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Bekenntnis zum sicheren HafenHamburg, Bremen und Berlin united

In Anbetracht der humanitären Not im Mittelmeer haben die Stadtstaaten mehr Engagement angemahnt. Nehmen sie nun auch mehr Flüchtlinge auf?

„Seenotrettung ist kein Verbrechen“ – das sehen Hamburg, Bremen und Berlin genauso. Foto: dpa

Bremen taz | Hamburg, Bremen und Berlin wollen Geflüchtete aufnehmen. Dazu haben sich die Bürgermeister der Stadtstaaten Peter Tschentscher, Carsten Sieling und Michael Müller (alle SPD) in der gemeinsamen Erklärung „Stadtstaaten bleiben sichere Häfen“ bekannt. Damit unterstreichen die Politiker, dass sie sich weiterhin „engagiert an der Versorgung und Integration von Flüchtlingen beteiligen“ wollen.

Der Begriff „sicherer Hafen“ ist dabei symbolisch zu verstehen –und die Positionierung als eine politische Absichtserklärung. Damit ist eine zentrale Forderung des Protestbündnisses „Seebrücke“ erfüllt, das sich gegen die europäische Abschottungspolitik und die Kriminalisierung von Seenotrettung richtet.

Doch für Christoph Kleine von der Hamburger Seebrücke reicht das nicht. Denn: „Erklärungen allein retten keine Menschenleben.“ Die Städte dürften sich nicht scheuen, den Streit mit dem Bundesinnenministerium und anderen EU-Staaten zu suchen. Das Ziel sei erst dann erreicht, wenn Menschen unter würdigen Bedingungen leben und sicher bleiben könnten.

Karl Kopp von „Pro Asyl“ hält jede Form des Aufschreis angesichts des Massensterbens im Mittelmeer für wichtig. „Wir hoffen, dass noch viele europäische Städte diesem Beispiel folgen, um von unten Druck auf die Regierungen auszuüben“, sagt er. Es brauche von der Bundesregierung endlich eine klare Position für zivile Seenotrettung. Deutschland könne sich da nicht raushalten.

Der Bremer Völkerrechtlicher Andreas Fischer-Lescano verweist darauf, dass der Begriff des „sicheren Ortes“ aus dem Seevölkerrecht kommt. Ein sicherer Hafen schütze Personen nicht nur vor dem Ertrinken, sondern auch vor weiterer Verfolgung. „Die Bundesländer gehen in ihrer Erklärung aber deutlich über den Gehalt der seevölkerrechtlichen Verpflichtung hinaus.“ Der Jurist versteht dies als eine Zusage, weitere Geflüchtete aufzunehmen. Ob Hamburg und Bremen das wirklich so meinen, blieb zunächst offen.

Der Hamburger Senat äußerte sich inzwischen zu einer Anfrage der taz. „Es war notwendig, Stellung zu beziehen nach den vielen Protesten“, sagt ein Sprecher. „Auch wir wollen nicht, dass Menschen ertrinken.“ Dennoch sei Grundlage für die Aufnahme Geflüchteter weiterhin das nationale Asylrecht. Man unternehme keine besonderen Anstrengungen auf Bundesebene: „Es gibt Themen, die wir als Städte nicht ändern können.“

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1 Kommentar

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  • „Erklärungen allein retten keine Menschenleben.“ Die Städte dürften sich nicht scheuen, den Streit mit dem Bundesinnenministerium und anderen EU-Staaten zu suchen. Das Ziel sei erst dann erreicht, wenn Menschen unter würdigen Bedingungen leben und sicher bleiben könnten."

    Dazu gibt es genug rechtlichen Spielraum. Art. 1 GG und die Gewaltenteilung müssen stärker und öfter ihre Anwendung finden.

    Nicht zu vergessen, dass es in Sachen restriktive Migrations- und Flüchtlingspolitik sowie zum Wohle eigenes Bundeslandes gab und gibt es in anderen Bundesländern Regelungen die entgegen der Bundepolitik praktiziert werden.