Berliner Abgeordnete klagen in Karlsruhe: Ausgangssperre bleibt vorerst
Die Ausgangssperre bleibt nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts erst mal in Kraft. Geklagt hatten mehrere Berliner Parlamentarier.
Inhaltlich entschieden ist damit aber noch nicht, ob die in der sogenannten Bundesnotbremse vorgesehene Ausgangssperre zwischen 22 und 5 Uhr verfassungsgemäß ist. „Ich bin gespannt, wie das Bundesverfassungsgericht im Hauptsacheverfahren entscheiden wird“, schrieb der Linken-Abgeordnete Sebastian Schlüsselburg, einer der Kläger, am Donnerstag auf Twitter.
Die Kläger halten die Ausgangssperre für einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Grundrechte. „Tagsüber ins Großraumbüro müssen und abends nicht rausdürfen – das passt nicht zusammen“, erklärte Laura Dornheim (Grüne), die für den Bundestag kandidiert, nach dem Beschluss laut einer Mitteilung. „Ich hoffe, dass die Bundesregierung auch ohne Druck aus Karlsruhe hier endlich nachsteuert.“ Koordiniert wurde die Klage von der Gesellschaft für Freiheitsrechte.
Weitere Aufklärung gefordert
Einer der Kläger brachte ein besonderes Argument vor: Der SPD-Abgeordnete Sven Kohlmeier war bereits an Covid-19 erkrankt und gilt mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit als nicht mehr ansteckend. Laut den Richtern bedarf es für eine Entscheidung „weiterer Aufklärung“ – ein interessante Position, schließlich hat der Bundestag am Donnerstag genau diesen Ausnahmen zugestimmt. Das Kohlmeier betreffende Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht wurde abgetrennt und wird gesondert entschieden.
Gut möglich, dass die Notbremse und die darin vorgesehene Ausgangssperre längst Geschichte ist, wenn die Entscheidung aus Karlsruhe kommt. Dennoch ist sie wichtig für die Debatte über den Umgang mit Grundrechten in besonderen Situationen.
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