollen nun „als politische Gegner stigmatisiert und diffamiert werden“, sagt Barnstorf. Er und seine Bibs-Kolleg*innen bewerten „das Vorgehen der Braunschweiger AfD-Fraktion als bedrohlich“.

In einem offenen Brief schreibt die Bibs, dass sie dieses öffentliche Anprangern von politisch unliebsamen Leuten an die 1930er-Jahre erinnere. Damals führten NSDAP und SS medienwirksam eine Kampagne gegen Braunschweigs damaligen Oberbürgermeister Ernst Böhme, die für den SPD-Politiker Böhme am 13. März 1933 mit einem Amtsenthebungsverfahren und „Schutzhaft“ endete.

Am vergangenen Dienstag hatten die fünf Braunschweiger AfD-Ratsmitglieder mit einen Antrag versucht, die aus ihrer Sicht ungeeigneten Leute von der Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffen am Amts- und Landesgericht für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023 streichen zu lassen. Diese Liste von der Verwaltung ist aber als „vertraulich gekennzeichnet“, hebt Barnstorf hervor. „Mit der Veröffentlichung von Namen hat die AfD Bürger an den Pranger gestellt“, sagt Barnstorf, der, ebenso wie ein Mitstreiter der Bibs, selbst mit auf der Negativ-Liste der AfD steht. Auch Mitglieder der SPD und der Grünen sowie ein Vorstandsmitglied des Landesverband Niedersachsen des Zen­tralrats der Muslime und die Leiterin des Job-Centers werden aufgeführt.

Letztlich entscheidet ein Schöffenwahlausschuss

Die gesamte Vorschlagsliste für die neuen Schöffen umfasst rund 800 Namen und wird im weiteren Auswahlprocedere verkleinert. Ein Wahlausschuss des Rats der Stadt Braunschweig bestimmt die weitere Vorschlagsliste für die ehrenamtlichen Richter. Beim Amtsgericht entscheidet dann ein Schöffenwahlausschuss.

„Das Manöver der AfD kann auch als eine Retourkutsche verstanden werden“, sagt Barnstorf. Denn Mitglieder des Braunschweiger Stadtrates täten sich schwer damit, AfD-Fraktionschef Wirtz in den aus den politischen Fraktionen zu benennenden und vom Rat zu wählenden Auswahlausschuss zur endgültigen Wahl der Schöffen zu entsenden. Im April war Wirtz in zwei Wahlgängen für das Gremium durchgefallen. Die Bewerber der fünf anderen Fraktionen wurden parteiübergreifend gewählt. Wirtz bekam zwar mit 18 beziehungsweise 16 mehr als nur die Stimmen seiner fünfköpfigen Fraktion, dennoch zu wenige für die notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit.

Rechtliche Schritte vorbehalten

Am Dienstag scheiterte die AfD nun erneut damit, eine Vertrauensperson für den Ausschuss wählen zu lassen. Auf Antrag der Verwaltung hat der Rat den Tagesordnungspunkt abgesetzt. Im September wird sich nun der Rat erneut mit der Thematik auseinandersetzen. Der Vorwurf von Wirtz, dass das zu spät sei, wies Ordnungsdezernent Claus Ruppert zurück und erklärte, dass das Amtsgericht ohnehin erst im September oder Oktober den Ausschuss zur Wahl der Schöffen bilden werde.

Mit der Verbreitung der „Negativ-Liste“ hätten Wirtz und sein Parteifreunde sich ohnehin für den Auswahlausschuss disqualifiziert, sagt jedenfalls Barnstorf. Der Umgang mit den persönlichen Daten sei mindestens verantwortungslos. „Mit der gezielt diskriminierenden Provokation offenbart er sein antidemokratisches Politikverständnis“ sagt Barn­storf weiter. „Wir hoffen nun, dass der Rat dies im September berücksichtigen wird.“ Rechtliche Schritte wegen der Weitergabe der vertraulichen Daten aus der Vorschlagsliste behält Barnstorf sich vor.

In Lüneburg wird auch gestritten

In Lüneburg ist unterdessen ebenfalls ein Streit über die Ernennung von Schöffen ausgebrochen – allerdings andersherum. Dort hat die Linke im Stadtrat Einspruch gegen die von der Verwaltung vorgelegte Vorschlagsliste eingelegt, weil zwei Leute auf der Liste eine rechte Vergangenheit hätten.

„Dass eine politische Partei versucht, die Justiz zu unterwandern und Urteile zu beeinflussen, ist ein grober Bruch mit demokratischen Prinzipien und ein Angriff auf die Unabhängigkeit der Justiz“, kritisiert David Amri, der für die Linke im Lüneburger Stadtrat sitzt. Er fordert, die Abstimmung über die Schöff*innenliste zu wiederholen.

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