Barbara Dribbusch über die neuen Mietergesetze: Schutzgesetze reichen nicht
Manche Kämpfe sind schwer auszutragen, weil es so viele Fronten gibt. Das Wohnungsproblem ist so ein Kampfgebiet. Sicher ist die am Donnerstag vom Kabinett beschlossene Mietpreisbremse ein kleiner Fortschritt. Wer eine Wohnung in einem Ballungszentrum neu anmieten will, wird womöglich weniger mit überhöhten Mieten konfrontiert. Auch wird die Umlage von Modernisierungskosten auf die Miete durch das neue Gesetz etwas gedeckelt.
Der Mieterschutz ist essenziell für das Sicherheitsgefühl vieler Menschen. Es ist ein Ammenmärchen, dass mehr Mieterschutz Investoren davon abhalten könnte, bezahlbare Wohnungen zu bauen. Die bauen sie so oder so nicht ohne Weiteres. Es ist aber der Sozialneubau, an dem sich die Wohnungspolitik entscheiden wird. Der Frontverlauf ist unübersichtlich: Eine Rolle spielen kommunale Wohnungsbaugesellschaften, Grundstückspreise, Bauvorschriften, Umweltschutz, Anwohner, öffentliche Kassen und PolitikerInnen. Alle reden mit. Und misstrauen sich.
Man könnte etwa in Berlin vielleicht sogar eine Randbebauung des Tempelhofer Feldes politisch durchsetzen, wenn diese dann zu mehr als der Hälfte aus bezahlbaren Mietwohnungen bestünde und am Ende nicht wieder nur aus irgendwelchen überteuerten Eigentumswohnungen, selbstverständlich mit bodentiefen Fenstern und klangvollen Namen, wie wäre es mit „Airfield Gardens“?
Es geht um Neubau für die untere Mittelschicht. Um diesen in Ballungszentren zu ermöglichen, muss über Kompromisse und Finanzierbarkeit geredet werden. Mehr Neubau bedeutet unter Umständen weniger Grün und weniger Licht bei den alteingesessenen Anwohnern. Eine 70-Quadratmeter-Sozialwohnung kostet den Steuerzahler vielleicht 300 Euro im Monat, auf Dauer. Und wer soll überhaupt ein Recht darauf haben? Solange über die Verteilungsfragen beim sozialen Neubau nicht ehrlich gesprochen wird, sind Mieterschutzgesetze Flickwerk in der Wohnungspolitik. Aber immerhin.
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