BGH-Urteil gegen illegale Waffenexporte: Ein zu schwaches Zeichen
Der Waffenbauer Heckler&Koch muss wegen illegaler Exporte über 3 Millionen Euro zahlen. Ein deutliches Signal ist das Urteil des BGH dennoch nicht.
J a, es hätte noch schlechter kommen können. Der Bundesgerichtshof (BGH) hätte entscheiden können, dass die beiden Ex-Beschäftigten von Heckler&Koch (H&K) freigesprochen werden und der Waffenschmiede die Zahlung des Erlöses ihres tödlichen Mexikogeschäfts erlassen wird. Das haben die Karlsruher Richter nicht getan und damit das Urteil des Stuttgarter Landgerichts bestätigt.
Ein schwacher Trost, nachdem der für den Deal zuständige H&K-Geschäftsführer schon im ersten Verfahren freigesprochen und gegen Mitarbeiter des Wirtschaftsministeriums erst gar nicht ernsthaft ermittelt wurde, obwohl vieles darauf hinweist, dass die Beamten in das Betrugsmanöver involviert waren. Über beides musste der BGH nicht entscheiden. So gesehen ist die Bestätigung des Urteils eine kleine Anerkennung, dass beim Export der G36-Gewehre irgendwas schiefgelaufen ist.
Dabei hätten die Richter die Chance gehabt, ein deutliches Zeichen gegen das Rüstungsexportgeschäft zu setzen. Sie haben das Gegenteil getan: Sie haben bestätigt, dass Endverbleibserklärungen nicht bindender Teil für die Vergabe einer Ausfuhrgenehmigung sind. Dabei galten diese Dokumente bislang als Garantie dafür, dass Waffen nur dorthin geliefert werden, wo sie auch landen dürfen.
Wohin die Güter tatsächlich gehen, hat die Behörden nicht interessiert. Erst nachdem mit dem Angriff auf mexikanische Studenten mit den H&K-Gewehren die mörderischen Konsequenzen der Exporte unübersehbar wurden, musste die Regierung versprechen, den Endverbleib besser zu kontrollieren. Daraus ist nichts geworden. Noch immer morden Soldaten und Kriminelle munter mit H&K-Sturmgewehren oder Sig-Sauer-Pistolen.
Nun hat die oberste richterliche Instanz dieser Politik auch noch Rückendeckung gegeben. Sie hat klargestellt, dass Endverbleibserklärungen das Papier nicht wert sind, auf dem sie gedruckt wurden, und damit die vermeintliche Ausfuhrkontrolle ad absudum geführt. Für die Waffenexporteure ist das ein deutliches Zeichen: Macht, was ihr wollt!
Hinweis der Redaktion: In einer früheren Version des Textes war fälschlicherweise von 300 Millionen Euro Strafe die Rede. Ein Fehler der Redaktion, für den wir um Entschuldigung bitten.
40.000 mal Danke!
40.000 Menschen beteiligen sich bei taz zahl ich – weil unabhängiger, kritischer Journalismus in diesen Zeiten gebraucht wird. Weil es die taz braucht. Dafür möchten wir uns herzlich bedanken! Ihre Solidarität sorgt dafür, dass taz.de für alle frei zugänglich bleibt. Denn wir verstehen Journalismus nicht nur als Ware, sondern als öffentliches Gut. Was uns besonders macht? Sie, unsere Leser*innen. Sie wissen: Zahlen muss niemand, aber guter Journalismus hat seinen Preis. Und immer mehr machen mit und entscheiden sich für eine freiwillige Unterstützung der taz! Dieser Schub trägt uns gemeinsam in die Zukunft. Wir suchen auch weiterhin Unterstützung: suchen wir auch weiterhin Ihre Unterstützung. Setzen auch Sie jetzt ein Zeichen für kritischen Journalismus – schon mit 5 Euro im Monat! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Kanzler Olaf Scholz über Bundestagswahl
„Es darf keine Mehrheit von Union und AfD geben“
Weltpolitik in Zeiten von Donald Trump
Schlechte Deals zu machen will gelernt sein
Einführung einer Milliardärssteuer
Lobbyarbeit gegen Steuergerechtigkeit
+++ Nachrichten im Ukraine-Krieg +++
Trump macht Selenskyj für Andauern des Kriegs verantwortlich
Wahlarena und TV-Quadrell
Sind Bürger die besseren Journalisten?
Werben um Wechselwähler*innen
Grüne entdecken Gefahr von Links