Beamtengroteske in Österreich: Anzeige nach Mahnwache
Ein Grazer Politiker organisiert eine Aktion vor einer Synagoge, die geschändet wurde. Jetzt wurde er angezeigt – wegen Verwaltungsübertretungen.
Wien |
Ammerer warf den Behörden vor, keinen Polizeischutz zu gewähren. Der geständige Täter, ein syrischer Asylberechtigter, hatte danach auch Elie Rosen, Präsident der jüdischen Kultusgemeinde, mit einem Holzprügel attackiert.
Laut Mail wirft die Polizei dem Politiker mehrere Verwaltungsübertretungen vor. Zum einen sei er als Leiter einer nicht angemeldeten Versammlung in Erscheinung getreten und habe gegen das Versammlungsgesetz verstoßen. Bei der Mahnwache von etwa 30 Personen, die bei Regen mehrere Stunden vor der Synagoge ausharrten, sei auch die Straßenverkehrsordnung verletzt worden, weil „der Gehsteig zu verkehrsfremden Zwecken verwendet und die Mahnwache nicht bei der zuständigen Behörde angezeigt“ worden sei.
Schließlich hätten „die zivilen Überwachungskräfte“ beobachtet, dass der Bezirksvorsteher nicht auf die Covid-19-Schutzmaßnahmen wie Mundschutz und Abstand geachtet hätte. Ammerer geht davon aus, dass damit eine Zivilstreife gemeint ist, die während der Mahnwache vor der Synagoge abgestellt war.
Schlechter Scherz
Der Angesprochene hielt das Schreiben zunächst für einen schlechten Scherz oder einen Versuch, an seine Daten zu kommen. Ein Anruf bei der zuständigen Polizeidirektion belehrte ihn aber eines Besseren. Die Mahnwache sei eine spontane Aktion nach dem Angriff auf Elie Rosen gewesen. „Wie soll ich das 48 Stunden vorher anmelden?“, fragt sich Ammerer.
„Inzwischen hat sich das Landespolizeikommando bei mir gemeldet mit einem Gesprächsangebot, das ich sehr gerne annehme“, so Ammerer zur taz. Über die Anzeige wolle er dort aber nicht reden: „Das ist ein laufendes Verfahren und dazu äußere ich mich nur schriftlich.“ Vielmehr solle es um die lokale Polizeistation gehen, wo Beamte durch rechtsextreme Betätigung aufgefallen seien.
Auch die Landespolizeidirektion Steiermark meldete sich schriftlich zu Wort. Die Polizei sei verpflichtet gewesen, Anzeige zu erstatten. Andernfalls hätte sie sich des Amtsmissbrauchs schuldig gemacht.
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