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Bayrischer VerfassungsschutzberichtNiederlage gegen Rechte

Der bayrische Verfassungsschutz darf seinen Jahresbericht für 2019 nicht mehr publizieren. Ein rechter Verein hatte gegen seine Nennung geklagt.

Joachim Hermann und Burkhard Körner während der PK zum Verfassungsschutzbericht 2019 Foto: Sven Hoppe/dpa

Berlin taz | Die juristische Niederlage trifft den bayrischen Verfassungsschutz hart: Das Innenministerium unter Joachim Herrmann (CSU) darf den Verfassungsschutzbericht für das Jahr 2019 in der aktuellen Fassung nicht weiter publizieren. Das Verwaltungsgericht München gab einer Klage der Zeitgeschichtlichen Forschungsstelle Ingolstadt (ZFI) gegen ihre Erwähnung in dem Bericht statt.

Der Name des 1981 gegründeten Vereins klingt seriös, ebenso die Selbstdarstellung, wonach er sich „vor allem mit der deutschen und europäischen Geschichte des 20. und 21. Jahrhunderts“ befasst. Doch schon die weit rechten Gründer Alfred Schickel und Hellmut Diwald ließen ahnen, wie der nächste Satz zu interpretierten ist: Man widme sich den „bisher vernachlässigten“ und „kaum berücksichtigen Themen“ und der „Geschichtsfälschung“.

„Seit Jahrzehnten ist der Verein einer der wichtigsten Stichwortgeber des deutschen Geschichtsrevisionismus“, sagte der Rechtsextremismusexperte Robert Andreasch der taz. „Mit ihrer vermeintlichen Forschung haben sie die neofaschistische Szene munitioniert.“ Es seien „unfassbar viele Artikel der extremen Rechten erschienen, in denen die Propaganda der ZFI und ihrer Referenten aufgegriffen wurde.“

Schon früh wies die Rechtsextremismusforschung darauf hin, dass die ZFI die NS-Verbrechen relativiert und die Zahlen der ermordeten Juden und Roma sowie die deutsche Kriegsschuld herunterspielt. Das Leid der Deutschen durch Vertreibung hebt sie derweil hervor. Aktueller Vereinsvorsitzender ist Gernot Facius, ein mindestens rechtskonservativer Publizist.

Einst gute Verbindungen zur CSU

Gegründet wurde die Forschungsstelle als Gegenprojekt zum renommierten Münchner Institut für Zeitgeschichte (IfZ). Ihre Ausrichtung störte in der CSU damals wenig: Mitbegründer war der einstige bayerische Innenminister Alfred Seidl. Auf Vorschlag des damaligen Ministerpräsidenten Max Streibl wurde ZFI-Gründer Schickel 1989 das Bundesverdienstkreuz verliehen. Verbindungen gab es auch zum langjährigen Ingolstädter Oberbürgermeister Alfred Lehmann.

Nun ist dem Verfassungsschutz seine frühere Bewertung des Vereins zum Verhängnis geworden. All die Jahre hatte die Behörde Kritik abgewiegelt. In einer Kleinen Anfrage des SPD-Politikers Florian Ritter zur ZFI erkannte die Behörde 2007 keine „rechtsextremistischen Bestrebungen“. Die neue Bewertung, die jetzt zur erstmaligen Erwähnung im Verfassungsschutzbericht führte, wollte der Richter nun begründet bekommen.

Was die Behörde vorbrachte, hielt er für zu unzureichend. Somit darf die Forschungsstelle nicht als rechtsextremistische Organisation aufgeführt werden, die antisemitische und die NS-Zeit verherrlichende Inhalte verbreite. „Das Ei hat der Verfassungsschutz sich selbst gelegt“, sagte SPD-Politiker Ritter der taz. Das Innenministerium wartet nun die schriftliche Urteilsbegründung ab.

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1 Kommentar

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  • Was heißt ' ... Das Ei hat der Verfassungsschutz sich selbst gelegt ...' ?

    Fakt ist: Es handelt sich um ein erstinstanzliches Urteil, daß nicht aller Weisheit Schluß ist!

    Fakt ist auch: Mit den heutigen Erkenntnissen können durchaus auch frühere Bewertungen revidiert werden.



    Auch im Hinblick, daß schon die frühere Bewertung auf Grund möglicher Interessenskonflikte rechtsradikaler Gruppierungen innerhalb der Behörde falsch gewesen sein könnte.

    Das darzulegen, wäre ein einfaches. Aber offensichtlich hat sich der Verfassungsschutz diesbezüglich nicht sonderlich angestrengt.



    Insofern war das Urteil wohl gewollt.