Berliner Mietendeckel: Urteil bis Mitte 2021 angekündigt
Das Bundesverfassungsgericht will bis Juni über die Zulässigkeit des Mietendeckels entscheiden. Das Urteil dürfte damit den Wahlkampf beeinflussen.
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe will bis Mitte 2021 über die rechtliche Zulässigkeit des so genannten Mietendeckels entscheiden. Das geht aus einer Mitteilung des Berliner Verfassungsgerichts vom Donnerstag hervor. Danach werden die dort vorliegenden zahlreichen Normenkontrollverfahren ausgesetzt, bis Karlsruhe seine höher instanzliche Entscheidung getroffen hat. Dies soll, so Mitteilung des Berliner Gerichts, „im ersten Halbjahr 2021“ passieren.
Der Mietendeckel wurde von der rot-rot-grünen Koalition im Frühjahr verabschiedet. Danach werden Mieten für fünf Jahre rückwirkend auf dem Niveau vom 18. Juni 2019 festgeschrieben. Zudem sollen ab November in einer zweiten Stufe zu hohe Mieten von den MieterInnen gesenkt werden können. Das Gesetzesvorhaben, angeschoben von der SPD, letztlich aber vor allem auf Druck der Linkspartei umgesetzt, hat für kontroverse Diskussionen gesorgt.
Während die einen es als wegweisend für eine finanzierbare Stadt halten, bezweifeln andere die Rechtsmäßigkeit des Gesetzes. Sie argumentieren unter anderem, dass ein Bundesland für einen solchen Eingriff gar nicht zuständig sei, sondern nur der Bund. Deswegen haben Fraktionen mehrerer Parlamente dagegen geklagt.
Auch Rot-Rot-Grün will eine rechtliche Klärung
Eine rechtliche Klärung unterstützt auch Rot-Rot-Grün. Ursprünglich hatte die damalige Bausenatorin Katrin Lompscher bereits mit einer Entscheidung in diesem Herbst gerechnet. Die jetzt vom Bundesverfassungsgericht angekündigte Zeitspanne verspricht Spannung: In Berlin wird voraussichtlich Ende September das Abgeordnetenhaus gewählt. Würde Karlsruhe Teile oder das ganze Gesetz kippen, wäre das eine deutliche Niederlage für die Koalition, die sich auch in Stimmenverlusten bei der Wahl ausdrücken könnte.
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