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Bekämpfung illegaler Inhalte im InternetEU beschließt einheitliche Regeln

Vor allem die großen Online-Plattformen müssen Hate-Postings und Fake-News spätestens ab 2024 schneller entfernen. Die Einigung in Brüssel lässt aber Lücken.

Wer das hier anklickt, soll in der EU künftig besser vor hasserfüllten Inhalten und Unwahrheiten geschützt sein Foto: picture alliance/dpa

Brüssel epd | Unterhändler des Europaparlaments und der EU-Mitgliedstaaten haben sich auf einheitliche Regeln zur Bekämpfung illegaler Inhalte im Internet geeinigt. Wie EU-Kommission und Europaparlament am Samstag in Brüssel mitteilten, sei der Durchbruch in der Nacht zu Samstag erzielt worden. Der sogenannte Digital Services Act sieht vor, dass Online-Plattformen wie Soziale Netzwerke und Onlinehändler Maßnahmen ergreifen müssen, um Nutzerinnen und Nutzer vor illegalen Inhalten, Waren und Dienstleistungen zu schützen.

Hass-Postings und Desinformation sollen schneller entfernt werden. Sehr große Online-Plattformen mit mehr als 45 Millionen Nutzern in der EU wie Facebook, Amazon oder Google haben dabei die meisten Pflichten.

EU-Kommissionspräsident Ursula von der Leyen nannte die Einigung „historisch“. „Es verleiht dem Grundsatz, dass das, was offline illegal ist, online illegal sein sollte, praktische Wirkung“, sagte sie laut Mitteilung. Die für Digitales zuständige Vizekommissionschefin Margrethe Vestager erklärte: Plattformen sollten ihre Entscheidungen zur Content-Moderation transparent machen, sie sollten verhindern, dass gefährliche Desinformation sich viral verbreitet und unsichere Produkte auf Online-Marktplätzen angeboten werden.

Auch aus Deutschland kam Zustimmung. Der Bundesminister für Digitales, Volker Wissing (FDP), erklärte, der Digital Services Act stärke die Nutzerrechte und setze klare Standards für die Regulierung von Online-Plattformen. Der Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium und ehemalige Grünen-Europaabgeordnete, Sven Giegold, sagte, Europa schaffe mit dem Digital Services Act weltweit die schärfsten Standards für ein freies und demokratisches Internet. Auch Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) lobte die Übereinkunft.

Digitalminister Wissing verwies darauf, dass die Verfahren zur Meldung und Entfernung illegaler Inhalte künftig europaweit einheitlich ausgestaltet würden. Dazu werde mit dem neuen „Digitale Dienste Koordinator“ eine robuste und dauerhafte Aufsichtsstruktur in Europa aufgesetzt. Auch in Deutschland muss im Zuge der Umsetzung des Rechtsaktes ein Koordinator benannt werden.

Die Geschäftsführerin von HateAid, Anna-Lena von Hodenberg, sagte, mit dem Gesetzgebungsvorhaben übernehme die EU eine Vorreiterrolle bei der Regulierung von Big Tech. Sie kritisierte jedoch, dass die EU es versäumt habe, bildbasierte sexualisierte Gewalt, von der vor allem Kinder und Frauen betroffen seien, mit dem Digital Service Act zu bekämpfen. HateAid setzt sich für die Belange von Betroffenen digitaler Gewalt ein.

Neben einheitlichen Regeln zur Entfernung von illegalen Inhalten, müssen Onlinehändler beispielsweise künftig sicherstellen, dass Verbraucher sichere Produkte oder Dienstleistungen online kaufen können. Künftig soll dafür das „Kenne deinen Geschäftskunden“-Prinzip gelten, das Online-Marktplätze verpflichtet, ihre Händler nachzuverfolgen.

Der nun beschlossene Text muss noch juristisch geprüft und formal vom Rat der EU und dem EU-Parlament angenommen werden. Die EU-Mitgliedsstaaten haben dann 15 Monate Zeit, die Richtlinien umzusetzen.

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