Berliner NPD-Chef vor Gericht: 0:3 gegen den NPD-Chef

Innerhalb weniger Monate kassiert Sebastian Schmidtke die dritte Verurteilung – auf Bewährung

Berlins NPD-Chef Schmidtke vor Gericht. Bild: dpa

Der Berliner NPD-Chef Sebastian Schmidtke kann sich zumindest über Abwechslung freuen: Auf der langen Liste der Vergehen, derentwegen er schon verurteilt wurde, steht nun auch die falsche eidesstattliche Versicherung. Schmidtke hatte angegeben, „keinerlei Funktion“ innerhalb des Netzwerkes „Nationaler Widerstand“ zu haben. Die Richterin am Amtsgericht Tiergarten sieht das am Montag anders, sie verhängt eine Haftstrafe von drei Monaten, ausgesetzt zu zwei Jahren auf Bewährung.

Die NW-Internetseite diente bis zu ihrer Abschaltung Ende 2012 als wichtige Plattform für die rechtsextreme Szene. ExpertInnen der Mobilen Beratung gegen Rechtsextremismus (MBR) gehen davon aus, dass sich insbesondere das Spektrum der verbotenen Kameradschaften unter diesem Label organisierte, der Name fand sich als Schmiererei auch an Tatorten von Nazi-Angriffen wie dem Brandanschlag auf das Anton-Schmaus-Haus.

Mit all dem will Schmidtke nichts zu tun gehabt haben: An ein Interview, in dem er die Seite als „unsere Weltnetzpräsenz“ bezeichnete, kann er sich angeblich nicht mehr erinnern. Wie es dazu kam, dass er 2010 hinter einem Rednerpult mit der Aufschrift „nw-berlin“ sprach, warum er auf NW-Materialien immer wieder als Verantwortlicher genannt wurde, weshalb er, wie Fotos von seinem Computer zeigen, im Strandurlaub den Namen der Internetseite mit Steinen in den Sand legte und sich dann damit fotografierte – er wisse es nicht mehr, sagt Schmidtke immer wieder. Dafür hat die Richterin in ihrer Urteilsbegründung nur einen Satz übrig: „Herr Schmidtke, ich glaub’s Ihnen nicht.“

Angezeigt hatte Schmidtke Linke-Fraktionschef Udo Wolf. Er zeigte sich nach dem Urteil erfreut über das „wichtige Signal“ des Gerichts. „Schmidtke hat gemerkt, dass er mit seiner absurden Scharade nicht durchkommt.“

Für Schmidtke ist es die dritte Verurteilung in kurzer Zeit: Im Dezember wurde er wegen Volksverhetzung zu acht, erst vergangene Woche zu zehn Monaten verurteilt – jeweils auf Bewährung. Die Strafen werden allerdings nicht einfach addiert: „Sobald alle Urteile rechtskräftig sind, entscheidet das Gericht über die Gesamthöhe, die zwischen elf und 21 Monaten liegen wird“, sagte dazu Gerichtssprecher Tobias Kaehne. Ob diese Strafe dann weiterhin zur Bewährung ausgesetzt wird, ist nicht sicher. Eng wird es für Schmidtke, gegen den aktuell noch weitere Verfahren laufen, in jedem Fall.

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