BVG und Nextbike: Leihrad-Deal nur für Auserwählte
Manche Abo-KundInnen der BVG dürfen künftig 20 Minuten gratis auf die Mieträder von Nextbike steigen. Versprochen worden war einmal viel mehr.
Als das Leipziger Leihradunternehmen Nextbike 2017 seine ersten Mietstationen auf Berlins Straßen aufstellte, tat es das mit offizieller Genehmigung und Förderung durch die Senatsverkehrsverwaltung – im Gegensatz zu den übrigen Bikesharern, die später wie Pilze aus dem Boden schossen.
Zu dem Deal mit einer Laufzeit von fünf Jahren, den sich das Land 7,5 Millionen Euro kosten lässt, gehörte das Versprechen der Politik, dass künftig die ersten 30 Minuten jeder Ausleihe für AbokundInnen des Verkehrsverbunds Berlin Brandenburg (VBB) kostenlos sein würde. Das mache die „letzte Meile“ von Bus- und BahnnutzerInnen komfortabler und stärke den sogenannten Umweltverbund aus ÖPNV und Radverkehr.
Ab sofort gilt nun eine reichlich abgespeckte Variante dieser Regelung: Wer ein BVG-Abo hat, kann die Nextbikes für 20 Minuten gratis nutzen, danach wird der Basistarif fällig (erste halbe Stunde 1 Euro, jede weitere 1,50 Euro). Das Ganze ist als Modellversuch angelegt, der bis zum Jahresende läuft. Für BesitzerInnen von Firmen- und Schülertickets gilt das Angebot nicht, und wer sein Abo bei der S-Bahn Berlin abgeschlossen hat, geht ohnehin leer aus.
Von der BVG erhält der Radverleiher – der seit der Kooperation mit einem Streamingdienst „Deezer Nextbike“ heißt – nach taz-Informationen kein Geld für sein Entgegenkommen. BVG-Sprecherin Petra Reetz teilte nur mit, beide Unternehmen hofften auf eine „Win-win-Situation“. Genaueres lasse sich aber erst nach Ablauf der Testphase sagen: „Ob und wie das angenommen wird, muss man sehen.“
Nicht zuständig
Der VBB weist die Verantwortung für das magere Ergebnis von sich: Als Verkehrsverbund, der nicht nur für die BVG-KundInnen zuständig sei, würde man eine Ausweitung des Rabattangebots begrüßen, so ein Sprecher. Dafür sei aber die Senatsverwaltung als Vertragspartner von Deezer Nextbike zuständig.
Im Haus von Verkehrssenatorin Regine Günther wiederum macht man „vergaberechtliche Gründe“ dafür verantwortlich, dass das Versprechen nicht gehalten wird. Es sei nicht möglich gewesen, so Sprecherin Dorothee Winden zur taz, dem noch unter Rot-Schwarz und dem damaligen Verkehrssenator Andreas Geisel abgeschlossenen Vertrag eine solche Vergünstigung „on top“ hinzuzufügen. In einem Nachfolgevertrag sei das denkbar, so Winden. „Jetzt beobachten wir erst mal, welche Erfahrungen die BVG sammelt.“
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