BND-Kooperation mit der NSA: Seit über 50 Jahren
Ganz sicher ist sich der deutsche Geheimdienst nicht: Aber seine Abhörtechnologien könnten Teil des amerikanischen Spionagenetzwerks sein.
HAMBURG/BERLIN dpa | Der Bundesnachrichtendienst (BND) übermittelt nach einem Spiegel-Bericht in großem Umfang Metadaten aus der eigenen Fernmeldeaufklärung an die wegen ihrer Datensammelwut umstrittene US-Behörde NSA.
Der deutsche Auslandsgeheimdienst gehe inzwischen davon aus, dass sich sein Standort im bayerischen Bad Aibling hinter einer der beiden Datensammelstellen (Sigads) verbergen könnte, über die der US-Geheimdienst laut Unterlagen aus dem Archiv des US-Informanten Edward Snowden allein im Dezember 2012 unter der Überschrift „Germany – Last 30 days“ rund 500 Millionen Metadaten erfasste.
Der BND betonte am Samstagabend, man arbeite mit der NSA seit über 50 Jahren zusammen – „insbesondere bei der Aufklärung der Lage in Krisengebieten, zum Schutz der dort stationierten deutschen Soldatinnen und Soldaten und zum Schutz und zur Rettung entführter deutscher Staatsangehöriger. Genau diesen Zielen dient auch die Zusammenarbeit mit der NSA in Bad Aibling, die in dieser Form seit über zehn Jahren erfolgt und auf einer Vereinbarung aus dem Jahr 2002 basiert.“ Nach wie vor gebe es „keine Anhaltspunkte dafür, dass die NSA in Deutschland personenbezogene Daten deutscher Staatsangehöriger erfasst“, betonte der Geheimdienst-Sprecher.
Man gehe davon aus, „dass die Sigad US-987LA und -LB“ den Stellen „Bad Aibling und der Fernmeldeaufklärung in Afghanistan zugeordnet sind“, teilte der BND laut Spiegel mit. „Vor der Weiterleitung von auslandsbezogenen Metadaten werden diese in einem mehrstufigen Verfahren um eventuell darin enthaltene personenbezogene Daten Deutscher bereinigt.“ Deutscher Telekommunikationsverkehr werde nicht erfasst, so der BND.
Unterlagen aus dem Snowden-Archiv zufolge unterhalten NSA-Abhörspezialisten auf dem Gelände der Mangfall-Kaserne in Bad Aibling eine eigene Kommunikationszentrale und eine direkte elektronische Verbindung zum Datennetz der NSA. Die Weiterleitung der Metadaten in diesem Umfang wirft laut Spiegel neue Fragen auf, etwa nach der rechtlichen Grundlage für einen derart weitgehenden Austausch.
Dem BND zufolge laufen „alle Aktivitäten im Rahmen von Kooperationen mit anderen Nachrichtendiensten unter Einhaltung der Gesetze, insbesondere des BND-Gesetzes und des G-10-Gesetzes“. Die Übermittlung personenbezogener Daten deutscher Staatsangehöriger erfolge auch „nicht massenhaft, sondern nur im Einzelfall und nach Vorgaben des G-10-Gesetzes. Im Jahr 2012 wurden lediglich zwei Datensätze eines deutschen Staatsangehörigen im Rahmen eines derzeit noch laufenden Entführungsfalls an die NSA übermittelt.“
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