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Beratung und Einfluss

Das Amt der Ausländerbeauftragten hatte mal einen Sinn

Der ehrenamtliche Posten der Ausländerbeauftragten Ursula Neumann ist bisher eine Querschnittsaufgabe. Deshalb und um Unabhängigkeit zu gewährleisten, ist das Amt bei seiner Gründung 1990 bewusst keiner Fachbehörde zugeordnet worden. Aufgabe der Ausländerbeauftragten war es, die Landesregierung in grundsätzlichen Integrationsfragen zu beraten, aber auch Einfluss auf konkretes Verwaltungshandeln zu nehmen.

Dafür erhielt die Dienststelle beispielsweise das Recht auf Akteneinsicht. In 50 Prozent der angetragenen Fälle korrigierte die betreffende Behörde daraufhin ihre Entscheidung, in weiteren 25 Prozent zwangen die Gerichte sie dazu.

Ein Migrant fasste die Bedeutung des Amtes für ihn auf einer Versammlung Ende Mai zusammen: „Wenn die Deutschen nicht mehr weiterwissen, haben sie immer noch Karlsruhe (das Bundesverfassungsgericht). Und wir, wir haben Frau Neumann.“ HEDI

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