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Bedrohte Orte nach GrundsteuerreformLinke und Grüne wollen Sonderregelung für Härtefälle

Die neue Grundsteuer bringt viele Betriebe in Not. Linke und Grüne schlagen eine Härtefallregelung vor, die schnelle Entlastung bringen soll.

Eine steuerrechtlich schlicht untergenutzte Fläche: Das Yaam in Friedrichshain Foto: Jürgen Held/imago
Timm Kühn

Aus Berlin

Timm Kühn

Eine Steuererhöhung von jährlich 4.000 auf 40.000 Euro für einen Kreuzberger Schlosserbetrieb, über 200.000 Euro Mehrbelastung für das Yaam und ein Anstieg um 4.800 Prozent für das Stadtbad Plötzensee – seit die ersten Bescheide nach der Anfang des Jahres in Kraft getretenen Grundsteuerreform bei Berliner Betrieben eingehen, sorgen solche Zahlen immer wieder für Schlagzeilen. Zahlreiche sowohl gemeinnützig als auch gewerblich betriebene Einrichtungen berichten inzwischen von gestiegenen Steuerlasten, die ihre Existenz bedrohen.

Doch bisher hat der Senat keine Anstalten gemacht, das Problem zu lösen. Die oppositionellen Fraktionen von Linken und Grünen im Abgeordnetenhaus haben deshalb eine eigene Gesetzesreform entwickelt. Am Donnerstag soll ihr gemeinsamer Antrag im Parlament verhandelt werden, der eine Härtefallregelung für besonders betroffene Betriebe vorsieht. Am Montag stellten die Fraktionen ihren Entwurf der Presse vor.

Kern des Problems sei, dass die Steuerlast mit einem Bodenrichtwert berechnet werde, der häufig wenig mit der Realität zu tun habe, erklärte dabei André Schulze, finanzpolitischer Sprecher der Grünen. So werde etwa ein Gewerbebetrieb, der in einem als Wohngebiet ausgewiesenen Bereich liegt, so behandelt, als stünden dort Wohnungen – die deutlich höhere Erträge erzielen. Freibäder oder Biergärten, aber auch Clubs oder Wagenplätze, würden dadurch plötzlich mit massiv höheren Steuern belastet.

Die Fraktionen schlagen daher eine Ergänzung des Grundsteuermesszahlengesetzes vor. Vorgesehen ist eine Ausnahmeregelung für Orte, bei denen „die tatsächliche Nutzung von der Verwertbarkeit (…) extrem abweicht“. Liegt der veranschlagte Bodenwert mindestens 100 Prozent über der realen Nutzung, soll die Steuer nicht danach bemessen werden, was theoretisch auf der Fläche verwertet werden kann – sondern danach, was dort tatsächlich geschieht.

Berliner Mischung in Gefahr

Die vorgeschlagene Regelung sei eine einfache Möglichkeit, Abhilfe zu schaffen, sagte der finanzpolitische Sprecher der Linken, Steffen Zillich. „Wenn wir alle Grundstücke so bewerten, als stünden dort mehrstöckige Wohnhäuser, gerät die Durchmischung in Gefahr“, betonte Zillich. Der Antrag sei als Diskussionsgrundlage gedacht. „Wir werden uns guten Argumenten nicht verschließen“, so Zillich.

Auf taz-Nachfrage erklärte die Finanzverwaltung, man könne sich nicht vor der parlamentarischen Abstimmung zu dem Vorschlag äußern. In der Vergangenheit hatte die Verwaltung eine Präferenz für ein weit schwächeres Vorgehen signalisiert. Bis Jahresende wollte sie prüfen, inwieweit gezielte Fördermaßnahmen für einzelne betroffene Betriebe möglich sind.

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