Begrenzung des Hochfrequenzhandels: Tempolimit für Börsengeld
Für den superschnellen Computerhandel an Börsen gelten in Deutschland künftig verschärfte Regeln. Die Handelssysteme dürfen den Markt nicht mehr stören.
BERLIN dpa | Für den superschnellen Computerhandel an Börsen gelten in Deutschland künftig schärfere Regeln. Der Finanzausschuss des Bundestags billigte am Mittwoch in Berlin die Gesetzespläne zur Regulierung des sogenannten Hochfrequenzhandels.
Mit dem Tempolimit sollen Risiken durch die automatisch in Millisekunden ausgelösten Börsengeschäfte eingedämmt sowie extreme, irrationale Kursschwankungen ohne Bezug zur Realwirtschaft verhindert werden. Geplant ist eine Zulassungspflicht für Hochfrequenzhändler nach dem Kreditwesengesetz.
Sie sollen der Finanzaufsicht BaFin unterstellt werden. Die Übergangsfrist zum Erwerb der Erlaubnis wurde noch verlängert. Eine von der SPD geforderte Mindesthaltedauer von Aufträgen gibt es nicht. Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Handelssysteme den Markt nicht stören. Bestimmte Praktiken ohne Handelsabsicht werden als Manipulation angesehen. Bei exzessiver Nutzung sind höhere Gebühren fällig.
Auch auf EU-Ebene gibt es Regulierungspläne. Deutschland war mit den Gesetzesplänen vorgeprescht – auch um Druck zu machen. Nach dem Beschluss des Finanzausschusses gilt auch eine schwarz-gelbe Mehrheit des Bundestages an diesem Donnerstag als sicher.
mathematischen Algorithmen
Beim Hochfrequenzhandel werden Computer mit komplizierten Formeln und mathematischen Algorithmen gefüttert. Der superschnelle Handel per Auto-Pilot gilt als ein Auslöser vieler Turbulenzen an den Börsen.
Innerhalb von Millisekunden werden Aktien gekauft und wieder verkauft, um minimale Kursdifferenzen zu nutzen und Milliarden zu bewegen. Der „Algo-Handel“ macht Kettenreaktionen und Betrugsfälle wahrscheinlicher. Fallen Kurse, zieht dies weitere Verkaufswellen nach sich, was Panik auslösen kann.
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